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Verdacht auf "Erschleichung" der AE durc (Gelesen: 1.329 mal)
Vipsmips
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Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verdacht auf "Erschleichung" der AE durc
18.06.2004 um 01:57:58
 
Hallo,

habe folgendes Problem:

ich habe den festen Verdacht, dass meine Ehefrau mit mir die Ehe eingegangen ist, um die deutsche AE zu erlangen.

Wir sind seit April 2002 verheiratet, wie ich annahm, aus Liebe.

Nun ist meine Frau aus der gemeinsamen Wohnung unerwartet ausgezogen, um wie sie sagt, allein zu sein und die bestehenden "Beziehungsprobleme" zu bewaeltigen. Der derzeitige Aufenthaltsort ist mir "unbekannt", weiss aber aus zuverlaessiger Quelle, dass sie sich nach Spanien "abgesetzt" hat, wo ich gelegentlich taetig bin und wir auch gemeinsam Zeit verbracht hatten. Sie wurde dort auch bereits mit einem sehr gut bemittelten Mann gesehen, der nun mit ihr leben soll. Mir beschwoert sie am Tel.  immer noch ihre Liebe und dass sie zurueckkehren wird. Ich soll ihr etwas Zeit geben.

Ich selber hege den Verdacht, dass sie nun auf den eigenstaendigen Aufenthaltstitel wartet (muesste ja nun auch wohl zeitlich soweit sein) und sie offieziell die Scheidung einreicht.

Ich moechte mir diese tiefe Kraenkung und das Ausnutzen aber nicht gefallen lassen! Was kann ich machen? Kann man diese Ehe anullieren? Kann ich sie bei der ABH anzeigen? Ich moechte ihr jedenfalls nicht den wieteren Aufenthalt ermoeglichen und vielleicht gar noch die Verantwortung meiner Frau gegenueber aufrecht erhalten, auch moechte ich keine "normale" Scheidung, da das Ehebegehren meiner Frau aus Liebe wohl nur vorgetaeuscht war und so auch die Ehe durch Vortaeuschen von Liebe herbeigefuehrt wurde. Ich kann dies aus den juengsten Ereignissen nur so ableiten und auch ggfls. so beweisen.

Ich denke, dass ihr neuer Freund alle erdenklichen finanziellen Mittel aufbieten wird, um ihr anwaltliche Hilfe zu erteilen. Ich kann nur sagen, dass sie sehr ausgebuft ist, und alle "Tricks" etc. drauf hat. Ich weiss 100%, dass es ihr aber nur auf die materielle Sicherheit zusammen mit einem Aufenthaltstitel ankommt.

Eine Schwiericgkeit besteht allerdings bei mir: Ich kann dies hier sehr kalt runterschreiben, sobald ich aber wieder mit ihr spreche, streicht sie mir Honig um den Mund und es keimen Hoffnungsschimmer auf, dass ich mir das ganze vielleicht doch nur einbilde und alles wieder gut wird.

Um dieser Gefahr zu entgehen, wuerde ich gerne wissen, wie ich bei der ABH vorgehen muss, wie ich meine Gruende darlegen muss, um diese "Ehe" fuer nichtig zu erklaeren. ES geht mir nicht darum, sie zurueckzuschicken, aber ich moechte nichts mehr damit zu tun haben und aus jeglicher Verantwortung genommen werden. Fuer mich ist das Schwindel und grenzt an das Kriminelle, meine Gefuehle fuer Ihr vielleicht auch begruendetes materielles Beduerfnis ausnutzen zu lassen, aus ihren wirklichen armen und perspektivlosen Familienverhaeltnissen in ihrer Heimat (3. Welt) herauszukommen. Kann man sich, wenn man es einmal weiss, nicht auch nachtraeglich dagegen schuetzen und so etwas verfolgen? Das ist fuer mich schlimmer, als Asylerschleichung, etc...

Ich moechte Ihr auf jeden Fall zuvorkommen, auch da ich nicht genau weiss, was sie nun plant.

Wer kann mich ueber die Rechtslage aufklaeren und auch darueber, wie ich vorgehen muesste.

Im Voraus vielen Dank.

Gruesse Vipsmips

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf "Erschleichung" der AE
Antwort #1 - 18.06.2004 um 01:32:32
 
Immer mal wieder neu: eine einseitige Schein- bzw. Zweckehe
gibt es nicht.


Sorry - Vergiss es:

wenn ihr tatsächlich 2 Jahre lang zusammen gelebt habt, dann
hat sie nun dadurch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach
§ 19 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 AuslG erlangt.

Wenn sie wieder einreist (innerhalb von max. 6 Monaten) kann ihr
das kaum jemand mehr wegdiskutieren.

Stöber mal im Board.. wurde öfter besprochen.

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