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Gleichzeitige Befragung - Familienzusammenführung (Gelesen: 2.843 mal)
Wolf
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gleichzeitige Befragung - Familienzusammenführung
07.06.2004 um 13:39:08
 
Hallo Boardies, guten Tag !

Ich bin schon längere Zeit hier hab mich aber erst heute registriert. Nun zu meinem Problem bzw. zu meinen Fragen.

Ich bin seit über 1 Jahr mit einer Frau aus Moskau verheiratet, da ihre Tochter zuerst die Schule dort fertig gemacht hat, haben wir erst jetzt den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, ich bin Deutscher und meine Frau und Tochter sind Russische Staatsbürger.
Meine Frau hat nun durch Botschaft auf veranlassung der AE-Behörde einen Termin zur Befragen auf der Botschaft bekommen, da sie nich alleine dort hingehen wollte, habe ich gesagt das ich mit ihr zusammen auf die Botschaft gehe. Nun wurde mir auf Anfrage mitgeteilt das dies nicht möglich ist da mit mir zur gleicher Zeit und Termin auf meiner AE-Behörde mit mir eine Befragung durchgeführt werden soll. Meine Frage nun, ist das üblich und was kann ich da machen da mir diese vorgehensweisse mehr als seltsam vorkommt. Meine Frau ist 40 Jahre und ich bin 50 Jahre alt.

Ich Bitte um Antwort oder Rat und danke.

Guss
Wolf

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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vermutlich Verdacht auf Scheinehe
Antwort #1 - 08.06.2004 um 11:30:30
 
Hallo Wolf,

vermutlich denkt die ABH, dass es sich bei Eurer Ehe um eine Scheinehe handeln könnte.
Deshalb werden die Ehepartner gleichzeitig befragt. So können auch keine Antworten vorher abgesprochen werden, da Ihr ja die genauen Fragen nicht vorher kennt.

Die Befragung muss nicht unbedingt schlimm sein (hängt allerdings immer ein bisschen vom Sachbearbeiter ab). Am besten, Ihr nehmt Telefonrechnungen und gemeinsame Fotos mit. Deine Frau sollte eine Bescheinigung von der Schule mitnehmen - das Argument, dass es zum Wohle des Kindes besser war / ist, erst die Schule fertig zu machen, finde ich durchaus schlüssig und es kann durch eine Schulbescheinigung / Zeugnisse belegt werden.

Außerdem würde ich an Deiner Stelle noch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen mitnehmen und den Mietvertrag (oder Grundbuchauszug falls Du ein eigenes Haus hast).
Zwar darf die Behörde das nicht zur Ansicht verlangen, aber Du zeigst Dich damit sehr kooperativ, wenn Du die Unterlagen vorzeigst bzw. anbietest, sie zu zeigen.
Reisepass / Personalausweis müsst Ihr selbstverständlich auch dabei haben.

U.a. wird vermutlich gefragt werden, wann und wo Ihr Euch kennen gelernt habt, ob Du die Schwiegereltern kennst und Deine Frau Deine Eltern kennt etc.

Sieh' es gelassen, einfach eine weitere Hürde, die genommen werden muss, sei freundlich und kooperativ.

Der Altersunterschied von 10 Jahren dürfte kein so gravierendes Verdachtsmoment auf Scheinehe sein - verdächtiger ist es andersherum, wenn der Mann viel jünger ist als die Frau  Zwinkernd

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Wolf
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichzeitige Befragung - Familienzusammenführ
Antwort #2 - 08.06.2004 um 12:14:50
 
Hallo Janna,

erst mal danke für deine Antwort. Aus meinem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Botschaft konnte ich entlocken das bei der Ausländerbehörde tatsächlich ein Verdacht auf Einschleusung oder auch sog. Scheinehe besteht und das dieses Vorgehen auch nur dann gemacht wird wenn solch ein Verdacht seitens der AEB besteht. Wenn meine Frau ein junges Mädchen währe dann würde ich die AEB verstehen, da aber meine Frau über 40 ist verstehe ich das nicht. Nun ich finde das alles paradox, ich fliege alle 2 Monate zu meiner Frau, besuche sie und habe weder zum Schein geheiratet und habe auch nicht vor sie einzuschleusen. Ich habe jetzt bei der übergeordneten Dienststelle Beschwerde eingereicht. Meiner Meinung nach überschreitet die AEB eindeutig ihre Kompetenzen,  ich selbst habe noch keinerlei Nachricht von der AEB bekommen.

Gruss
Wolf
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.06.2004 um 12:21:36
 
Zitat:
ich fliege alle 2 Monate zu meiner Frau, besuche sie und habe weder zum Schein geheiratet und habe auch nicht vor sie einzuschleusen.

Das kannst du doch sicher alles dokumentieren. Rede doch evtl. mal mit der ABH und leg denen das alles vor. Vielleicht verzichtet man dann auf die Befragung?

Zitat:
Ich habe jetzt bei der übergeordneten Dienststelle Beschwerde eingereicht. Meiner Meinung nach überschreitet die AEB eindeutig ihre Kompetenzen,  ich selbst habe noch keinerlei Nachricht von der AEB bekommen.

Das dürfte derzeit 1. kaum zulässig sein und 2. nix bringen.
Es wurde ja noch keine Entscheidung getroffen, gegen die du Widerspruch einlegen könntest. Dürfte ins Leere laufen das.
Denke der bessere Weg wäre, eben mal selbst Kontakt aufzunehmen und deine Sicht zu schildern. Klingt ja alles nachvollziehbar, wie du das schilderst.....

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Wolf
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gleichzeitige Befragung - Familienzusammenführ
Antwort #4 - 08.06.2004 um 13:48:50
 
Hallo fons

ja kann ich alles nachweissen, ich habe sämtliche Fugtickets und Bordkarten noch und in meinem Reisepass ist kaum noch Platz für ein neues Visum.

Mit der Beschwerde warte ich vorerst mal ab, ich hab den Brief noch nicht zur Post gebracht. Ich habe nun Kontakt mit der AEB aufgenommen und schaue halt mal was sie alles wissen wollen.

Gruss
Wolf
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