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Probleme während Au-Pair aufenthalt (Gelesen: 1.778 mal)
Daniel F.
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme während Au-Pair aufenthalt
28.04.2004 um 15:24:10
 
Hallo Zusammen,

vorweg mal bin ich froh das ich das Forum hier gefunden habe!

Ich hoffe ich shreibe nicht zu viel  Smiley
Es geht in diesem Fall um meine Verlobte aus der Ukraine. Kurz zur Geschichte von anfang an, sonst ergibt die Frage keinen Sinn:

Sie kam im Jahr 2002 als Au-Pair nach Deutschland. Leider hatte Sie mit der Famielie wo sie war echt pech, die hat Sie nählich nebenbei in einer Kneipe bedienen lassen (mit 19 - 20 macht man eben manchmal Fehler).
Nun es kam wie es kommen muste:  eines Tages standen Arbeitsamt und Polizei vor der Tür.
Ich für meinen Teil würde ja behaupten Sie kam glimpflich davon denn, sie wurde nur mit Ihrem damaligen Cheff aufs arbeitsamt bestellt wo Sie gesagt bekam "Sie wissen ja, dass das nicht in ordnung war und passen Sie auf das so etwas nicht nochmal vorkommt" danach konnte Sie gehen. Sie muste keine Strafe zahlen  und es erfolgte auch keine ausweisung. Sie muste lediglich zu einer Anderen Familie (Allerdings nicht von Amtswegen). Danach war Sie nochmals 1 Jahr (bis 2004) als Au-Pair in Österreich dort lernte ich Sie per zufall auf einer Geschäftsreise kennen.
Nun wolte Sie eigentlich bevor wir Heiraten noch ein FSJ in deutschland machen. Von der Zuständigen Ausländerbehörde wurde ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert welches munter auf sich warten lässt (Visa anfang Februar beantragt). Das sind glaube ich genug Infos. 

1. In wie weit ist das was vorgefallen ist ein Hinderungsgrund für eien Visaerteilung ?

2. Kann Sie trotzdem der Antrag noch nicht entschieden wurde ein Visa für Eheschließung beantragen und mit welchen Problemen ist auf Grund des vorgefallenen zu rechnen

3. Kann Sie den Antrag auf das Visa für FSJ über die deutsche Botschaft in Kiev zurückziehen auch wenn der Antrag in der deutschen Botschaft in Wien gestellt wurde?
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Chris
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 30.04.2004 um 22:41:34
 
Also,
empfehle sich möglichst bei der Ausländerbehörde zu erkundigen, wo die Probleme aufgetreten sind. Nach der Schilderung dürften allerdings wohl keine Einreisebedenken gespeichert sein. Aber sicher ist sicher. Andere Möglichkeit - einfach neuen Visumantrag im Heimatland zwecks Eheschließung stellen, wobei der Antrag im Drittland per Fax für gegenstandslos erklärt werden dürfte. Müsste danach klappen!

Guats Nächtle
Chris
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