Zitat:Hallo!
Möchte in mein Haimatland Vietnam reisen.
Ich nun lebe ich seit 15 Jahren in Deutschland
mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §51
und in meinem Reisedokument steht
gültig für alle Staaten außer Vietnam.
Kann eine Reise für mich zu Problemen führen,
und falls ja wie kann ich diese vermeiden?
Der Sachverhalt ist schon komisch:Nach § 51 Abs. 1 anerkannte Flüchtlinge bekommen eine Aufenthaltsbefugnis, keine Aufenthaltserlaubnis. Natürlich kann die Befugnis in eine unbefr.
AE nach § 35
AuslG "umgewandelt" werden. Flüchtlinge bekommen aber auch kein Reisedokument, sie bekommen einen Internationalen Reiseausweis nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Klar kann/wird es zu Problemen kommen:Für den Grenzübertritt braucht man in der Regel gültige Papiere. Im Falle der Einreise nach Vietnam hast Du dort keine. Aber Du kannst schon damit rechnen, dass der Bundesgrenzschutz Dich gar nicht erst in Richtung Vietnam reisen lässt.
Die Flüchtlingseigenschaft geht
grundsätzlich verloren, wenn man sich in den sog. "Verfolgerstaat" begibt.
Du kannst ja vorab mit Deiner
ABH klären, ob Du ein von der Eigenschaft als Flüchtling unabhängiges Aufenthaltsrecht hast. Wenn das bestätigt wird, besorgst Du Dir einen vietnamesischen Pass und kannst dann auch nach Vietnam fliegen.
Ob die vietnamesischen Behörde Dir Stress machen, entzieht sich meiner Kenntnis.