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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.486 mal)
alex5
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis
02.06.2004 um 15:14:17
 
Hallo,
ich bin eine Polin und studiere in Deutschland.Ich habe gelesen, dass wenn man 12 Monate lang vor oder nach dem 1.Mai 2004 beschäftigt war, bekommt man dann ohne Probleme eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Gilt es auch, wenn man als freier Mitarbeiter mit einem besfristeten Vertrag gearbeitet hat?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Alex
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Tim
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Beiträge: 102
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 02.06.2004 um 18:49:09
 
Hallo Alex,

du hast diese Tätigkeit sicherlich im Rahmen der 90 bzw. 180 Tage Regelung ausgeübt oder?

Das BMWA vertritt die Auffassung das Tätigkeiten im Rahmen dieser Regelung keine "Zulassung zum Arbeitsmarkt" bedeuten wie es der §12a ArGV fordert.

Sry aber es sieht schlecht aus.
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.06.2004 um 19:17:32
 
Zitat:
Gilt es auch, wenn man als freier Mitarbeiter mit einem besfristeten Vertrag gearbeitet hat?


Kleine Ergänzung zu Tims posting:

war das denn überhaupt in einem "Arbeitsverhältnis"?
Die Formulierung  "freier Mitarbeiter"  lässt eher auf eine selbstständige Tätigkeit schließen, die ja eigentlich garnicht erlaubt war!

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andrea22
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.06.2004 um 09:49:01
 
du musstest mind. 12 monate bei deutschem arbeitsgeber beschäftigt sein.
aber die finden trotzdem was und geben dir keine arbeitserlaubnis, glaub mir.
Die lassen keinen rein obwohl wir schon eu sind, wenn ich das vorher wusste konnten wir uns dieses eu blödsinn sparen, es hat uns doch eh nix gebracht,keine vorteile nur verbote.... motz
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Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis
Antwort #4 - 17.06.2004 um 11:37:28
 
Hallo Andrea,

ich verstehe dich zwar, dass du gefrustet bist, das ist aber denoch kein Grund für (na ja ich sag's mal so) "unkontrollierte Aussagen".

Es gibt nun mal eine Übergangszeit, die die neuen EU-Länder einhalten müssen.
Und bevor man eine Ausbildung in einem neuen Land plant bzw. schon einen Ausbildungsplatz hat sollte man sich schon vorher über die Gesetzgebungen im betreffenden Land informieren.

Und dass sie keinen rein lassen, na ja, das ist doch wohl ein wenig überzogen.

Meine persönl. Meinung: Ihr seid wenigstens in der EU und es ist absehbar, bis wann ihr euch als "vollwertiges Mitglied" ansehen könnt.
Mein Heimatland kann davon vorerst nur träumen und die Menschen müssen weiterhin vor den EU-Botschaften  die ganze Nacht ausharren um dann irgendwannmal am nächsten Morgen den Visaantrag abgeben zu können. Ob man das Visum bekommt ist ne andere Sache.
Ich will mich nicht in "eigener Sache" beschweren, sondern will dir nur erklären, dass es schlimmere Sachen auf der Welt gibt.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.

Grüßle,
Trin  Smiley
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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