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Reise nach Tschechien (Gelesen: 4.164 mal)
Drachenflug
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reise nach Tschechien
01.05.2004 um 20:40:37
 
Hallo ..
ich hätte eine Frage an alle "Insider des AuslR" .. eine Bekannte von mir hat eine Unbefristete Aufenthalstberechtigung (aufgrund Heirat mit einem Deutschen). Als sie vor zwei Jahren in Tschechien war, musste sie sich ein Visum besorgen .. ist dies nun nach dem EU-Beitritt auch noch von Nöten ?? Un dkann ich mit ihr auch fahren .. oder muss der Ehemann dabei sein  ??
Apropos .. wie sieht das aus mit den anderen nun neuen EU-Ländern ??
Vielen Dank schon mal
Drachenflug .. diefarbedesdrachenistimmerrotegalwelchefarbedusiehst
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Antwort #1 - 01.05.2004 um 21:13:02
 
Hallo Drachenflug,

nach reinem EU-Recht steht dem Deutschen nunmehr ein allgemeines Freizügigkeitsrecht, insbesondere das Freizügigkeitsrecht eines Dienstleistungsempfänger zu.
In analoger Anwendung des
MRAX
-Urteils des EUGH dürfte die drittausländische Ehefrau des EU-Bürgers in seiner Begleitung bei ihm Wohnung nehmen. Bei einer Kontrolle müßte sie dann aber nachweisen können, dass sie mit einem EU-Bürger, der ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, verheiratet ist und deklarieren können, dass sie bei ihm Wohnung nimmt. D.h. sie müßte ständig eine Heiratsurkunde (natürlich auch in der jeweiligen Landessprache übersetzt und beglaubigt) mitführen. Ich bezweifle aber, dass sich sämtliche Kontrollorgane so intensiv mit der Materie auseinander gesetzt haben, dass bei einer Kontrolle nicht doch erstmal alles überprüft werden müsse; etc. pp.

Eine Reise allein, nur gedeckt durch die Aufenthaltserlaubnis ist für Inhaber eines Aufenthaltstitels der alten Mitgliedsstaaten in die neuen Mitgliedstaaten nicht möglich, da die Reisefreiheit nach Schengenrecht (und nur dort ist diese Form durch Art. 21 SDÜ gegeben) von den Beitrittsstaaten noch nicht übernommen ist.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aber dem drittausländischen Ehegatten eines bisherigen EU-Mitglieds kostenlos ein Visum erteilt, mit dem es dann gar keine Probleme mehr geben sollte.

Doc  grin
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peku
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Antwort #2 - 03.05.2004 um 15:26:19
 
Wie sieht dies mit polen nun aus.Und muss ich als ehemann mit reisen oder genügt der Nachweis der Ehe mit einem Deutschen (ausweis Heiratsurkunde Anmeldung) danmit meine Ehefrau ihr Freizügigkeitsrecht zu einer Besuchsreise nach polen wahrnehmen kann????

Gruss peku
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Antwort #3 - 03.05.2004 um 18:14:09
 
Zitat:
Wie sieht dies mit polen nun aus.Und muss ich als ehemann mit reisen oder genügt der Nachweis der Ehe mit einem Deutschen (ausweis Heiratsurkunde Anmeldung) danmit meine Ehefrau ihr Freizügigkeitsrecht zu einer Besuchsreise nach polen wahrnehmen kann????

Gruss peku


Nein Peter,

für eine Reise ohne den EU-Ehegatten, der in einem Beitrittsstaat sein Freizügigkeitsrecht wahrnehmen könnte, kann nur Art. 21 SDÜ in Frage kommen. Eine Freizügigkeit nur aufgrund einer AE-EG besteht nicht außerhalb des Staates, der die AE-EG ausgestellt hat.

Da die Beitrittsländer den Art. 21 SDÜ nicht übernommen haben, ist ein Visum für Drittstaatenangehörige dann erforderlich, wenn sie in einen Beitrittsstaat einreisen und sich dort aufhalten wollen, wenn sie sonst kein anderes höherwertiges Recht oder eine Bevorteilung des nationalen Rechts des bereisten Staates für sich in Anspruch nehmen können.

D.h.: Botschaft fragen und im Zweifelsfall ein kostenloses Visum verlangen (wobei in diesem Fall zweifelhaft ist, ob es kostenlos erteilt werden muss).

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peku
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Antwort #4 - 03.05.2004 um 19:26:22
 
merci doc,

leider kann ich ja derzeit nicht nach Polen ....na denn muss meineFrau halt wegen Visum anfragen auf der Botschaft

gruss peku
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BjoernSt
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Antwort #5 - 04.05.2004 um 14:52:41
 
"Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aber dem drittausländischen Ehegatten eines bisherigen EU-Mitglieds kostenlos ein Visum erteilt, mit dem es dann gar keine Probleme mehr geben sollte."

Das ist aber neu, gilt das für alle Nicht-Schengen Länder, oder nur für Bestimmte?
Für meine Frau habe ich nämlich für Tschechien noch ein Visum geholt, und bezahlt.
Im übrigen, nur so als Anmerkung, ukrainische Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthalt für Deutschland brauchen für Polen bis 90 Tagen Kein Visum.
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Antwort #6 - 04.05.2004 um 18:06:03
 
Zitat:
"Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aber dem drittausländischen Ehegatten eines bisherigen EU-Mitglieds kostenlos ein Visum erteilt, mit dem es dann gar keine Probleme mehr geben sollte."

