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Scheidung,Aufenthaltsrecht,Falschangabe beim Visum (Gelesen: 4.494 mal)
Karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung,Aufenthaltsrecht,Falschangabe beim Visum
11.07.2004 um 23:47:58
 
hallo !

folgendes problem:

frau thai mit deutschem ehemann seit 1 jahr und 7 monaten verheiratet.

mann geht einmal fremd im urlaub.
zu hause wieder zieht die frau 3 mal zu ihrem angeblichen neuen freund kommt aber immer wieder das letzte mal kam sie weil ihren eltern das haus abgebrannt ist. also frau und mann nach thailand haus gebaut 12000 euros und wieder grosse liebe.
zurück 4 wochen später frau ganz weg bei ihrem neuen mann.
alter mann hat keine ahnung wo sie ist, etc.
was kann er machen ?
es wurde bei der visumsbeantragung eine schwere krankheit verheimlicht ?
hat sie weiterhin aufenthaltsrecht ?

vielen dank

gruß stefan
allgäu

p.s. der nic havefun klingt vielleicht zu dieser thematik ein bisschen komisch aber es ist halt mein standard nic
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 01:13:07
 
Zitat:
hallo !

folgendes problem:

frau thai mit deutschem ehemann seit 1 jahr und 7 monaten verheiratet.

mann geht einmal fremd im urlaub.
zu hause wieder zieht die frau 3 mal zu ihrem angeblichen neuen freund kommt aber immer wieder das letzte mal kam sie weil ihren eltern das haus abgebrannt ist. also frau und mann nach thailand haus gebaut 12000 euros und wieder grosse liebe.
zurück 4 wochen später frau ganz weg bei ihrem neuen mann.
alter mann hat keine ahnung wo sie ist, etc.
was kann er machen ?
es wurde bei der visumsbeantragung eine schwere krankheit verheimlicht ?
hat sie weiterhin aufenthaltsrecht ?

vielen dank

gruß stefan
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p.s. der nic havefun klingt vielleicht zu dieser thematik ein bisschen komisch aber es ist halt mein standard nic


Hi,
so richtig schlau werde ich aus dem Posting nicht. Alles zu abgehackt und sehr schlecht les- und verstehbar. Sorry, aber Telegrammstil muss nicht sein, hier kostet nicht jeder Tastaturanschlag extra-Kohle. Klar, es müssen auch keine Romane geschrieben werden.

Zur Sache:
Ich würde auf jeden Fall die ABH über die Trennung informieren, alles weitere geht dann seinen Gang. Siehe auch in der FAQ.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Karl
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Antwort #2 - 12.07.2004 um 02:12:06
 
stimmt die fragestellung ist ein bisschen abgehackt.

es geht eigentlich nur darum dass der mann von der frau total verarscht worden ist, ihr bzw.  den eltern ein haus für 12000€ gebaut hat. und sie ihm kurz danach hat hocken lassen.
ihm geht es net um die kohle, sondern einfach darum wie abgezockt die ganze sache ist.
und wie es dann auschaut mit der aufenthaltserlaubnis, da sie erst 1 jarh und 7 monate verheiratet sind.
ausserdem wurden bei der einreise beim visum zur familienzumannführeung bzw. bei den unterlagen die zur heirat in thailand benötigt wurden absichtlich die krankheit der frau verschwiegen wurde.

was kann da passieren ?

danke
gruß stefan
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Janna
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Antwort #3 - 12.07.2004 um 11:26:01
 
Hi Stefan,

da die Ehe noch keine 2 Jahre besteht, hat die Frau im Fall einer Trennung kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Hierzu muss jedoch die Trennung glaubhaft gemacht werden. Also - wie Mick schon schrieb - sofort bei der ABH melden, dass die beiden nicht mehr zusammen wohnen, die Frau sollte durch den Mann auch bei der Meldebehörde von der  gemeinsamen Wohnung abgemeldet werden.

Bezüglich der Krankheit kann ich nichts sagen, das sollte für eine Heirat in D eigentlich unerheblich sein, wie das mit der Strafbarkeit für die Ausstellung der thailändischen Papiere aussieht, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Janna
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cylber
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Antwort #4 - 12.07.2004 um 12:25:19
 
Also das sehe ich genaus so. Sofort die ABH informieren und dann einfach der Dinge ausharren die dann passieren. Ob die Frau nun an einer Krankheit leidet oder ned ist doch völlgi unerheblich für die Einreise nach D. Es könnte sich ja höchstens bei der Krankenversicherung als Problem herausstellen. Wenn da vorher eine Krankheit verschwiegen wurde, dann gute Nacht.

