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Wichtig!! (Gelesen: 10.228 mal)
Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.06.2004 um 15:56:03
 
Hallo

ich hab ein problem war von 08.2001-06.2002 im Ausland gewesen und in diesem Zeitraum in ärztlicher Behandlung.Habe mich in Deutschland nicht abgemeldet besitze aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.Heute musste ich von der Ausländerbehörde erfahren das mein Status deswegen erlischen soll??? Was heisst das für mich?Und was kann mir schlimmsten Fall passieren obwohl ich hier in Deutschland geboren bin??Bitte euch um Hilfe.

Danke weinend
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Antwort #1 - 01.06.2004 um 16:20:22
 
Zitat:
Hallo

ich hab ein problem war von 08.2001-06.2002 im Ausland gewesen und in diesem Zeitraum in ärztlicher Behandlung.Habe mich in Deutschland nicht abgemeldet besitze aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.Heute musste ich von der Ausländerbehörde erfahren das mein Status deswegen erlischen soll??? Was heisst das für mich?Und was kann mir schlimmsten Fall passieren obwohl ich hier in Deutschland geboren bin??Bitte euch um Hilfe.

Danke weinend


Hi,
keine guten Nachrichten: Es sieht offensichtlich so aus, dass Deine Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes gem.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG
erloschen ist. Lies Dir mal die Bestimmungen incl. Verwaltungsvorschriften durch.

Ob eine neue AE erteilt werden kann, lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen, dazu sind mehr Infos (Alter, familiäre Umstände) nöitg. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Du unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist bist (Versagungsgrund § 8 AuslG).
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Midiman
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Antwort #2 - 01.06.2004 um 16:49:20
 
Heisst das das ich abgeschoben werden kann wie ich das verstehe?Erstens geht das doch nicht ich befinde mich in einer Sculischen Ausbildung!
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Midiman
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Antwort #3 - 01.06.2004 um 17:24:13
 
Hab vergessen zur schreiben das dies schon zwei Jahre her ist das ich wieder in Deutschland bin.
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Mick
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Antwort #4 - 01.06.2004 um 19:18:16
 
Zitat:
Hab vergessen zur schreiben das dies schon zwei Jahre her ist das ich wieder in Deutschland bin.



Gib doch mal ein paar Infos mehr:

Wie alt, seit wann AE, schulischer Werdegang.
Oder gucke selbst mal in den § 16 AuslG, ob die Voraussetzungen für eine Wiederkehr erfüllt werden. In dem Falle wäre das in einem Visumsverfahren (vielleicht mit Vorabzustimmung) zu klären und bums - der Aufenthalt wäre wieder i.O.
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Antwort #5 - 01.06.2004 um 19:21:59
 
Hallo

Bin 22 Jahre alt und habe meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit 16 bekommen.Mache zur Zeit die Fachoberschulreife und werde nach den Sommerferien die Fachhochschulreife machen.Hoffe das idir die Infos reichen.
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Antwort #6 - 01.06.2004 um 19:29:14
 
Zitat:
Hallo

Bin 22 Jahre alt und habe meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit 16 bekommen.Mache zur Zeit die Fachoberschulreife und werde nach den Sommerferien die Fachhochschulreife machen.Hoffe das idir die Infos reichen.



Hi,
die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 wird "nicht ganz" erfüllt. Aber es sind Abweichungen gem. § 16 Abs. 2 AuslG möglich. Wichtig wäre noch, dass Dein Lebensunterhalt sichergestellt ist, ggf. durch eine Verpflichtungserklärung

Kläre bei Deiner ABH, ob sie bereit ist, den § 16 anzuwenden, frage auch, ob sie bereit sind, eine Vorabzustimmung für die Visumserteilung auszustellen (Infos hierzu in der FAQ, Button oben). Dann fährste in den Sommerferien in die Heimat und besorgst Dir das Visum.
Ich denke, bei der Geschichte (auch wenn wir nur Teile kennen), wäre das so machbar.
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Antwort #7 - 01.06.2004 um 19:39:12
 
Ich verstehe das ganze immer noch nicht?Muss ich wieder zurück nach Marokko um das Visum zu beantragen?Ich habe vor 5 Monaten einen Einbürgerungsantrag gestellt und werde diesen Monat den Deutschen Pass bekommen.Ich denke das ich dann keine Angst mehr vor dem ganzen habe da ja ich die Deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
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Antwort #8 - 01.06.2004 um 19:55:13
 
Zitat:
Ich verstehe das ganze immer noch nicht?Muss ich wieder zurück nach Marokko um das Visum zu beantragen?Ich habe vor 5 Monaten einen Einbürgerungsantrag gestellt und werde diesen Monat den Deutschen Pass bekommen.Ich denke das ich dann keine Angst mehr vor dem ganzen habe da ja ich die Deutsche Staatsangehörigkeit besitze.