Das ist aber neu, gilt das für alle Nicht-Schengen Länder, oder nur für Bestimmte?
Für meine Frau habe ich nämlich für Tschechien noch ein Visum geholt, und bezahlt.
Im übrigen, nur so als Anmerkung, ukrainische Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthalt für Deutschland brauchen für Polen bis 90 Tagen Kein Visum.


Hallo Björn,

das kostenlose Visum, welches ich avisiert hatte, bezog sich auf den Aufenthalt, der eigentlich auch ohne Visum möglich sein sollte, nämlich der begleitete Besuch eines Drittstaatenangehörigen, der mit seinem Ehegatten, der ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, zusammen in die Beitrittsländer nach dem 01.05.2004 reist. Dabei ist zu beachten, dass der Beitrittsvertrag grundsätzlich erst ab dem 01.05.2004 angewandt werden kann, auch wenn manche Botschaft schon in Hinblick auf den Beitritt keine Visa mehr erteilt hatten, wenn sich der Visumantrag auf einen Besuch nach dem 01.05.2004 bezogen hatten.

Ich war fernerhin davon ausgegangen, dass es hier um eine Bereisung der neuen EU-Staaten geht, wobei alle Beitrittsstaaten auch Schengenländer sind, allerdings nicht den gesamten Schengenbesitzstand übernommen haben (u.a. z.B. Art. 21 SDÜ).

Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass es auch davon abhängig ist, ob das nationale Recht des bereisten Staates einen visumfreien Aufenthalt zuläßt.

Nebenbei hat Polen m.W. die Visumpflicht für ukrainische Staatsangehörige, die keinen anderen besonderen Status für sich in Anspruch nehmen können, bereits lange vor dem Beitritt eingeführt.

Sorry, wenn ich mich dabei missverständlich ausgedrückt haben sollte.

Doc  8)
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Antwort #7 - 04.05.2004 um 18:13:26
 
hallo,,
auf der page des polnischen aussenministeriums fand ich folgendes:

Mit dem Beitritt Polens zur EU ändern sich die Grundsätze zur Einreise nach und zum Aufenthalt der EU-Staatsbürger und ihrer Familienangehörigen in Polen. Ab 1. Mai 2004 treten einschlägige EU-Regelungen und das Gesetz vom 27. Juli 2002 über Grundsätze und Bedingungen zur Einreise nach und dem Aufenthalt der Bürger der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienagehörigen in Polen (Dz.U. [poln. GBl.] Nr. 141/2002, Pos. 1180 und Nr. 128/2003, Pos. 1175), das diesen Regelungen entsprechend Rechnung trägt, in Kraft.


also hatto doc da Recht.Wenn zB. ein deutscher mit seiner Ehefrau (nicht EU Bürgerin) nach polen reisen will barucht diese kein Visum auch wenn sie vond er Statsangehörigkeit ehr eigentlcih eines bräuchten (wenn sie alleine reist)
Interessant wäre mal vom bgs vor Ort an den Grenzen zu erfahren wie dies tatsächlich gehadnhabt wird.
Doc ??Kannst du mal Infos dazu erfahren.
Es ist zwar eine polnische ache aber der deustche BGS muss ja letrzlich auch wissen wer die grenze überschreiten adrf und wer nicht.

Gruss peku
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Antwort #8 - 04.05.2004 um 18:34:24
 
Zitat:
[...] Doc ??Kannst du mal Infos dazu erfahren. [...]


Sorry Peter,

aber es nutzt nichts, wenn ich einen BGS-Beamten an der polnischen Grenze frage, was sein Amtsbruder auf der anderen Seite der (noch nicht ganz kontrollfreien) Binnengrenze machen wollte, wenn der besagte Sachverhalt auf ihn zukäme. Dazu wäre eher ein Anruf in der
polnischen Botschaft
oder einer konsularischen Vertretung gewinnbringender.

Es ist im Gegenteil viel wichtiger, dass der Reisende seine Rechte kennt und im Bezweifelnsfalle den Grenzschützern plausibel darlegen kann. Und dies ist auch schon immer Sinn und Zweck dieser Homepage gewesen.

Doc  8)

Nachgetragen 00:45 Uhr:

Siehe dazu aber auch die
Richtlinie C 045 E
der EU in einem neuen
Thread
dargetan!
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« Zuletzt geändert: 05.05.2004 um 01:45:08 von Doc »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.05.2004 um 15:48:44
 
Halli hallo,

da hier speziell nach "Tschechien" gefragt wurde, hier die Auskunft des Konsulates:
Visa für "visapflichtige Länder" (Drittstaaten) sind weiterhin erforderlich - auch wenn der EU-Ehepartner mitreist. Das Visum wird kostenlos, aber nur persönlich nach Vorsprache mit Passbild und Heiratsurkunde erteilt.  Traurig

Naja, ne echte Erleichterung ist das ja nicht.....

Harry
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BjoernSt
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Antwort #10 - 18.05.2004 um 13:42:49
 
Dann ist natürlich jetzt die Frage, wie es die anderen Neu-EU Staaten handhaben, vielleicht wäre es hilfreich, einfach mal die Konsulate telefonisch zu kantaktieren, um zu überprüfen, ob diese Reglung jetzt für alle Neu-EU Staaten gilt. Zu wüschen wäre es ja.
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witti
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Ich habe doch keine Zeit!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.06.2004 um 01:04:43
 
So ein Mist! Vollkommen überstürzter Beitritt!  Finde ich nicht gut, naja, dann fahren wir im Herbst halt nach Paris und nicht nach Prag, ist auch schön!

Wird sich ja hoffentlich Ändern, wo ich als Deutscher schon seit Jahren mit dem Perso rüber darf...
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---&&push b
 
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