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aufenthalt in schengen-staaten (Gelesen: 3.393 mal)
snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthalt in schengen-staaten
06.06.2004 um 11:27:15
 
hallo alle miteinander!

folgende sachlage:
ein nicht-eu-burger ist verheiratet mit einer deutschen (logischerweise hat er eine aufenthaltsgenehmigung in dtl).

nun die frage:
darf er sich in allen anderen shengen-staaten aufhalten und sogar dort wohnen, wenn die frau dort arbeitet?

wäre superwichtig für mich zu wissen! ???
hoffe auf viele antworten
danke schonmal im vorraus

snoopy
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Mick
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Antwort #1 - 06.06.2004 um 11:59:22
 
Zitat:
hallo alle miteinander!

folgende sachlage:
ein nicht-eu-burger ist verheiratet mit einer deutschen (logischerweise hat er eine aufenthaltsgenehmigung in dtl).

nun die frage:
darf er sich in allen anderen shengen-staaten aufhalten und sogar dort wohnen, wenn die frau dort arbeitet?

wäre superwichtig für mich zu wissen! ???
hoffe auf viele antworten
danke schonmal im vorraus

snoopy



Hi, besuchsweise darf er sich ohne weiteres dort aufhalten (gilt aber nicht für die neuen EU-Staaten, für die gilt das Schengenrecht nicht vollständig).
Sofern die Ehefrau dort ihren Wohnsitz nimmt und Freizügigkeit in Anspruch nimmt, kann er eine Aufenthaltserlaubnis/EG von dem Aufenthalt der Ehefrau ableiten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.06.2004 um 13:10:02
 
danke erstmal für die schnelle antwort!

ist vielleicht jetzt ne dumme frage Lippen versiegelt aber was heiß "freizügigkeit in anspruch nehmen"? ???

liebe grüße
snoopy
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Hartmut_Krentz
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Antwort #3 - 06.06.2004 um 13:16:17
 
Wenn Du Dich als EU Buergerin entscheidest in einem
anderen EU Land zu leben und zu arbeiten
nimmst Du Freizuegigkeit in Anspruch.
z.B. Du verlegst Deinen Wohnsitz nach Spanien,
dann koenntest Du hier fuer Deinen Mann eine EU AE
beantragen.
Dazu bedarf es allerdings einiger Voraussetzungen.
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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.06.2004 um 14:17:04
 
welche voraussetzunge währen das?
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Mick
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Antwort #5 - 06.06.2004 um 16:01:09
 
Zitat:
welche voraussetzunge währen das?



Eigentlich nicht viel. Im Prinzip muss Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein. Und das wars schon.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.06.2004 um 16:41:15
 
hört sich alles irgendwie zu einfach an!  Schockiert/Erstaunt
kann das sein?
die bürokratie hat da bestimmt noch einen haken parat....
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Mick
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Antwort #7 - 06.06.2004 um 18:32:07
 
Zitat:
hört sich alles irgendwie zu einfach an!  Schockiert/Erstaunt
kann das sein?
die bürokratie hat da bestimmt noch einen haken parat....



Hi,
ich gehe davon aus, dass, na sagen wir, etwa 98 % vergleichbarer Anträge problemlos bearbeitet und positiv entschieden werden. Mache keine Panik, weil Du zuviel Negatives in Foren liest, vergiss nie, dass die Leute ohne Probleme sich generell darüber nicht im Internet auslassen Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.06.2004 um 08:20:31
 
Buenas Dias,

es mag in den EU Laendern verschieden sein , hier in Spanien muesstest Ihr vorlegen:

Heiratsurkunde internationale oder legalisiert

4 Antraege

die 3 letzten gehaltsnachweise der Ehefrau

Nachweis ueber krankenversicherung

ausreichender Wohnraum (Mietvertrag)

der Arbeitsvertrag ist sehr hilfreich

polizeiliche Anmeldung hier fuer beide, das
sogenannte certificado de convivencia
wird ausgestellt von der gemeinde, die lokale
Polizei ueberprueft ob die eheliche lebensgemeinschaft
besteht.

Auszug aus dem Zentralregister(pol. Fuehrungszeugnis)

hoert sich alles umstaendlich an, aber wenn Du diese
papiere vorlegen kannst geht es relativ umkompliziert
und wenn der Partner in Spanien arbeiten moechte
wird von vielen AHBs ein Precontrato (Vorvertrag)
verlangt ansonsten gibt es nur eine Aufenthalts-
und keine Arbeitsgenehmigung.


Saludos
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