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Heiraten und im Ausland arbeiten? MÖGLICH?? (Gelesen: 3.791 mal)
banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.04.2004 um 17:27:55
 
Ja, gut ...... ich hab diese Frage im alten Forum schon einmal gestellt, aber ich will es irgendwie nicht hinnehmen, dass es keine Lösung für dieses Poblem geben soll: ??? ???

Mein Freund (aus Kolumbien) ist seit Okt. 2001 hier, hat sein Studium abgeschlossen und anschließend ein Praktikum gemacht, welches Ende April 04 endet. Seine ABew. konnten wir Anfang März 04 bis Ende Juli 04 verlängern.

Nun das Dilemma:
Mitte März 04 haben wir die Ehe angemeldet, wir warten momentan, dass sie vom OLG zurückkommen und wir spätestens bis Mitte Juli heiraten können.

Allerdings hat er kurz nach der Anmeldung der Ehe, von einer deutschen Firma ein Jobangebot am Mai 04 bekommen, allerdings nicht in D, sondern auf Mallorca. Der Arbeitsvertrag soll, soviel ich weiß aber mit der spanischen Firma gemacht werden. Zudem bin ich noch bis Ende August Studentin, sollte also bis dahin in D bleiben.

Gibt es keine Möglichkeit wie wir das Ganze zugunsten des Jobs lösen können?

Ich meine, und versteht das jetzt bitte nicht falsch, aber wäre es vielleicht besser, nicht zu heiraten?
Was wenn wir - wie eigentlich geplant - in D heiraten, keine AufErl. beantragen, er nach Mallorca geht, ich bis Ende August hierbleibe und anschließend nachkomme?
Was müssten wir tun wenn wir wieder zurückkommen wollen? Müsste dann eine Familienzusammenführung beantragt werden?

Wir wissen gar nicht, was wir machen sollen, die Situation ist verzwickt, sieht es denn wirklich so aussichtslos aus? Auch wenns dann wieder nix wird mit dem deutsch  lernen, der Job ist sehr wichtig für ihn, besonders für sein Selbstvertrauen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 06.04.2004 um 18:19:26
 
Hallo Banjo,

also das Dilemma steckt doch wohl hier wieder mal im § 28 (3) AuslG.

Zitat:
...von einer deutschen Firma ein Jobangebot am Mai 04 bekommen, allerdings nicht in D, sondern auf Mallorca. Der Arbeitsvertrag soll, soviel ich weiß aber mit der spanischen Firma gemacht werden.


Wenn Dein Bräutigam in Zukunft auf Mallorca arbeiten will/wird, dann sollte er sich um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Spanien bemühen. Dann stellt sich die Frage, wo Ihr beabsichtigt, leben zu wollen. Denn eine Ehe führt grundsätzlich nur dann zu einer eventuellen Aufenthaltsgenehmigung, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird (§ 17 (1) AuslG).

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien hat, dann darf er Dich doch so oft er will besuchen (Art. 21 SDÜ), soweit die Besuche nicht länger als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten andauern.

Sollte er allerdings als IT-ler doch hier in D. bei einer deutschan Firma angestellt werden, dann braucht es noch ein Jahr (ordnungsgemäßer Beschäftigung), bis die deutsche Firma den Mann nach Spanien/Malle schicken darf.

Über den gemeinsamen Rückzug nach Eheschließung wäre dann noch besonders zu diskutieren.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 06.04.2004 um 18:35:26 von Doc »  

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 07.04.2004 um 09:18:41
 
Hallo Banjo,

weiss nicht ob es in Eurem Fall eine Loesung waere.
Also Vorschlag: Ihr heiratet in Deutschland, die deutsche
AHB erteilt Deinem Ehemann eine AE fuer  6 Monate
und er beantragt mit dieser beim naechsten Spanischen
Konsulat ein Visum und auf Mallorca dann die Arbeits
und Aufenthaltserlaubnis. Rufe doch einfach mal beim
naechsten Spanischen Konsulat an er muesste da eine
Loesung geben.


Gruesse

Hartmut
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