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Kann Einreise verhindern?? (Gelesen: 7.247 mal)
Kathie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Einreise verhindern??
30.03.2004 um 13:12:41
 
Hallo!

mir brennt eine dringende Frage auf der Seele:

Mein Mann ist seit 1,5 Jahren in D und seit 15 Monaten sind wir verheiratet!
Im Moment befindet er sich auf Urlaub in der Türkei, es ist viel passiert und ich bin mir eigentlich sicher, dass ich nicht mehr länger mit ihm zusammen sein kann und will!

Nun meine Frage, ob ich ihm die Einreise verhindern kann, wenn ich heute oder morgen der ABH mitteile, dass ich mich von ihm getrennt habe! Er soll Übermorgen zurückkommen! Ich will aber nicht, dass noch mehr passiert! Oder er eine Chance bekommen kann auf unser noch ungeborenes Kind!

Für konkrete Infos wäre ich Euch dankbar!

Nervöse Grüße, Kathie
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise bei Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #1 - 30.03.2004 um 14:29:36
 
Hallo Kathie,

wenn Dein Mann im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, dann kann er grundsätzlich jederzeit wieder in das Bundesgebiet einreisen (vgl.
§ 3 (1) AuslG
). Eine sofortige zeitliche Beschränkung (
§ 12 (2) Satz 2 AuslG
) ist nicht möglich, weil der Betroffene einer solchen Maßnahme zunächst angehört werden muß. Die nachträgliche Befristung ist auch nur dann möglich, wenn eine wesentliche Voraussetzung entfallen ist. D.h. z.B. dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestünde.

Auch ist die Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich nicht erloschen (
§ 44 AuslG
).

Sollte das Kind während der Ehe geboren werden, könnte sich ein neues Aufenthaltsrecht in Bezug auf das Sorge- oder Umgangsrecht für das Kind ergeben.

Doc  Smiley
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Kathie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2004 um 16:28:20
 
Hallo Doc!

Danke für Deine Antwort!

Dachte mir schon, dass ich kurzfristig nicht die Möglichkeit habe, seine Rückkehr zu verhindern. Deswegen wollte ich ja nicht sofort bei der ABH nachfragen, denn schlafende Hunde wollte ich ja nicht wecken!

Vielleicht kommt es doch noch zu einem vernünftigen Gespräch zwischen uns und er im Falle einer Trennung freiwillig gehen würde!

Das Kind würde auf alle Fälle ehelich geboren, eine Scheidung dauert ja bekanntlicherweise etwas länger....

Dankeschön!

Liebe Grüße
Kathie
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 30.03.2004 um 17:51:50
 
Hallo Kathie,

icgh möchte noch was zu Deiner Fragestellung anmerken.Angst vor dem partner ob zu Recht oder nicht sollte niemals dazu führen die ALB für seine Zwecke zu missbrauchen.Zudem wird dieser Mann ob als dein Partner oder Nicht der Vater eures Kindes werden.

Schon deshalb solltest du bei allen Trennungsabsichten dies auch im Hinblick auf euer Kind vernünftig abwickeln damit euer Kind später einen Vater und eine Mutter habenwird.Es wird nämlich (und dies nur zur Wiederholung nicht DEIN Kind es wird EUER Kind.

Gruss peku
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Kathie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Einreise verhindern??
Antwort #4 - 30.03.2004 um 21:45:20
 
Hallo Peku!

Ich gebe Dir vollkommen recht, es ist unser Kind!
Aber ich kenne ihn und sein Verantwortungsgefühl, daher klingen meine Motive wahrscheinlich egoistisch für manche! Ich denke sehr wohl in erster Linie an das Kind und ein Kind in eine zerrütte Ehe hinein zu gebären ist nicht optimal für dessen Entwicklung!

Ich will ihm das Kind ja auch gar nicht vorenthalten, aber meine Sorge darf doch berechtigterweise auch darin bestehen, dass ich es vielleicht schützen muß, von seiner Tante großgezogen zu werden! Dann hätte es weder Vater noch Mutter, das fände ich noch unglücklicher! Er ist einfach zu unzuverlässig, zu kurzsichitg und zu leichtlebig! Ich hätte mir unsere Familie auch anders gewünscht, aber ich werde für seine Familie, auch wenn er anders spricht, immer das 5. rad bleiben! Und bevor das Kind gegen mich als Drückmittel eingesetzt werden würde, mache ich mir einfach im Vorfeld Gedanken um meine Möglichkeiten ggf. ausschöpfen zu können!

Ich muß einfach jetzt abwarten, ich wollte das so jetzt nicht!

LG
Kathie
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 31.03.2004 um 08:44:21
 
hallo kathie,

ok es ist gut dass du in die zukunft schaust aber lasse dir halt mal alle Optionen offen und versuche wirklich ohne die ALB zur Lösung deines Problemes auszukommen.

Gruss Peku
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Kathie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Einreise verhindern??
Antwort #6 - 31.03.2004 um 09:44:22
 
Hallo Peku!

Deswegen wende ich mich ja erst mal an Euch, bevor ich die "offizielle" Variante nehmen muß! Je mehr Wissen ich habe, je mehr kann ich die Situation versuchen einzuschätzen!

Der Gedanke mit dem jetzt abmelden so hopplahopp hat mir ja auch nicht gefallen, aber ich fühle mich einfach von ihm in die Ecke gedrängt!

Traurig macht mich halt, dass ich ihn vor unsere Heirat als sehr zuverlässigen und sehr verantwortungsvollen Menschen erlebt habe! Davon ist leider gar nichts übrig geblieben, zumindest nicht mir gegenüber! Und immer nur von leeren Worten kann die größte Liebe nichts überstehen! Manchmal denke ich, er vergißt dass man sich auch in einer Ehe um den Partner bemühen sollte, da ein Mensch niemals Eigentum eines anderen Menschen seinkann! Auch Kinder sind nur geliehen, aber mir sagt meine Verantowrtung, dass ich im den Bestmöglichsten Start ins Leben geben muss! Mit einem Lügengeflecht aus dem Elternhaus kann nicht viel aus einem noch hilflosen kleinen Wesen werden!

Danke noch mal!
Liebe Grüße
Kathie
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