Für die Einbürgerung musst Du im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Diese hast Du nicht. Wenn die Einbürgerungsbehörde richtig informiert wird, kommt es nicht zur Einbürgerung.
Ja, Du hast richtig verstanden, zur Legalisierung Deines Aufenthaltes müsstest Du nach Marokko.
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Antwort #9 - 01.06.2004 um 20:27:49
 
Also zusammenfassend sage ich nur derjenige der dieses Gesetz beschlossen hat muss ausgewiesen werden.Was ist mit den Straftätern die in Drogendelikte verwickelt sind die haben nach der Entlassung ihren vollen status.Ich dagegen war wegen meiner Krankheit im Ausland in Behandlung und muss wahrscheinlich deswegen abgeschoben werden.Dann kann man ja hier nicht von einem Rechtstaat sprechen indem wir leben.
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Antwort #10 - 01.06.2004 um 21:46:20
 
Zitat:
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Verstehen kann ich Dich gut, das Ganze ist wirklich ärgerlich. Vermutlich wußtest Du einfach nicht, dass Du vor Deiner Ausreise eine Fristverlängerung hättest beantragen müssen. Leider ist Unkenntnis kein Argument, mit dem man ein Verfahren wieder aufrollen kann. Das trifft die meisten Leute irgendwann mal, kein Wunder bei dem Gesetzesdschungel. !!!

Mach es so, wie Mick geschrieben hat.
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Antwort #11 - 01.06.2004 um 22:11:40
 
Ich bedanke mich für alle die mir geantwortet haben.Werde morgen mal mit dem Amt mich in Verbindung setzen und versuchen das ganze noch zu glätten. SmileyGib euch morgen bescheid wie es ausgefallen ist. Augenrollen
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Midiman
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Antwort #12 - 02.06.2004 um 20:05:52
 
Hallo

War heute beim amt gewesen und habe einen Durchbruch erreicht.die Mitarbeiterin hat mir gesagt dass Sie bei mir die Augen zudrückt und meinte das dies nicht nocheinmal vorkommen darf.Da hab ich noch Glück gehabt. [beifall=beifall.gif]
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Andreas78
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Antwort #13 - 02.06.2004 um 20:16:46
 
Herzlichen Glückwunsch! Das ging ja noch mal gut.

Allerdings frage ich mich, ob die Mitarbeiterin der ABH überhaupt einen Ermessenspielraum hat.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 02.06.2004 um 20:17:38
 
Na da machen wir alle mal ne Welle: ...
Denke, das wird DIR sicher nicht nochmals passieren   lachen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #15 - 02.06.2004 um 20:24:40
 
Zitat:
Hallo

War heute beim amt gewesen und habe einen Durchbruch erreicht.die Mitarbeiterin hat mir gesagt dass Sie bei mir die Augen zudrückt und meinte das dies nicht nocheinmal vorkommen darf.Da hab ich noch Glück gehabt. [beifall=beifall.gif]


Schön, wenn sich ein Frager auch mal mit einem Ergebnis meldet!

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Antwort #16 - 02.06.2004 um 22:35:27
 
Zitat:
Herzlichen Glückwunsch! Das ging ja noch mal gut.

Allerdings frage ich mich, ob die Mitarbeiterin der ABH überhaupt einen Ermessenspielraum hat.



Klar, super, es hat geklappert. Aber mit Deiner Nachfrage hast Du völlig Recht, Andreas. Und: was sagt sie beim nächsten Mal? Und was sagt die Nachbar-ABH, wenn da jemand kommt und sagt: ich kenne einen, da hat das geklappt  Ärgerlich
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