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Selbstständig in Deutschland werden! (Gelesen: 4.239 mal)
Margarita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbstständig in Deutschland werden!
09.07.2004 um 11:17:49
 
Ich komme aus Bulgarien und möchte in Deutschland ein Laden(Geschäft) für Souveniers,...so allgemeine Kleinigkeiten,Kleidung...  aufmachen.Welche Art Firma muss es sein?Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?Ich werde Ihnen sehr dankbar sein,falls mir jemand dabei mit Info helfen kann! 
Bedanke mich im Voraus!           Gruss,Margarita.
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Mick
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Antwort #1 - 09.07.2004 um 11:31:20
 
Zitat:
Ich komme aus Bulgarien und möchte in Deutschland ein Laden(Geschäft) für Souveniers,...so allgemeine Kleinigkeiten,Kleidung...  aufmachen.Welche Art Firma muss es sein?Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?Ich werde Ihnen sehr dankbar sein,falls mir jemand dabei mit Info helfen kann!  
Bedanke mich im Voraus!           Gruss,Margarita.


Hallo Margarita,
die Umfrage finde ich ziemlich überflüssig. Damit kommst Du wohl zu keinem Ergebnis Zwinkernd
Ansonsten würde ich Dich bitten, etwas mehr über Deinen derzeitigen Status zu erzählen. Bist Du schon in Deutschland, wenn ja: welcher Aufenthaltstitel warum und mit welchen Auflagen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Margarita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.07.2004 um 11:36:25
 
Hi,Mic,

wohne zur Zeit in Bulgarien,und ich wollte erst mal Information sammeln und danach nach Deutschland kommen!
             Gruss,M.
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croco
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Antwort #3 - 09.07.2004 um 11:34:50
 
Grundsätzlich ist es für Ausländer nicht so einfach sich selbstständig zu machen. Um das zu beurteilen bedarf es mehr Informationen. Welchen Aufenthaltsstatus hast du? Wie lange bist du bereits in Deutschland... Du must deine Situation schon etwas genauer beschreiben, sonst kann niemand eine zutreffende Aussage machen.
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Doc
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Antwort #4 - 09.07.2004 um 16:01:22
 
Zitat:
Ich komme aus Bulgarien und möchte in Deutschland ein Laden(Geschäft) für Souveniers,...so allgemeine Kleinigkeiten,Kleidung...  aufmachen.Welche Art Firma muss es sein?Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?Ich werde Ihnen sehr dankbar sein,falls mir jemand dabei mit Info helfen kann!  
Bedanke mich im Voraus!           Gruss,Margarita.


Vielleicht helfen Dir die Voraussetzungen weiter, die im AufenthG ab 01.01.2005 vorgesehen sind, da die Voraussetzungen nach derzeitigem Stand recht ähnlich sein dürften:
Zitat:
§ 21 Selbständige Tätigkeit

(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn

1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,

2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und

3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens eine Million Euro investiert und zehn Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Übrigen richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

(2) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kann auch erteilt werden, wenn völkerrechtliche Vergünstigungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bestehen.

(3) Ausländer, die älter sind als 45 Jahre, sollen die Aufenthaltserlaubnis nur erhalten, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet. Nach drei Jahren kann abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Ausländer die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt gesichert ist.



Ich befürchte, dass ein Souvenierladen nicht dazu gereichen dürfte, ein besonderes regionales Bedürfnis zu decken.

Sorry, Doc  8)
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Margarita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.07.2004 um 16:20:36
 
Hallo,Doc,

das mit dem 'regionales Bedürfniss decken'  kann für mich nicht entscheidend lauten,denn das,womit ich mich eigentlich beschäftigen will wird diese Voraussetzung erfüllen.Nun es wurde mir gesagt,dass diese Art Beschäftigung( Souveniersladen) wohl  als allgemein gilte,oder so was ähnliches.Es interessiert mich grundsätzlich welche Arten  von Firmen existieren,die Voraussetzungen dafür u.s.w. Ich bin 46 Jahre alt,heisst das dass ich weniger Chancen habe?
    Gruss,M.
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Mick
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Antwort #6 - 09.07.2004 um 16:26:42
 
Zitat:
Hallo,Doc,

das mit dem 'regionales Bedürfniss decken'  kann für mich nicht entscheidend lauten,denn das,womit ich mich eigentlich beschäftigen will wird diese Voraussetzung erfüllen.Nun es wurde mir gesagt,dass diese Art Beschäftigung( Souveniersladen) wohl  als allgemein gilte,oder so was ähnliches.Es interessiert mich grundsätzlich welche Arten  von Firmen existieren,die Voraussetzungen dafür u.s.w. Ich bin 46 Jahre alt,heisst das dass ich weniger Chancen habe?
    Gruss,M.


Hi Margarita,
wenn ich mich richtig erinnere, gibt es ein deutsch-bulgarisches Niederlassungsabkommen. Da gibt es dann erhebliche Erleichterungen im Verhältnis zu dem bisher geposteten. Will das jetzt nicht beschwören, kann dann ggf. am Montach mehr sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.07.2004 um 16:30:27
 
Re-hi,

okay,dann warte ich mal ab bis Montag und bedanke mich im Voraus für die Information!
   MfG,Margarita.
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Mick
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Antwort #8 - 12.07.2004 um 07:41:17
 
Zitat:
Re-hi,

okay,dann warte ich mal ab bis Montag und bedanke mich im Voraus für die Information!
  MfG,Margarita.


Moin Margarita,
es gibt ein sog. Europaabkommen zwischen Bulgarien und den EU-Staaten, welches die Niederlassungsfreiheit beinhaltet. Es ist vom 08.03.1993 und am 01.02.1995 in Kraft getreten.
Die Zulassung wird nicht vom Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder eines örtlichen Bedürfnisses abhängig gemacht.
Die Einreise wäre nur im Rahmen eines Visumsverfahrens möglich, hierbei wären u.a. Deutschkenntnisse nachzuweisen, ggf. ein Konzept über die Geschäftsführung aus dem auch hervorgehen sollte, wie es um die mögliche Gewinnerzielung aussieht. Welche Unterlagen im Einzelfall weiter benötigt werden, lässt sich aus der Ferne schwerlich beurteilen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.09.2004 um 10:29:18
 
Hi,Mic,

habe wieder mal ein Haufen Fragen,aber erstmal beschreibe ich derzeitige Situation.Also,ich möchte ja ein Laden in Deutschland aufmachen.Die Waare ,oder ein Teil davon möchte ich aus Bulgarien oder Türkei besorgen.Ist das in Ordnung,oder auch da gibt es Beschränkungen?Und die Waare - das wird so zu sagen alles mögliches sein - von A bis Z wie z.B. Textil,Glas,Souvenirs und vieles noch ....   usw.
Wo muss ich mein Antrag für die Aufenthalt beantragen - hier in De(falls ja,dann wo genau? )  oder in Bulgarien in die Botschaft?Ist das überhaupt der erste Schritt(die Beantragung meines Aufenthaltes für Selbstständigkeit),der ich machen muss?
        Bedanke mich im Voraus !               
          Mit freundlichen Grüssen
               Margarita.
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