Falls der Mann oder Du zu der Einsicht gekommen sind, hier wurde abgezogen, dann bleibt ja nur noch eines, Strich drunter und abhaken. Sicherlich bleibt ein schaler Beigeschmack ob der 12 TEUR. Ich denke bei vernünftiger Betrachtungsweise und Einschätzung der Situation wäre dies wohl ned passiert. Bei aller Verliebtheit sollte halt auch mal angewöhnt werden "Nein" zu sagen. Aber das ist ja nun zu spät.

viele Grüß

Cylber
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Karl
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Antwort #5 - 12.07.2004 um 13:45:40
 
danke für die antworten,

mir geht es nicht um die kohle klar ist es ärgerlich. ich habe und werde diese frau immer lieben. und ich weiss auch bei einer trennung ist nicht einer alleine schuld.
das problem ist nur ich habe keine ahnung wo sie ist, sie meldet sich net, etc.
der neue mann von ihr lebt noch in scheidung, kann er dann ein neues visum für sie machen ?
welche möglichkeiten haben die beiden dann, dass sie net ausreisen muss ?
ABH bedeutet ausländerbehörde sehe ich das richtig ?

vielen dank
gruß stefan
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Feffi
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Antwort #6 - 12.07.2004 um 14:25:54
 
ja richtig, abh bedeutet ausländerbehörde  Zwinkernd
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Janna
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Antwort #7 - 12.07.2004 um 20:16:16
 
Hallo Stefan,

wenn Du keine Ahnung hast, wo die Frau ist, kannst Du das genau so auch bei der Ausländerbehörde (ABH) angeben. Die werden dann schon entsprechende Nachforschungen anstellen.

Soweit mir bekannt ist, kann der  neue Freund der Frau nicht für ein Visum für sie sorgen. Ich denke, Du meinst möglicherweise auch eine Verpflichtungserklärung - die könnte er zwar wohl abgeben, aber da die Frau nach der Trennung keine Aufenthaltsberechtigung aufgrund der Ehe mit einem Deutschen mehr hat, müsste sie wohl erst einmal ausreisen.

Evtl. könnte sie mit Touristenvisum für 90 Tage wieder herkommen, wenn jemand die Verpflichtungserklärung abgibt. Aber wie das genau geregelt ist, wenn sie vorher schon hier war, weiß ich nicht (ABH fragen).

Eine Möglichkeit dass sie nicht ausreisen muss, wäre allenfalls, wenn die neue Hochzeit kurz bevorsteht. Aber da ja die Scheidung des Mannes noch läuft und auch die Frau noch nicht geschieden ist, ist das wohl eher unwahrscheinlich. Auf jeden Fall müsste das Trennungsjahr für die Scheidung der Frau abgewartet werden.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die ABH genau prüft, ob bei der neuen geplanten Hochzeit nicht eine Scheinehe vorliegt, denn es wirkt etwas auffällig, wenn Frau ihren deutschen Ehemann verlässt und sofort wieder heiraten will.

Ansonsten könnte der Arbeitgeber der Frau (falls sie eine feste Anstellung hat) sich für sie einsetzen - hier gilt aber, dass deutsche oder EU-Arbeitnehmer nicht EU-Arbeitnehmern vorzuziehen sind und der Arbeitgeber den Nachweis erbringen muss, dass er keinen geeigneten Deutschen bzw. EU-ler für die Stelle gefunden hat.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #8 - 12.07.2004 um 22:33:46
 
hallo !

erstmal danke für die antworten !

nein sie ist nicht berufstätig. wir haben keine kinder nichts.

wenn ich das richtig verstehe muss sie dann ausreisen. und wenn sie wieder nach deutschland will muss man erst ein neues besuchervisum beantragen !
stimmt das so oder habe ich was falsch verstanden ?

danke
gruß stefan
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Mick
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Antwort #9 - 12.07.2004 um 23:44:12
 
Zitat:
hallo !

erstmal danke für die antworten !

nein sie ist nicht berufstätig. wir haben keine kinder nichts.

wenn ich das richtig verstehe muss sie dann ausreisen. und wenn sie wieder nach deutschland will muss man erst ein neues besuchervisum beantragen !
stimmt das so oder habe ich was falsch verstanden ?

danke
gruß stefan
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Hi,
ich gehe mal davon aus, dass sie noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat. Damit kann sie ausreisen und wieder einreisen.
Wenn die ABH von der Trennung erfährt, wird sie die AE nachträglich zeitlich beschränken. Dann könnte sie nur mit neuem Visum wieder einreisen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 13.07.2004 um 01:15:33
 
bedeutet dass, das sie ausreisen muss.

falls ja wie läuft das, wer zahlt das ticket ?, etc.

vielen dank
mfg & gute nacht
stefan
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Antwort #11 - 13.07.2004 um 11:23:04
 
das ticket zahlt letztlich sie selbst, denn sie muss ausreisen...
wenn sie es nicht zahlen kann und dadurch nicht ausreist, würde das ganze in letzter instanz auf eine abschiebung hinauslaufen...
falls sie wieder nach dtl einreisen wollte (irgendwann), müsste sie diese kosten vorher begleichen...
also zusammenfassend muss sie die kosten tragen...
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