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Besteht ein Anpsruch auf Familienzusammenführung? (Gelesen: 4.873 mal)
Gaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besteht ein Anpsruch auf Familienzusammenführung?
04.07.2004 um 11:47:52
 
???Hallo liebes Team.
ich bin ziemlich ratlos und verunsichert.
Mein Verlobter lebt in Algeirien,vergangenen Sommer wolten wir in Algerien heiraten(scheiterte aber an Fehlinfo von der Standesbeamtin dort in dem Zeitraum von 4 Wochen) wir stellten den Antrag auf Eheschließung ein, da ich über einen längeren Zeitraum nicht nach Algerien fliegen konnte.Daher beschossen wir ein Eheschließungsvisum für Deutschland zu beantragen,man lehnte es nach einer Remostraion mit folgender Begründung ab
a) wir hätten uns übers Internet kennen gelernt
b) es bestehe ein gravierender Alterszunterschied(13 J)
c)die Antworten einer simultanen Befragung decken sich in vieler Hinischt nicht
aus all diesen Gründen bestehe bei uns der Verdacht wir wollen eine Scheinehe eingehen und somit lehne man die Einreise, sprich das Visum ab.
Eine eingereichte Klage beim Verwaltungsgericht hätte ca. eine Bearbeitungszeit von 1 bis 1 /2  Jahren sagte mein Anwalt(habe Klage eingereicht, werde sie aber wahrscheinlich zurücknehmen da keine Bearbeitung erkennbar ist)
Ich fühle mich entmündigt, alle Verusche zu erklären warum es zu unterschiedlichen Antworten kam, werden abgelehnt.Hat in Deutschland nur der männliche Part das Recht älter zu sein?
Muss man in Deutschland lügen um an sein Ziel zu kommen?(Hätten wir sagen sollen wir haben uns im Urlaub kennen gelernt??)
Jetzt möchte ich im August wieder nach Algerien fliegen und dort das Aufgebot machen(dieses mal wird es persönlich von mir erwartet da wir den Vorgang abgebrochen haben, letztes Jahr reichte es das mein Verlobter es alleine eröffnete und die Unterlagen von mir schon vorab geprüft wurden).
Danach soll ich nach 2 bis 3 Monaten zur Eheschließung wieder anreisen.
Wir sind jetzt da wo wir vor 1nem jahr waren und hinzu kommt das wir finanziell beide am Ende sind. Die Gelder für die Reise strecken mir jetzt Freunde vor.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wie ist er dann zum Ziel gekommen?
Besteht ein Anspruch darauf die in Algerien geschlossene Ehe in Deutschland zu führen(könnte ja nach Algerien ziehen laut Aussage des Mitarbeiters der ABH)?
Ich muss meinem 14.j Sohn zuliebe in Deutschland bleiben, die Vorstellung das ich jetzt Jahre warten muss bis ich vielleicht nach Algerien ziehen muss wenn sie meinen Verlobten nicht einreisen lassen macht mir Angst .Mein Rechtanwalt meinte es bestehe kein Anspruch auf Familienzusammenführung(ist diese Auskunft richtig??)
Ist es wieder der falsche Weg nach Algerien zu fliegen und zu heiraten?
Welche Schritte gehe ich jetzt am besten??
Danke euch für  Hinweise
Gruß Gaby
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 04.07.2004 um 11:59:25
 
Zitat:

Besteht ein Anspruch darauf die in Algerien geschlossene Ehe in Deutschland zu führen(könnte ja nach Algerien ziehen laut Aussage des Mitarbeiters der ABH)?
Ich muss meinem 14.j Sohn zuliebe in Deutschland bleiben, die Vorstellung das ich jetzt Jahre warten muss bis ich vielleicht nach Algerien ziehen muss wenn sie meinen Verlobten nicht einreisen lassen macht mir Angst .Mein Rechtanwalt meinte es bestehe kein Anspruch auf Familienzusammenführung(ist diese Auskunft richtig??)
Ist es wieder der falsche Weg nach Algerien zu fliegen und zu heiraten?
Welche Schritte gehe ich jetzt am besten??
Danke euch für  Hinweise
Gruß Gaby


Hi Gaby,
davon ausgehend, dass Du Deutsche bist, ist ganz klar zu sagen, dass nach erfolgter Eheschließung ein Anspruch nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht.

Wenn die Behörden dann allerdings immer noch davon ausgehen, dass eine Scheinehe vorliegt, könnte das Visum wiederrum versagt werden.

