Zitat:Hallo Andreas,
ich glaube ich habe mich nicht genau ausgedruckt. Ich habe mit 20 Aufenthaltsgenehmigung beantragt und A.bewilligung bekommen obwohl ich Recht auf A.erlaubnis hatte, so denke ich nach dem Recht auf Wiederkehr. Ich möchte, dass die Fehlentscheidung von damals in Bezug auf jetzt rückgängig gemacht wird ( Recht auf Wiederkehr).
Damit möchte ich dir erklären, dass die getroffene Entscheidung von dem jeweiligen Ausländerbehörde falsch war. Da sie meinen Fall von Anfang an nicht richtig bearbeitet hatten, deshalb bestehe ich auf mein Recht auf Wiederkehr.
Danke im Voraus, mfG
Adakara
Hi,
wenn Du 1995 als Student nach Deutschland gekommen bist, wirst Du ein entsprechendes Visum beantragt haben. Diesem Antrag ist entsprochen worden, also liegt insofern - zumindest nicht offensichtlich - keine falsche Entscheidung vor.
Zum Recht auf Wiederkehr: Das fordert grundsätzlich einen 6-jährigen Schulbesuch in Deutschland. Nach Deinen Angaben hast Du die Schule aber nur 4 Jahre in D. besucht. Also wäre Wiederkehr auch nur zur Vermeidung einer besonderen Härte im Sinne des § 16 Abs. 2
AuslG möglich gewesen.
Im übrigen möchte ich anmerken, dass die Aufenthaltserlaubnis, die Du von 1985 bis 1992 besessen hast, auch nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein dürfte. Offensichtlich hast Du Dich in der Zeit nur besuchsweise in D. aufgehalten, Dein gewöhnlicher Aufenthalt war in der Türkei.