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Passgültigkeit (Gelesen: 5.687 mal)
peku
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24.04.2004 um 13:49:42
 
Hall zusammen

gibt es eine Bestimmung bei der Einreise wie lange ein (ausländischer)Pass noch Gültigkeit haben muss???

Zur erklärung:  Unsere Tochter mit deutscher AE im Pass (gültig bis 2006)reisr im sommerurlaub ins Ausland.Nun stellten wir fest das der Pass nur gültig ist bis zum 19.08.2004,.Die wiedereinreise erfolgt im Juli.

Kann es bei der Einreise wegen deer nur noch 1 Monatigen Gültigkeit des Passes irgendwelchen Ärger geben????
Gruss peku
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Hesekiel
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Antwort #1 - 24.04.2004 um 17:25:22
 
Zitat:
Zur erklärung:  Unsere Tochter mit deutscher AE im Pass (gültig bis 2006)reisr im sommerurlaub ins Ausland.Nun stellten wir fest das der Pass nur gültig ist bis zum 19.08.2004,.Die wiedereinreise erfolgt im Juli.

Wenn die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist, dürfte es keinen Ärger geben. Eigenartig nur, dass die Ausländerbehörde die Genehmigung über das Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Passes erteilt hat.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.04.2004 um 10:18:29
 
Eigenartig nur, dass die Ausländerbehörde die Genehmigung über das Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Passes erteilt hat...


Stimt wunderte mich auch aber da es eine minderjährige ist und die AE genau bis zum 18.ten Geburtstag gilt dachte ich das ist so ok...und wer widerspricht schon und sagt er will ne kürzere AE haben???(zumals unbefristet AE ja auch längr als der Pass gilt)

gruss peku
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #3 - 25.04.2004 um 10:46:24
 
Hallo Peku;

wenn die Einreise nach Deutschland innerhalb der Gültigkeit des Passes erfolgt gibt es keine Probleme.
Gruß Berthold

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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.04.2004 um 12:22:03
 
Warum eigentlich laßt ihr nich jetzt einfach einen neuen Pass ausstellen, mit dem das Problem gar nicht auftreten wird ?

Welche Staatsangehörigkeit hat Eure Tochter?
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