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Aufenthaltserlaubnis Ehegattin (Gelesen: 4.590 mal)
Martin_Cuba
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis Ehegattin
09.04.2004 um 22:31:20
 
Hallo,ich bin neu im Forum und habe folgendes Probllem.
Meine ausländische Frau hatte eine 3jährige Aufenthaltserlaubnis die dieser Tage abläuft.Habe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt .Darauf bekam ich ein Formular auf dem die Bedingungen aufgeführt sind.
1Einkommensnachweiss (3 Monate)
2. Krankenkassennachweis
3.Ausreichend Wohraum

Da ich mein Geld im Ausland als Selbständiger verdiene kann ich die Punkte 1und 2 nicht nachweisen.
Zu punkt 3.Ich habe nur eine 1 Zimmerwohnung.

Die Ausländerbehörde hat aber zu Genehmigung der 3jährigen Aufenthaltserlaubnis nicht nach diesen Dingen gefragt und meine Frau hat hier ohne Probleme diese 3 Jahre gewohnt.
Welche Möglichkeiten bestehen dass meine Frau die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt,unter diesen geschilderten Umständen.
Meine Frau könnte sofort eine Arbeitsstelle in Deutschland nachweisen.
Bin für jeden Tip dankbar
Martin
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.04.2004 um 23:02:52
 
Zitat:
Hallo,ich bin neu im Forum und habe folgendes Probllem.
Meine ausländische Frau hatte eine 3jährige Aufenthaltserlaubnis die dieser Tage abläuft.Habe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt .Darauf bekam ich ein Formular auf dem die Bedingungen aufgeführt sind.
1Einkommensnachweiss (3 Monate)
2. Krankenkassennachweis
3.Ausreichend Wohraum

Da ich mein Geld im Ausland als Selbständiger verdiene kann ich die Punkte 1und 2 nicht nachweisen.
Zu punkt 3.Ich habe nur eine 1 Zimmerwohnung.

Die Ausländerbehörde hat aber zu Genehmigung der 3jährigen Aufenthaltserlaubnis nicht nach diesen Dingen gefragt und meine Frau hat hier ohne Probleme diese 3 Jahre gewohnt.
Welche Möglichkeiten bestehen dass meine Frau die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt,unter diesen geschilderten Umständen.
Meine Frau könnte sofort eine Arbeitsstelle in Deutschland nachweisen.
Bin für jeden Tip dankbar
Martin


Hi,
die Erteilung der unbefristeten AE richtet sich nach
§ 25 Abs. 3 AuslG
. Diese Vorschrift verweist auf
§ 24 Abs .1 Nr. 4 und 6 AuslG
. Nach Nummer 6 darf kein Ausweisunggrund vorliegen. Der Bezug von Sozialhilfe oder der Anspruch darauf wäre ein Ausweisungsgrund. Daher müsst Ihr Euer Einkommen nachweisen. Wie Ihr das macht, müsst Ihr schon selber wissen. Besondere Wohnraumerfordernisse gibt es nicht. § 25 Abs. 3 enthält keinen Verweis auf § 24 Abs. 1 Nr. 5 AuslG.

Bei dem geschilderten Sachverhalt kommen Zweifel daran auf, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis überhaupt richtig ist bzw. war. Einzimmerwohnung hier und der Umstand, dass der Lebensunterhalt im Ausland verdient wird, lässt daran zweifeln, dass Ihr in D. Euren gewöhnlichen Aufenthalt habt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Martin_Cuba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.04.2004 um 23:47:25
 
Danke für die schnelle Antwort.
Frage;Meine Frau möchte unbedingt in Deutschland wohnenund arbeiten...Ich jedoch muss regelmässig ins Ausland um dort Geschäfte zu machen Wie kann man dieses Problem lösen und der ABH plausibel erklären.
      Gruss    Martin
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Antwort #3 - 10.04.2004 um 01:13:56
 
Zitat:
Danke für die schnelle Antwort.
Frage;Meine Frau möchte unbedingt in Deutschland wohnenund arbeiten...Ich jedoch muss regelmässig ins Ausland um dort Geschäfte zu machen Wie kann man dieses Problem lösen und der ABH plausibel erklären.
      Gruss    Martin


Hier kennt keiner Eure genaue Situation. Wenn es so ist, dass Du zeitweise im Ausland bist um Geschäfte zu machen, der gemeinsame Lebensmittelpunkt aber in D. ist, dann gebt das so an.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 10.04.2004 um 13:22:37
 
Hallo!
Selbständige weisen ihre Einkommenssituation am besten mit den letzten Steuerbescheiden nach. Falls das Geschäft noch recht neu ist, hilft auch eine Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater.

Anstelle der Krankenkassenbescheinigung geht natürlich auch eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung, bzw. Kope des versicherungsvertrages.
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Antwort #5 - 11.04.2004 um 10:19:18
 
Hallo und Frohe Ostern,

ist schon eigenartig wie unterschiedlich die verschiedenen AHBs arbeiten. Offenbar hat Deine Frau
jedesmal die befristete AE fuer 1 Jahr ohne Versicherungs- und Einkommensnachweis bekommen.
Bei mir ist der Fall ganz aehnlich gelagert, und wir haben
trotz Einkommens - und Versicherungsnachweis nur eine
AE fuer 6 Monate aus humanitaeren Gruenden
bekommen. Offenbar gibt es hier einen ziemlichen
Ermessensspielraum.

Gruesse

H. Krentz
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