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Heirat mit EU-Ausländer (Dokumente, Dauer) (Gelesen: 1.508 mal)
Grace
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit EU-Ausländer (Dokumente, Dauer)
01.07.2004 um 14:40:48
 
Hallo zusammen,

mein Freund und ich wollen heiraten.
Er ist aus Irland, war dort verheiratet bzw. ist es momentan noch (da es in Irland zumindest früher nicht so einfach war sich scheiden zu lassen, haben die beiden vor > 10 Jahren nur bei einem Anwalt ein 'Separation Agreement' unterschrieben).
Er hat jetzt in Irland die Scheidung in die Wege geleitet. Seine Ansprechpartnerin Jenny hat uns Hoffnung gemacht, dass die Scheidung Oktober/November durch sein sollte (auch wenn es nicht einfacher wird dadurch, dass seine 'Ex' jetzt in England lebt).
Ich hoffe, dass wir dann noch 2004 heiraten können.
Das Standesamt (Main-Taunus-Kreis) hatte mir gesagt, dass es folgende Unterlagen von ihm benötigt
- Ehefähigkeitszeugnis / Freedom of marriage certificate
- Hochzeitsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Geburtsurkunde
alle via Dolmetscher übersetzt.

Weiss jemand, ob diese Dokumente ein Maximalalter haben dürfen (seine Geburtsurkunde ist deutlich älter als 6 Monate)?
Müssen die Dokumente dann noch zum Konsulat oder irgendeinem Gericht in Deutschland? Wenn ja, wie lange dauert so etwas erfahrungsgemäss?
Müssen wir bei der Auswahl des Dolmetschers etwas beachten?


Danke für Eure Antworten

Grace
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit EU-Ausländer (Dokumente, Dauer)
Antwort #1 - 01.07.2004 um 15:11:44
 
Die Übersetzungen müssen beglaubigt sein. Wende dich an ein Übersetzungsbüro oder Dolmetscher. Die machen die Übersetzung und lassen diese auch gleich beglaubigen.  Es gibt sie wie Sand am Meer. Siehe Telefonbuch bzw. gelbe Seiten.
Am besten mehrere anrufen und Preis/Dauer vergleichen.

Smileycroco

Es wäre noch zu klären ob die Dokumente selber noch in Irland in irgendeiner Form beglaubigt werden müssen.
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