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AE für 16jährige / @ Mick (Gelesen: 7.094 mal)
Sheriban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.03.2004 um 13:26:01
 
Hallo,

eine 16jährige kam vor ca. 1,5 Jahren aus der Türkei per Familiennachzug zu ihrem Vater. Die Mutter ist in der Türkei, sie war einverstanden.

Nach viel Streit, Mißhandlung etc. kam es nun zum Sorgerechtsstreit. Die Hauptverhandlung fand noch nicht statt, aber es gibt eine vorläufige Regelung, die per Gericht beschlossen wurde. Sie wohnt jetzt bei ihrem Onkel und dessen deutscher Frau in einem anderen Bundesland. Der Vater war damit nicht einverstanden, die Mutter jedoch schon. Der Kontakt zur Mutter besteht, das Jugendamt hat auch mit ihr über ihre Wünsche gesprochen. Der Wunsch aller ist, daß sie in D bleibt.

Nun meine Frage:
Sie hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zum 14.10.2005. Einen Tag später wird sie 18.
Was muß sie tun, welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit die AE in 2005 verlängert wird?

Vielen Dank!
Kuss
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Mick
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Antwort #1 - 29.03.2004 um 16:23:42
 
Hi Sheriban,
das Kind hat noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, das von der Führung der Lebensgemeinschaft mit zumindest einem Eltern unabhängig ist. Von daher muss auch damit gerechnet werden, dass die erteilte AE nachträglich zeitlich beschränkt ist. Die ganze Geschichte ist aber sehr einzelfallabhängig und kann in einem Forum wie diesem hier nicht abschließend geklärt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Sheriban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.03.2004 um 16:37:32
 
Hmm...          Griesgrämig        ... danke



"nachträglich zeitlich beschränkt"
Wie meinst du das?

Wird die AE möglichweise verkürzt?

Was sollte jetzt am besten getan werden?

Ihr Wohnsitz wird jetzt umgemeldet. Geht eine Info zur Ausländerbehörde oder muß der Wohnsitzwechsel dort extra gemeldet werden?


Gruss
Sheriban
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Sheriban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.03.2004 um 16:40:52
 
Achso, dazu fällt mir noch ein, daß das Jugendamt mit der jetzt noch zuständigen Ausländerbehörde gesprochen hat und gesagt wurde, "daß sie erstmal nichts machen".

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Mick
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Antwort #4 - 29.03.2004 um 19:38:38
 
Zitat:
Hmm...          Griesgrämig        ... danke



"nachträglich zeitlich beschränkt"
Wie meinst du das?

Wird die AE möglichweise verkürzt?


ja, genau das heißt es

Zitat:
Was sollte jetzt am besten getan werden?


immer bei den Tatsachen bleiben  Zwinkernd

Zitat:
Ihr Wohnsitz wird jetzt umgemeldet. Geht eine Info zur Ausländerbehörde oder muß der Wohnsitzwechsel dort extra gemeldet werden?


Das geht automatisch



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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 29.03.2004 um 19:51:04
 
Zitat:
Achso, dazu fällt mir noch ein, daß das Jugendamt mit der jetzt noch zuständigen Ausländerbehörde gesprochen hat und gesagt wurde, "daß sie erstmal nichts machen".


Bei einem derartigen Fall ist es sehr ratsam, gemeinsam mit dem Jugendamt auf einen weiteren Verbleib hinzuwirken. Begonnene Schul- und Berufsausbildungen sind förderlich, Straftaten, Schuleschwänzen und Sozialhilfe eher hinderlich...Wenn sie eine Berufsausbildung anstrebt, sollte die Arbeitsgenehmigung auf jeden Fall noch bei gültiger Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
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Antwort #6 - 29.03.2004 um 19:54:44
 
Zitat:
Achso, dazu fällt mir noch ein, daß das Jugendamt mit der jetzt noch zuständigen Ausländerbehörde gesprochen hat und gesagt wurde, "daß sie erstmal nichts machen".



Sah ich erst nach meiner letzten Antwort.

Hat das Jugendamt denn mit der Ausländerbehörde gesprochen, die nach dem Umzug zuständig ist? Falls ja, wird man sich wohl keine großen Sorgen machen müssen.
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Antwort #7 - 30.03.2004 um 12:16:15
 
Nein, das Jugendamt hat mit der Ausländerbehörde gesprochen, die bisher zuständig war.

Griesgrämig
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