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Aufenthaltsgenehmigung - Heirat - Heimreise (Gelesen: 2.554 mal)
sam_nice
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung - Heirat - Heimreise
10.07.2004 um 15:29:40
 
Hallo,
meine Frage ist:
Meine Freundin hat "gehört" - und ich weiß nichts anderes bis dato - daß wenn Sie mich heiratet und dann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren erhalten hat sie in der Zeit nicht nach Hause fahren darf  Fragezeichen Fragezeichen
Ist das so?
Oder gibt es lediglich eine Vorschrift, die sagt daß sie heimfahren darf, aber nicht länger als zeit x oder nicht öfter als zeit y pro Jahr....

Über nähere Informationen wäre ich sehr dankbar!!

Viele Grüße,
Sam
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Doc
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 10.07.2004 um 15:51:01
 
Zitat:
Hallo,
meine Frage ist:
Meine Freundin hat "gehört" - und ich weiß nichts anderes bis dato - daß wenn Sie mich heiratet und dann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren erhalten hat sie in der Zeit nicht nach Hause fahren darf  Fragezeichen Fragezeichen
Ist das so?
Oder gibt es lediglich eine Vorschrift, die sagt daß sie heimfahren darf, aber nicht länger als zeit x oder nicht öfter als zeit y pro Jahr....

Über nähere Informationen wäre ich sehr dankbar!!

Viele Grüße,
Sam


Hallo sam_nice,

guck mal u.a. hier: http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2c;action=di...

Solange sie nicht dauerhaft ausreist, oder keine längere Frist als 6 Monate bestimmt ist, kann sie mit einer Aufenthaltsgenehmigung bis zu 6 Monate ausreisen und damit auch wieder einreisen.

Doc  grin
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...
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sam_nice
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.07.2004 um 16:02:42
 
Hallo Doc,
das ging aber nun wirklich super schnell!!!
[beifall=beifall.gif]
disco

Vielen Dank!!

Ihr wisst es nicht, aber eure Infos helfen der Beziehung...  :happy:

Danke,

Sam
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.07.2004 um 16:16:18
 
falls deine freundin als asylbewerberin anerkannt sein sollte, könnte dies "problematisch" werden mit der heimreise in ihr heimatland, da dies ja dem asylgrund widersprechen würde...

das ist aber kein faktenwissen, sondern nur intuitiv...

würde mich freuen, wenn ein experte hierzu noch etwas sagen würde...

mit besten grüßen feffi Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 10.07.2004 um 20:17:22
 
Zitat:
falls deine freundin als asylbewerberin anerkannt sein sollte, könnte dies "problematisch" werden mit der heimreise in ihr heimatland, da dies ja dem asylgrund widersprechen würde...

das ist aber kein faktenwissen, sondern nur intuitiv...

würde mich freuen, wenn ein experte hierzu noch etwas sagen würde...

mit besten grüßen feffi Smiley


Hi Feffi,
wir "denken" da zwar ziemlich viel in die Geschichte rein, aber Du hättest Recht. Wenn ich als Asylberechtigter in die Heimat fahre, also mich erneut dem Schutz des Staates unterstelle, vor dem ich Verfolgung geltend gemacht habe, verliere ich kraft Gesetz die Asylberechtigung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sam_nice
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.07.2004 um 18:02:33
 
Hi Ihr,

nein, Asylbewerberin ist sie ganz und gar nicht....
Smiley

Grüße,
Sam
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