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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuch der Eltern aus den USA https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467876666 Beitrag begonnen von regentropfen am 07.07.2016 um 09:31:06 |
Titel: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von regentropfen am 07.07.2016 um 09:31:06
Hallo,
welche Möglichkeit haben US-Bürger, die einen länger als drei Monate dauernden Aufenthalt zu Besuchszwecken in Deutschland verbringen möchten. Das Ehepaar bezieht Rente aus den USA und würde sich hier eine Wohnung kaufen. Sie würden gerne ca 6 Monate in Deutschland und 6 Monate in den USA verbringen. Welche Schritte sind notwendig, um ihnen 6 Monate Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen? Geht das noch ald Tourist oder kommt dann gleich die gesamte aufenthalsrechtliche Maschinerie in Gang samt Sprachkurs usw. Vielen Dank |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von trixie am 07.07.2016 um 09:55:01
Dieser Thread behandelt ein ähnliches Thema:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467101137/ Ansonsten und das wurde vor sehr langer Zeit hier einmal im Forum diskutiert und, ich glaube, es war @Muleta, der § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ins Spiel brachte. |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von deerhunter am 07.07.2016 um 12:44:22 regentropfen schrieb am 07.07.2016 um 09:31:06:
Visarun = d.h. nach 3 Monaten aus dem Schengengebiet ausreisen und dann wieder rein. Das könnte ein paar Jahre lang gut gehen. Also 6 Monate USA + 3 Monate Deutschland + 1 Tag außerhalb Schengen + 3 Monate Deutschland oder 3 MOnate Deutschland + 3 Monate USA + 3 Monate Deutschland + 3 Monate USA Probleme entstehen aber eventuell später, wenn Reisen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr easy wird! Deshalb würde ich mir auch überlegen hier eine Wohnung zu kaufen! |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von regentropfen am 08.07.2016 um 06:34:21
Ist auch jemand dabei, der die Frage zum gegebenen Sachverhalt beantworten kann?
Welche Schritte sind notwendig, um einen 6-monatigen Aufenthalt zu ermöglichen? |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von trixie am 08.07.2016 um 07:05:45
Die Frage wurde dir doch schon beantwortet.
Entweder eine AE nach § 7 Abs.1 Satz 2 beantragen oder nach 3 Monaten für einen Tag in einen nicht Schengenstaat ausreisen. Für die AE ist ein Antrag bei der ABH notwendig, also einfach einmal vorsprechen und den Sachverhalt erläutern. ;) |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von deerhunter am 08.07.2016 um 08:43:42 regentropfen schrieb am 08.07.2016 um 06:34:21:
Haben wir doch....alles andere benötigt eine AE mit allen aufenthaltsrechtlichen Belangen wie Grund, LU gesichert, KV und vermutlich A1 Da musst du deine ABH mal fragen, wie die dazu stehen und welche Hürden die setzen |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von trixie am 08.07.2016 um 08:52:52 deerhunter schrieb am 08.07.2016 um 08:43:42:
Da es sich nicht um keine FZF handelt, werden keine Sprachkenntnisse gefordert. |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von mgb am 08.07.2016 um 09:14:20 trixie schrieb am 08.07.2016 um 07:05:45:
Bei einer Ausreise nach 90 Tagen könnte man zwar über §41 AufenthV wieder einreisen. Was man da aber dem BuPo bei der Wiederausreise, ohne Antragstellung, erzählen will, würde mich dann echt interessieren. Das Sichtvermerksabkommen mit der USA wurde Mitte der Neunziger gekündigt. |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von trixie am 08.07.2016 um 09:34:45 mgb schrieb am 08.07.2016 um 09:14:20:
Man müßte einen Aufenthalt nach § 7 AufenthG anstreben. Hier ein Thread, der genau das Thema der TS behandelt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1424618583/ |
Titel: Re: Besuch der Eltern aus den USA Beitrag von mgb am 08.07.2016 um 10:04:21
Den Antrag kann man aber auch gleich in den ersten 90 Tagen stellen, ohne Geld für eine Reise zu verpulvern.
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