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Familiennachzug mit Kind (Gelesen: 3.614 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.06.2004 um 19:37:52
 
Hallo Leute,
Habe schon öffters woanders gelesen,das es erheblich schwieriger ist,den Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen,wenn die Ausländische Frau ein Kind hat aus erster Ehe,stimmt das?? ??? ???.In unserem Fall ist der Vater seit Jahren unbekannt weg,verschollen.Gibt das Schwierigkeiten bei der Botschaft wenn meine Frau den Antrag stellt zur Familienzusammenführung???Sie ist geschieden mit Scheidungsurteil usw.Das wurde ja überprüft als ich das Ehefähigkeitszeugnis beantragt habe.Das Wir dann nach genauer Überprüfung bekommen haben.Das Kind ist 13j alt.Weiß da jemand etwas genaueres?Und weiß jemand etwas genaueres bei Dieser Befragung bei der Botschaft?Man erfährt leider nie was genaues ???Ich bedanke mich Herzlich im Voraus.Es ist wie ein Buch,das man nur zur hälfte lesen darf weinend
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.06.2004 um 20:31:09
 
Ob es in einem Fall wie Deinem quasi generell mehr Schwierigkeiten gibt, vermag ich nicht zu sagen. Notwendig könnte im Zweifel sein, dass Deine Partnerin, auch, wenn eindeutig ist, dass sie die leibliche Mutter ist, einen Nachweis über das (alleinige) Sorgerecht für das Kind erbringt.

Über alles weitere würde ich erst einmal nicht spekulieren. Die beste Strategie dürfte sein: Von Beginn an bei der Wahrheit bleiben.

Bei sehr diffizilen Fragen ist es gegebenenfalls auch sinnvoll, den "iaf e.V.- Verband binationaler Familien und Partnerschaften" in Frankfurt/M. zu kontaktieren. Nach meiner Erfahrung beraten die gut, seriös und kostenlos. Zumindest telefonisch ist es allerdings manchmal schwer mit der Erreichbarkeit. Im Internet findet man den Verein unter www.verband-binationaler.de

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.06.2004 um 20:54:24
 
Beim Kindernachzug handelt es sich um keinen Rechtsanpruch,
sondern um eine Ermessensentscheidung, da nur ein Elternteil
in D. lebt. Insoweit ist das stets einzelfallabhängig. Vgl. ggf. mal
die Ausführungen in § 20 AuslG und in der VwV dazu. Alles
uff der page zu finden  Daumen hoch
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kingconn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.06.2004 um 17:11:01
 
Nach meiner Erfahrung wird eine schriftliche Erklärung des Kindesvaters vorliegen müssen (evtl. notariell beglaubigt), daß er mit der Ausreise einverstanden ist.  Ich finde dies auch richtig, denn kaum ein Vater wird erfreut sein, wenn er sein Kind vielleicht nie wieder sieht. Allzu menschlich ist wohl auch, daß viele Mütter über die Schlechtigkeit des geschiedenen Exmannes das Blaue vom Himmel heruntererzählen würden um in eine bessere Zukunft zu kommen.

Schöne Grüße

Holger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2004 um 18:57:01
 
Leider ist der Vater seit 94 verschwunden,und nicht aufzufinden.Er hat Frau und Kind sitzen lassen.Er hat sich auch nie wieder gemeldet.Sie ist in Abwesenheit geschieden worden.Eine Suche über die Polizei in meheren Russischen Staaten lief Erfolglos.
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Ralf
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Antwort #5 - 30.06.2004 um 23:50:12
 
Zitat:
Sie ist in Abwesenheit geschieden worden

Ist dabei auch über das Sorgerecht entschieden worden?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.07.2004 um 16:18:04
 
Das Sorgerecht hat sie nach der Scheidung beantragt und bekommen,das Kind hat auch den Mädchennamen(Nachname) der Mutter übernommen.Im übrigen ein mitlerweile sehr gut Deutschsprechender Wicht Smiley
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Ralf
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Antwort #7 - 06.07.2004 um 17:17:53
 
Hmmm. Ich denke, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dürfte die Zustimmung des Vaters entbehrlich sein.
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telecafe
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Antwort #8 - 06.07.2004 um 17:49:55
 
Also sehe da keine Probleme, weiss gar nicht warum das ganze so schwer dargelegt wird. Also meines wissen, bedarf das Kind kein eigenes Visum wenn die Mutter eins hat, Das Kind ist unter 16 Jahren und somit befreit.
Voraus gesetzt die Mutter bekommt das Visum für sich .
Und später könnte man versuchen für das Kind eine AE beantragen.

Gruss
anwar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 06.07.2004 um 17:59:24
 
Großes VETO 
Smiley

das stimmt nicht.  Smiley
Natürlich braucht das Kind ein Visum
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #10 - 06.07.2004 um 19:21:57
 
Zitat:
[...] Das Kind ist unter 16 Jahren und somit befreit.
[...]


Hier die Rechtsnorm:
Zitat:
§ 2 Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16 Jahren.
Keiner Aufenthaltsgenehmigung bedürfen die Staatsangehörigen unter 16 Jahren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vorn 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S.266) und der Schweiz, wenn sie einen Nationalpaß oder einen als Paßersatz zugelassenen amtlichen Personalausweis oder Kinderausweis besitzen. Das gleiche gilt für die Staatsangehörigen unter 16 Jahren von Ecuador.


Andere ausländische Kinder benötigen unabhängig ihres Alters ein Visum, es sei denn, dass sie auf andere Art visumbefreit oder anderweitig von dem Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreit sind.

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