Was der ABH-Mitarbeiter sagt, ist Nonsens. Deutsche kann man nicht darauf verweisen, die Ehe im Ausland zu führen. 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Gaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.07.2004 um 12:10:01
 
Danke Mick für deine schnelle Antwort,
ja ich bin Deutsche und beruftstätig .
Auch der Verdacht das wir eine Scheinehe eingehen wollen(laut Behörden) reicht um ihn das Visum zur Familienzusammenführung zu versagen??
Ist die Beweislast nicht auf Seiten der Behörden und nachzuweisen das wir es tun,wenn er in Deutschland lebt??
Müßen sie ihn  aber denoch nach der Eheschließung einreisen lassen,sorry wenn ich jetzt so frage aber der letzte Satz hat mich jetzt verunsichert.
Gruß Gaby
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.07.2004 um 12:29:47
 
Hi Gaby,

laut Gesetz, müssen die Behörden Deinen Mann dann einreisen lassen. (siehe Posting von  Mick:
Zitat:
dass nach erfolgter Eheschließung ein Anspruch nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht.


Bezüglich Verdacht auf Scheinehe und da sie das ja schon einmal gesagt haben, können sie Deinem Mann immense Schwierigkeiten mit der Einreise machen.

Im Prinzip ist die Behörde in der Beweislast, jedoch sagt sie gerne: "Wir haben diese und jene Verdachtsmomente, das ist unser Beweis, jetzt beweist uns mal das Gegenteil."
Und wie wollt Ihr das Gegenteil beweisen, wenn die Behörde gar nicht zuhören will und sowieso schon ihre vorgefasste Meinung hat?  Dieses Problem hatten mein Mann und ich ja damals auch - nur mit dem Unterschied, dass mein Mann schon D war, als wir geheiratet haben (Du kannst das alles auf meiner Homepage nachlesen).

Ich würde wenn die Behörden wieder Schwierigkeiten machen, sofort eine Art Halböffentlichkeit herstellen - entsprechende Ideen und Adressen findest Du auf meiner Page. Wenn das nichts nützt, würde ich auch an die Presse und das Fernsehen gehen.

Leider gibt es (nicht nur bei den Behörden) noch eine Menge Vorurteile in Bezug auf binationale Ehen oder Altersunterschiede - gerade wenn die Frau älter ist.
(ich frage mich warum, denn rein statistisch gesehen haben Frauen eine längere Lebenserwartung als Männer und dann wäre es nur logisch, wenn der Mann ein paar Jahre jünger als seine Ehefrau ist - aber dies nur am Rande)

Übrigens, wenn der Sachbearbeiter derart frech ist (und die Aussage: "Sie können Ihre Ehe ja in Algerien führen" finde ich unverschämt) kannst Du auch darauf bestehen, von einem anderen Sachbearbeiter oder dem Abteilungsleiter betreut zu werden. Ich würde mir auch überlegen, falls der Sachbearbeiter noch einmal so etwas loslässt, eine Beschwerde einzulegen. Der Sachbearbeiter hat seine Klientel höflich und korrekt zu behandeln und er hat die Pflicht umfassend und konkret zu beraten.

Ich wünsche Euch viel Kraft!

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Gaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteht ein Anpsruch auf Familienzusammenführu
Antwort #4 - 04.07.2004 um 13:23:01
 
[beifall=beifall.gif]
Danke Janna,ich habe Achtung vor Menschen wie Dir die sich diese Arbeit machen und anderen durch ihre Erfahrungen helfen indem sie es öffentlich durch eine Homepage machen.
Habe gerade deine Homepage gelesen und konnte hier viele Infornatioen entnehmen.An den Landrat habe ich schon geschrieben und habe morgen ein Beratungsgespräch bei dem Verband bi-nationaler Paare.
Ich stehe schon seit längerem unter Zeitdruck, da ich erwirken wollte das mein Verlobter vor Ende Juli einreisen kann, da unser Aufgebot hier in Deutschland fertig  und nur noch wenige Wochen gültig ist.Könnten somit morgen eigentlich schon heiraten.
Immer wieder wurden wir mit Antworten vetröstet von ABH und der Botschaft, wenn nichts gegen ihren Verlobten vorliegt(polizeilich usw.) erhält er sein Visum, viele Monate sind verstrichen und wertvolle Zeit,inverstierte Gelder verloren gegangen.
Wir wollten uns die zusätzlichen Gelder für die beiden Reisen  die für mich jetzt anstehen nach Algerien sparen, aber leider bleibt uns jetzt nichts anderes übrig.Vom Landrat haben wir leider auch noch keine Antwort.
Ich werde weiterhin für uns Kämpfen, denn er hat von Algerien aus nicht die Möglichkeit und seine Glaubwürdigkeit ist schon seit der ersten Minute bei der Botschaft in Frage gestellt und vieles wurde ihm erschwert(Auflagen willkürlich verändert,Beurkunden und Übersetzungen angefordert die nicht notwendig waren, wie z.B. eine Urkunde das er nicht verstorben sei,Urkunden wurden beglaubigt und gesagt sie wären in französich ausreichend, die ich dann in Deutschland  nachträglich übersetzen lassen musste da das OLG sie in deutsch anfordert/was nicht so sei laut Anuskunft der Mitarbeiter der Botschaft und und und.
Ich hoffe nur das er endlich bald einreisen kann, da wir uns sehr lieben und den legalen Weg gehen ,hoffe ich das Recht(Behörden die uns unterstützen können) steht uns zur Zeit.
Ich finde dieses Forum super und bedanke mich an alle die Hilfesuchenden ihre Unterstützung geben.
Gruß Gaby
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thdoerfler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Da klingt vieles nach Scheinehe...
Antwort #5 - 08.07.2004 um 17:08:13
 
Es tut mir ja sehr leid, aber irgendwie spricht vieles dafür, daß es tatsächlich eine Scheinehe ist, wenn ihr den Test nicht besteht.

