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Sprachkenntnisse / NRW (Gelesen: 5.790 mal)
Reyhan
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03.07.2004 um 17:15:29
 
Hallo,

in den letzten Tagen habe ich mit zum Thema " Sprachkenntnisse " die bei einer Einbürgerung gefordert werden schlau gemacht ( F+Q, Portale, Verwaltungsvorschriften, Urteile).

Mir ist aber immer noch nicht klar, was denn nun hier in NRW gefordert bzw. gemacht wird.

Handelt es sich nun um ein Gespräch zu einem beliebigen Thema oder muss man nur einen Text lesen oder wird auch im Rahmen eines Gesprächs geprüft ob dieser verstanden wurde und sich darüber unterhalten kann.

Falls der Massstab z.B. das Sprachzertifikat Deutsch ist, hat derjenige um den es geht praktisch keine Chance obwohl er sich im täglichen Leben sehr wohl zu helfen weiss und ansonsten alle Voraussetzungen für eine Ermessenseinbügerung erfüllt.

Danke schon jetzt für eine Info.

Reyhan



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Mick
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Antwort #1 - 03.07.2004 um 17:28:06
 
Zitat:
Hallo,

in den letzten Tagen habe ich mit zum Thema " Sprachkenntnisse " die bei einer Einbürgerung gefordert werden schlau gemacht ( F+Q, Portale, Verwaltungsvorschriften, Urteile).

Mir ist aber immer noch nicht klar, was denn nun hier in NRW gefordert bzw. gemacht wird.

Handelt es sich nun um ein Gespräch zu einem beliebigen Thema oder muss man nur einen Text lesen oder wird auch im Rahmen eines Gesprächs geprüft ob dieser verstanden wurde und sich darüber unterhalten kann.

Falls der Massstab z.B. das Sprachzertifikat Deutsch ist, hat derjenige um den es geht praktisch keine Chance obwohl er sich im täglichen Leben sehr wohl zu helfen weiss und ansonsten alle Voraussetzungen für eine Ermessenseinbügerung erfüllt.

Danke schon jetzt für eine Info.

Reyhan






Hi Reyhan,
in NRW wird verlangt, dass ein Text gelesen, verstanden und wiedergegeben werden kann.
Bei der Einbürgerung reicht eben nicht aus, dass man sich in einfacher Weise verständigen kann. Ein wesentliches Integrationsmerkmal für die Einbürgerung sind schon intensivere Sprachkenntnisse. Nach meiner persönlichen Meinung sollte man schon Zeitungen in der Sprache des Landes lesen können, von dem man eingebürgert werden möchte.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Antwort #2 - 03.07.2004 um 17:41:08
 
Hallo Reyhan!

Erforderlich sind - unabhängig von der Rechtsgrundlage der Einbürgerung - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Sofern z.B. ein deutscher Schul- oder Berufsschulabschluss oder ähnliches vorliegt, gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Ansonsten wird eine Überprüfung der Sprachkenntnisse vorgenommen. Dabei muss der Bewerber in der Lage sein, einen alltäglichen Text - z.B. einen Zeitungsartikel - zu lesen, zu verstehen und den wesentlichen Inhalt wiedergeben können.
Lediglich die Fähigkeit, sich auf einfache Weise mündlich verständlich machen zu können, reicht nicht aus.

Wenn es am Verständnis der Schriftsprache mangelt, sollten entsprechende Kurse z.B. bei der Volkshochschule besucht werden.

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hannah
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Antwort #3 - 03.07.2004 um 19:29:57
 
hallo
bei mir war es auch so.
kleine zeutungs artikel.habe vorgelesen sollte dan auch
erklären warum es dabei geht und das wars auch schon gewesen.
also keine angst halb so schlim.
liebe grüsse
hannah
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Reyhan
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Antwort #4 - 03.07.2004 um 20:39:35
 
Danke für die Infos an alle.

Damit wir uns nicht missverstehen : ich bin absolut dafür dass diejenigen die eingebürgert werden, sich nicht nur durchschlagen können müssen sondern in der Lage sein müssen, ein selbstständiges Leben zu führen.

Ich lege sogar sehr grossen Wert darauf , dass man vor allem das Bekenntnis zur Verfassung versteht und nachvollziehen kann.

Mir ging es um jemanden der davon " träumt " eingebürgert zu werden, ob wohl die Sprachkenntnisse in keinster Weise ausreichend sind. Aus meiner Sicht !Aber die ist ja schliesslich kein Massstab ( schreibt man das wirklich mit 3 s ?).

Jedenfalls kann ich jetzt besser argumentieren.

Danke und viele Grüße

Reyhan

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.07.2004 um 23:37:09
 
Hi Reyhan,

Maßstab schreibt man meines Erachtens noch mit ß, und zwar nach folgender Sprachregel:

nach langen Vokalen folgt ein ß, nach kurzen ein doppeltes s.

Also z. B.:
Fuß (langes u)
aber: Fluss (kurzes u)
das Maß / die Maße (als Messeinheiten - langes a)
aber: die Masse (als: Die Menge - kurzes a)

Hoffe, dass sich Herr Duden jetzt nicht im Grabe rumdreht ...  Zwinkernd

Liebe Grüße
Janna

P.S. Wie sieht es mit den bei einer Einbürgerung geforderten Rechtschreibkenntnissen aus? (ich glaube, da müsste mein Mann dann doch noch etwas üben, auch wenn er fließend Deutsch spricht und liest ...)
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
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Antwort #6 - 05.07.2004 um 12:20:56
 
Zitat:
P.S. Wie sieht es mit den bei einer Einbürgerung geforderten Rechtschreibkenntnissen aus? (ich glaube, da müsste mein Mann dann doch noch etwas üben, auch wenn er fließend Deutsch spricht und liest ...)

