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Kann noch was schiefgehen? (Gelesen: 4.347 mal)
Berliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann noch was schiefgehen?
22.05.2004 um 09:03:11
 
Hallo,

ich habe letzes Jahr im März ein Antrag auf  Einbürgerung nach § 85 AuslG gestellt. Im Dezember bekam ich Post, wonach ich mich zur FDGO bekennen möchte. Habe ich prompt beantwortet. Bis heute kein Zeichen seitens der Behörde.
Meine Frage: Wie stehen die Chancen, dass noch was schiefgegangen sein könnte?
Wie lange dauert es in der Regel in Berlin, hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Antworten.
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Mick
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Antwort #1 - 22.05.2004 um 22:10:42
 
Zitat:
Hallo,

ich habe letzes Jahr im März ein Antrag auf  Einbürgerung nach § 85 AuslG gestellt. Im Dezember bekam ich Post, wonach ich mich zur FDGO bekennen möchte. Habe ich prompt beantwortet. Bis heute kein Zeichen seitens der Behörde.
Meine Frage: Wie stehen die Chancen, dass noch was schiefgegangen sein könnte?
Wie lange dauert es in der Regel in Berlin, hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Antworten.



Hi Berlina,
die Bekenntnis zur FDGO ist eine von vielen Voraussetzungen. Und die Tatsache, dass diese von Dir "angefordert" wurde, bedeutet nicht automatisch, dass alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Berliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.05.2004 um 08:41:35
 
Zitat:
Hi Berlina,
die Bekenntnis zur FDGO ist eine von vielen Voraussetzungen. Und die Tatsache, dass diese von Dir "angefordert" wurde, bedeutet nicht automatisch, dass alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.



Hallo Mick,
Du hast Recht, die Bekenntnis zur FDGO ist nur eine der Voraussetzungen. zur Erlangung der dt. Staatsbürgerschaft. Nach meinem Wissen sind neben  § 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 auch folghende Voraussetzungen erfüllt:
§ 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3: ich bin vollbeschäftigt und beziehe daher weder Sozial- noch Arbeitslosenhilfe.
§ 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4: dazu bin ich bereit.
§ 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5: ich bin noch nie verurteilt worden; zumindest ist mir dies nicht bekannt.

Bliebt nur noch § 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2: bin seit '92 hier. Besass bis 2003 eine Aufenthaltsbewilligung; seitdem, und bei Antragstellung eine Aufenthalsterlaubnis ohne Auflagen, da ich mit einer dt. verheiratet bin. In Berlin - so habe ich gehört-  werden Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung angerechnet. Oder liege ich hier ganz falsch?

Vielen Dank nochmal für Deine Anwort.
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Ralf
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Antwort #3 - 23.05.2004 um 19:53:20
 
Hi Berlina!

Soweit hier bekannt ist, werden Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung lediglich in Bayern und Baden-Württemberg nicht angerechnet (sh.  dazugehöriges Thema in diesem Forum).
Daher sieht es so aus, als würden sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wie lange das Verfahren dauert, kann dir jedoch nur deine Behörde sagen.
Zur Verfahrensdauer bei der Einbürgerungsbehörde  kommt noch die Dauer des evtl. erforderlichen Entlassungsverfahrens. Leider hast du deine jetzige Staatangehörigkeit nicht genannt, daher kann ich dazu nichts sagen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.05.2004 um 07:54:44
 
Zitat:
Hi Berlina!

Soweit hier bekannt ist, werden Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung lediglich in Bayern und Baden-Württemberg nicht angerechnet (sh.  dazugehöriges Thema in diesem Forum).
Daher sieht es so aus, als würden sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wie lange das Verfahren dauert, kann dir jedoch nur deine Behörde sagen.
Zur Verfahrensdauer bei der Einbürgerungsbehörde  kommt noch die Dauer des evtl. erforderlichen Entlassungsverfahrens. Leider hast du deine jetzige Staatangehörigkeit nicht genannt, daher kann ich dazu nichts sagen.



Hallo und danke für Deine Antwort,
die Behörde rät von Sachstandfragen ab, dewegen finde ich nicht ratsam nachzufragen, auch wenn das Verfahren mittlerweile über einem Jahr dauert.
Gruss,
Berlina
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Ralf
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Antwort #5 - 24.05.2004 um 10:45:29
 
Hallo Berlina!

Zitat:
die Behörde rät von Sachstandfragen ab, ...

Dies hat ganz einfach den Grund, dass die Behörde ansonsten nur noch damit beschäftigt wäre, Sachstandsanfragen zu beantworten, mit der logischen Folge, dass die Einbürgerungebewerber noch länger warten müssten.
Nach  über einem Jahr ist eine Anfrage allerdings trotzdem gerechtfertigt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.05.2004 um 15:22:37
 
Zitat:
Nach  über einem Jahr ist eine Anfrage allerdings trotzdem gerechtfertigt.

Danke!
Habe so eben dort angerufen. Sie scheinen wirklich überfordert zu sein mit der Arbeit. So konnte mir die Sachbearbeiterin nichts dazu sagen, ausser dass ich mich gedulden solle. Mir bleibt nichts anderes übrig.

Ramaol, nochmal besten Dank!
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Ralf
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Antwort #7 - 24.05.2004 um 16:01:11
 
Hi Berlina!

Zitat:
Sie scheinen wirklich überfordert zu sein mit der Arbeit.

Wohl eher überlastet. :-D
Zitat:
... ausser dass ich mich gedulden solle. Mir bleibt nichts anderes übrig.

Sehe ich auch so. Andere (durchaus vorhandene) Möglichkeiten wie z.B. eine Beschwerde oder Untätigkeitsklage bringen nicht wirklich etwas, außer dass das eigene und andere Verfahren durch den zusätzlichen Aufwand noch mehr verzögert werden. Mit zusätzlichem Personal dürfte gerade in Berlin kaum zu rechnen sein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.12.2004 um 14:33:34
 
Hallo Ralf,
hallo Forum,

disco
Nach ca. 20 Monaten halte ich endlich meine Einbürgerungsurkunde in der Hand.  Das ganze ging zwar schleppend aber problemlos über die Bühne. Auf diesem Wege möchte ich mich bei Euch, besonders bei Ralf bedanken, für die tollen Ratschläge sowie das offene Ohr, das Ihr für mein Anliegen hattet.



Nochmal DANKE!  
:blum
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« Zuletzt geändert: 27.12.2004 um 14:45:31 von Ralf »  
 
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Ralf
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Antwort #9 - 27.12.2004 um 14:47:34
 
Zitat:
Nach ca. 20 Monaten halte ich endlich meine Einbürgerungsurkunde in der Hand. ... 


Hi Bärliner!

Glückwunsch!  [beifall=beifall.gif] :fbier
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Antwort #10 - 27.12.2004 um 15:24:03
 
Zitat:
Hi Bärliner!

Glückwunsch!  [beifall=beifall.gif] :fbier


Danke Ralf. Freibier immer. Leider geht das nicht über die Datenleitung (so schön das auch gewesen wäre). Erst einmal werde ich heute Abend die seit Monaten kalt gestellte Sektflasche endlich knallen lassen, bevor er schlecht wird  Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #11 - 27.12.2004 um 15:40:47
 
Zitat:
Erst einmal werde ich heute Abend die seit Monaten kalt gestellte Sektflasche endlich knallen lassen, bevor er schlecht wird  Zwinkernd


Fein. Lass ihn dir schmecken. :beer
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