Ich kenne den Test für die Zusammenführung aus der Türkei und die Fragen sind absolut pillepalle. Also nicht so wie im Film Greencard "welches Parfüm benutzt ihre Frau". Wenn Dein Verlobter also nicht weiß, wie Deine Tochter heißt oder Eure Kennenlerngeschichte nicht übereinstimmt, spricht vieles für Schmuh...

Ich weiß ja nicht, ob Du die "typische" Kandidatin für eine Scheinehe bist (Sozialhilfeempfängerin fortgeschrittenen Alters in einer westdeutschen Großstadt). Das spräche natürlich beim Amt auch gegen Dich...

Aber ich frage mich dann schon, wie oft Ihr Euch vor Eurem Eheentschluss persönlich gesehen habt...

Gruß,
thdoerfler
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.07.2004 um 20:41:48
 
ich finde es sehr frech hier in diesem forum eine solche unterstellung zu posten, zumal im posting vorher eindeutig erklät wurde, dass sie berufstätig ist und dass sie sich sehr lieben!

wenn man den fall nicht 100% kennt und das tut keiner, der sich hier in diesem forum betätigt, sollte man mit derartigen mutmaßungen sehr sehr seht vorsichtig umgehen!!

wenn das jeder tun würde, jedes seiner verdachstmomente formulieren und als vorurteil posten, dann wäre dies kein forum für ausländerrecht, sondern einfach für rechts!
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Ralf
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Antwort #7 - 08.07.2004 um 23:30:48
 
Bravo, Feffi !  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteht ein Anpsruch auf Familienzusammenführu
Antwort #8 - 09.07.2004 um 07:52:18
 
Hallo feffi,

mein Beifall faellt nicht ganz so,heftig aus aber Du hast
Recht der Eintrag ist ein bisschen uebertrieben.
Keiner von uns kennt die Faelle genau, und noch wichtiger keiner kennt sie von beiden Seiten, denn
Behoerden, Botschaften Konsulate geben ja hier keine
Stellungnahmen ab. Einige Faelle scheinen mir etwas
wenig objektiv dargestellt, und einige Poster neigen dazu diese auch sehr einseitig zu sehen, hier der gute
Antragsteller dort die boese verstaendnislose
Behoerde. Deshalb sollten hier auch differenzierende
meinungen und Hinterfragungen erlaubt sein ohne dass
der- oder diejenige gleich in eine auslaenderfeindliche
rechte Ecke gestellt wird. Ist mir persoenlich zu oberflaechlich und zu einseitig.


Gruesse
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteht ein Anpsruch auf Familienzusammenführu
Antwort #9 - 09.07.2004 um 10:18:43
 
Zitat:
Hallo feffi,

mein Beifall faellt nicht ganz so,heftig aus aber Du hast
Recht der Eintrag ist ein bisschen uebertrieben.
Keiner von uns kennt die Faelle genau, und noch wichtiger keiner kennt sie von beiden Seiten, denn
Behoerden, Botschaften Konsulate geben ja hier keine
Stellungnahmen ab. Einige Faelle scheinen mir etwas
wenig objektiv dargestellt, und einige Poster neigen dazu diese auch sehr einseitig zu sehen, hier der gute
Antragsteller dort die boese verstaendnislose
Behoerde. Deshalb sollten hier auch differenzierende
meinungen und Hinterfragungen erlaubt sein ohne dass
der- oder diejenige gleich in eine auslaenderfeindliche
rechte Ecke gestellt wird. Ist mir persoenlich zu oberflaechlich und zu einseitig.


Gruesse



Dafür bekommst Du, Hartmut, aber meinen Beifall:

[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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Feffi
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Antwort #10 - 09.07.2004 um 10:27:07
 
mein abschlußkommentar zu diesem thread:

wenn man als "erfahrenes" forummitgleid derartig kritisch postet, werde ich die letzte sein, die sich dann einmischt...nur fand ich, dass ein "neuling" mit zwei derart gelagerten postings nicht unbedingt das recht hat, derartige unterstellungen zu posten.

tut mir leid, aber da sagt mein gesunder menschenverstand: vorischt.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #11 - 09.07.2004 um 10:43:21
 
Womit wir dann zum Ende kommen Zwinkernd

Ggf. kann die Diskussion im Userforum fortgesetzt werden. Merci.
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