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Touristenvisum verlängern oder Aufenthaltserlau? (Gelesen: 1.012 mal)
prisci
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.06.2004 um 22:49:12
 
Hallo, ich hätte gerne mal einen Tip von Euch.
Das Touristenvisum von meinem chilenischen Freund läuft am 26. Juni ab.
(Einreise visumsfrei, Positivstaater)

Wir wollen auch heiraten, haben aber den Termin zur Anmeldung beim Standesamt erst am 12.7., also nachdem das Visum abläuft.
Wir haben uns zwar schon im Februar um die Papiere uund so bemüht, die kamen dann aber erst im Mai aus Chile und dann bin ich auch gleich zum Standesamt. Das dauert ja alles sehr lange.

Ich dachte eigentlich, wir verlängern nur das Touristenvisum meines Freundes und heiraten in der Zeit dann einfach. Eine Verwandte würde die Verpflichtungserklärung unterschreiben und Krankenkasse haben wir schon.

Nun war ich schon mal bei der Ausländerbehörde, um zu fragen, was man sonst noch braucht. Die Dame in der Rezeption sagte dann irgendwie, ob er nur als Tourist hierbleiben will oder mit anderen Absichten (Erwerb etc). Da habe ich natürlich ehrlich wie ich bin gesagt, wir wollen heiraten.
Ach, sagte sie, das wäre ja was anderes, da muss man eine Aufenthaltserlaubsni beantragen. DAs würden zwar viele machen mit dem Touristenvisum, aber das wäre ja gelogen.

Nun habe ich, nachdem ich diese ganzen Forne gelesen habe, Angst, das man ihn dann erst mal nach Chile zurückschickt oder so.
Sollte ich also lieber lügen und eine Verlängerun des Touristenvisums beantragen und in der Zeit dann heiraten? Oder ehrlich sein, dass wir hier heiraten wollen.

Ich denke die Dame an der Rezeption weiss ja nicht, bei welchem Sachbearbeiter ich dann lande.

Darf man als Chilene hier mit Touristenvisum heiraten ? Oder muss man zurück? Weiss das jemand.

Am Montag müssen wir zur Ausländerbehörde, daher wäre ich über eine schnelle Antwort dankbar.

Ich denke zwar immer noch, ehrlich währt am längsten, aber vielleicht ist auch der ehrliche der Dumme?

Danke
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 01:29:29
 
Wenn tatsächlich schon der Termin für die Eheschließung Mitte
Juli steht, dann dürfte das kein Problem sein.

Lasst euch den Termin vom Standesamt schriftlich bestätigen
und legt das der ABH vor. Es muss aber eine Krankenversicherung
bestehen und ggf. eine Verpflichtungserklärung gemacht werden.

Redet einfach mal mit ABH  [quatschen=quatschen.gif]

edit:

seh grade: Ihr habt wohl erst einen Termin beim Standesamt zur
Anmeldung der Eheschließung? Und noch keine Termin zur
eigentlichen Eheschließung. Dann wird das sehr kritisch!
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