Hallo Janna!
Nach den Verwaltungsvorschriften ist nicht ausdrücklich gefordert, dass der Einbürgerungsbewerber auch auf deutsch schreiben können muss. Allerdings gibt es da auch ein gegenteiliges Urteil des VGH Hessen. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Natürlich ist das Beherrschen des Schreibens von erheblichem Vorteil, schon in eigenem Interesse sollte das wohl jeder erlernen, nicht nur im Hinblick auf eine evtl. Einbürgerung.

Wie bereits oben gesagt: Im Wesentlichen ist das Verstehen gefragt. Dies bedeutet letztlich, einen gelesenen Sachverhalt mit eigenen Worten wiedergeben zu können.
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Gerdle
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Antwort #7 - 06.07.2004 um 09:37:38
 
Hi,

also in BW wurde meine Frau außerdem noch 20min lang über die freiheitliche demokratische Verfassung der BRD abgefragt, z.B. was bedeutet Föderation, wie wir der Bundespräsident gewählt um nur einige "einfache" Beispiele zu nennen!!!

Bei manchen Fragen hätte sogar ein "Deutscher" ein Problem gehabt die Frage zu beantworten.

Gerd.
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Ralf
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Antwort #8 - 06.07.2004 um 10:19:37
 
Zitat:
Hi,

also in BW wurde meine Frau außerdem noch 20min lang über die freiheitliche demokratische Verfassung der BRD abgefragt, z.B. was bedeutet Föderation, wie wir der Bundespräsident gewählt um nur einige "einfache" Beispiele zu nennen!!!

Bei manchen Fragen hätte sogar ein "Deutscher" ein Problem gehabt die Frage zu beantworten.

Gerd.


Schon erstaunlich, wieviel Zeit manche Sachbearbeiter haben, kein Wunder, wenn die Verfahren mancherorts so lange dauern.
Was sollte denn passieren, wenn der Befragte keine Antwort weiß? Voraussetzung für die Einbürgerung ist zwar, dass  der Bewerber: Zitat:
sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Handlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, daß er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat...
dies geschieht dadurch, dass der Bewerber ein entsprechendes Formular unterzeichnet. Die Kenntnisse der Regeln des Grundgesetzes sind aber keine Voraussetzung, folglich kann bei fehlender Kenntnis auch kein Antrag abgelehnt werden.  lachen
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Mick
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Antwort #9 - 06.07.2004 um 13:09:17
 
Zitat:
Die Kenntnisse der Regeln des Grundgesetzes sind aber keine Voraussetzung, folglich kann bei fehlender Kenntnis auch kein Antrag abgelehnt werden.  lachen


Hi Ralf,
Du meinst das aber bezogen auf die Fragen z.B. zur Wahl des Bundespräsidenten? Nicht auf Fragen zur FDGO, oder?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 06.07.2004 um 13:25:36
 
Zitat:
Hi Ralf,
Du meinst das aber bezogen auf die Fragen z.B. zur Wahl des Bundespräsidenten? Nicht auf Fragen zur FDGO, oder?


Logisch, bezog sich ja auf die Frage von Gerd. Was man unter der FDGO versteht, steht ja so direkt eh nicht im GG.
Der Text zur Erklärung über das Bekenntnis zur FDGO sollte natürlich schon näher erläutert werden.
Ich warte aber auf den Tag, wo hier jemand berichtet, dass sein Einbürgrungsantrag abgelehnt wurde, weil er nicht wusste, wie der Bundespräsident oder der Bundeskanzler gewählt wird  lachen.
Mittlerweile überrascht mich ja fast nichts mehr.  ROFL
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.07.2004 um 14:23:29
 
Ramaol, das habe ich mir auch schon überlegt - und wenn man dann die Kenntnisse über GG und ähnliches der geborenen Deutschen nimmt... da dürfte dann mancher auch keinen deutschen Pass haben.
Off topic, ich weis, sorry...
Anne
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Ralf
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Antwort #12 - 06.07.2004 um 14:26:54
 
Zitat:
Ramaol, das habe ich mir auch schon überlegt - und wenn man dann die Kenntnisse über GG und ähnliches der geborenen Deutschen nimmt... da dürfte dann mancher auch keinen deutschen Pass haben.
Off topic, ich weis, sorry...
Anne


Ja, Anne, off topic, aber völlig richtig  Daumen hoch lachen lachen lachen
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Janna
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Antwort #13 - 06.07.2004 um 20:13:03
 
Hi ramaol,

dann werde ich schon mal fleißig mit meinem Mann Diktat üben ....

Also die Fragen zur Politik könnte ich auch nicht beantworten, ich wurde damals bei der Einbürgerung (Österreich -> D) auch zum Glück überhaupt nicht diesbezüglich ausgefragt (naja, ist schon fast 25 Jahre her ...). Ich werde meinem Mann aber mal zur Sicherheit wenigstens das Grundgesetz zum Lesen in die Hand drücken.

Liebe Grüße
Janna

P.S. Danke für Deine Kurznachricht - in Notfall warten wir eben, bis er 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hier hat.

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