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Familienzusammenführung erfolgreich, was nun? (Gelesen: 3.583 mal)
Ibakus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.06.2004 um 09:31:26
 
Hallo allerseits,
nachdem meine Frau und ich am 7. April in Bangkok geheiratet haben bekamen wir am 19. April die Genehmigung für das Visum zur Familienzusammenführung. Am 13. Juni ist meine Frau dann endlich zu mir gekommen. Am 14. Juni waren wir direkt auf dem Einwohnermeldeamt und haben sie angemeldet. Da das Visum nur für 3 Monate gültig ist stellt sich mir nun die Frage was muß ich jetzt tun?
Muß ich jetzt so schnell wie möglich zur ABH?

Ich möchte an dieser Stelle einmal anmerken, daß meine Erfahrungen mit der ABH sehr positiv waren. Man hat mir sehr schnell und auch recht unbürokratisch geholfen!
Genauso die deutsche Botschaft in Bangkok!
Nach den sonst bekannten Problemen mit deutschen Behörden war es richtig klasse mal ein paar nette und behilfliche Beamte zu treffen.

Viele Grüße,
Ibakus
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Marco_D.
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Antwort #1 - 22.06.2004 um 11:05:17
 
Ihr müsst zur ABH und einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen, dem mit 99,9%iger Sicherheit auch stattgegeben wird.

Deine Frau erhält dann eine AE für erstmal 3 Jahre, wenn du nicht genügend Geld verdienst für 1 Jahr.

Vor Ablauf der AE muss dann ein ANtrag auf Verlängerung gestellt werden.

P.S. Du solltest mal bevor du Fragen stellst in die FAQ schauen oder das Forum durchkämmen. Dann wäre deine Frage mit Sichehreit beantwortet gewesen. Zwinkernd
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cylber
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Antwort #2 - 22.06.2004 um 14:20:08
 
Also das kann ich ned ganz nachvollziehen mit dem 3-jährigen Aufenthaltserlaubnis respektive nur 1-jährigen wenn "man ned genug Geld verdient".

Meine Frau erhielt auch nur eine 1-jährige Eraluabnis und zur Begründung hieß es: "Das machen wir immer so um zu überprüfen ob es ggf. eine Schein-Ehe ist. Ist ja kein Problem, nach 1 Jahr kommen Sie wieder und Ihre Frau erhält wieder für 1 Jahr."

Gruß
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Mick
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Antwort #3 - 22.06.2004 um 14:31:37
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 22.06.2004 um 16:01:49
 
Ich habe für meinen Mann auch gleich eine AE für 3 Jahre erhalten. Mein Einkommen wurde nicht überprüft.
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Gabriele
 
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Caya
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Antwort #5 - 22.06.2004 um 20:47:56
 
Hallo,
gleich nach dem ich meine Frau geheiratet habe, habe ich auch ohne wenn und aber ein AE für 3 Jahre bekommen. Was meine Frau verdient hat,hat die Beamten im Ausländeramt nicht interessiert. Sie waren sehr nett. Sie haben mir gesagt, dass ich nach 3 Jahren später einen unbefristeten AE bekomme. Und ich sollte mich bei der Arbeitsamt melden damit ich einen Arbeitserlaubniss bekomme.
Ich glaube man muss auch Glück haben, das man eine Beamtin oder einen Beamten erwischt die ihre Arbeit mit Liebe machen. und Gott sei dank, von solchen netten Beamten gibt es in der Ausländeramt / Nürnberg viele.  disco disco disco disco disco disco

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Antwort #6 - 23.06.2004 um 10:36:24
 
So, wenn ich  es nun richtig verstanden habe kann ich/wir also nun zu der ABH gehen und die Aufenthaltserlaubniss von einer 1-Jährigen in eine 3-jährige umwandeln lassen?

Ist das richtig? Weil ja eben die Erteilung der 1-jährigen nicht rechtens war, lt. dem Link von Mick?

Unverschämtheit,  motz  motz genau dies habe ich ebenfalls zur Antwort bekommen, das machen wir immer so. Im Gegenteil die sagte mir noch, daß mit den 3 Jahren das gibt es ned mehr. Smiley

Im Prinzip habe ich ja nichts zum meckern, es geht jetzt nur um das grundsätzliche.
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Mick
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Antwort #7 - 23.06.2004 um 11:45:04
 
Zitat:
Ist das richtig? Weil ja eben die Erteilung der 1-jährigen nicht rechtens war, lt. dem Link von Mick?



Hi,
ich lese das jetzt nicht nach, aber: Ich bin sicher, dass ich nicht geschrieben habe, dass die einjährige Erteilung unrechtmäßig ist. Ich habe geschrieben, dass man es begründen können muss, wenn man von der Regelbefristung abweicht.
"Das machen wir immer so", ist natürlich kein Grund, der im Falle eines Widerspruches haltbar wäre  Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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cylber
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Antwort #8 - 23.06.2004 um 11:54:32
 
Gut, soweit verstanden. Nur der Widerspruch sollte ja wahrscheinlich kausal zu der Erteilung erfolgen, kann ich da medio ano despues noch hin und Widerspruch einlegen?

Sorry, falls es zu viel Umstände macht, aber es ärgert mich irgendwo daß unsere ABH sich mehr oder weniger als Ludwig der XIV aufführt. Sicherlich kann man ja denken, was will der den eigentlich, seine Alte hat ja ein Visum. Richtig, nur ich will ja ned mehr aber vor allem auch nicht mehr Recht als mir zusteht.

Danke im voraus
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