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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung / Scheidung
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Beitrag begonnen von mv_5378 am 27.06.2016 um 10:28:28

Titel: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 10:28:28
Ich komme aus dem Iran. Seit 5 jahre bin Ich im deutschland und seit fast 3 jahren habe ich geheiratet (am 08.2016 wird 3 Jahre).
Ich habe im Deutschland studiert und bin Ich vollzeit angestellt.
Wir wollen uns scheiden lassen. Ich will die Trennung nun offiziel machen und mit einer anderen Adresse anmelden. Ich bin in eine neue wohnung umgezogen.
mein aufenthaltserlaubnis ist bis 17.06.2017 gültich.
meine frage ist ob während trennungsjahr mein aufenthaltserlaubnis verändert wird?
Soll ich für neu aufenthalterlaubnis beantragen?





Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von deerhunter am 27.06.2016 um 10:45:12

mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 10:28:28:
Ich bin in eine neue wohnung umgezogen.
mein aufenthaltserlaubnis ist bis 17.06.2017 gültich.


I.d.R. wird bei dieser Laufzeit die AE nicht verändert...du solltest aber nach 3 Jahren Ehe das Anrecht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, wenn die anderen Parameter stimmen!
Eventuell noch mit der "offiziellen" Trennung 1 Monat warten  8-)

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von deerhunter am 27.06.2016 um 10:45:26
doppelt...bitte löschen -)

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.06.2016 um 10:47:24
Durch die Trennung von Deiner Ehefrau erlischt Deine Aufenthaltserlaubnis, weil der Zweck des Aufenthalts mit der Trennung entfallen ist.

Es ist nun an Dir, eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck zu erhalten, ansonsten steht die Ausreise an, weil Du noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erworben hast.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von Aras am 27.06.2016 um 10:49:56
Die AE erlischt nicht mit der Trennung (contra Saxonicus).

Wenn du aber erfolgreich studiert hast und entsprechende Arbeit hast, kannst du eine AE für Erwerbstätigkeit beantragen (§ 18 oder blue card).

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 11:33:31
@mv_5378

In diesem Thread schreibst, du, dass du bereits eingebürgert bist:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1366824937/0#0
Wie passt das zusammen?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 11:35:21
ich habe mein studium(maschinenbau) abgeschlossen.Ich kriege jährlich 45,500 Euro brutto. Ich habe bis 17.10.2016 arbeitsvertrag aber im mitte Juli wird verlängert dann bekomme ich unbefristeter arbeitsvertrag oder mindestens ein jahr arbeitsvertrag.
Kann ich seit Beginn des trennungsjahr für blau card beantragen?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 11:46:14
@ trixie

@ trixie

:o :o :o
diese ist andere person!!!

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 11:50:02

deerhunter schrieb am 27.06.2016 um 10:45:12:
Eventuell noch mit der "offiziellen" Trennung 1 Monat warten 

... dann bekommst du eine AE nach § 31 Abs. 1.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 11:59:51
@ deerhunter

Wenn ich 1 Monat warte dann darf ich für Niderlassung beantragen?

Wenn ich für Niderlassung beantragen möchte, brauch ich Genehmigung des mein Ehefrau?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 12:06:30

mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 11:59:51:
Wenn ich 1 Monat warte dann darf ich für Niderlassung beantragen?

... nein, aber eine AE nach § 31 Abs. 1 (siehe Antwort # 8)

Eine NE bekommst du keine, weil deine Frau bestätigen müßte, dass die eheliche LG noch weiter besteht.

Es macht sich immer schlecht, wenn - kurz nach der Erteilung der NE - sich beide dann trennen.
Da die Erteilung der NE etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, müßtest du die ganze Zeit als "nicht getrennt" gelten.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 12:12:11
@ trixie

vielen dank für ihre antwort.

Kann ich seit Beginn des trennungsjahr für blau card beantragen?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 12:16:05
Hier die Bedingungen für die Blaue Karte:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#19a

Die Erteilung der Blauen Karte hat nichts mit Scheidung oder Trennung zu tun. Die Blaue Karte hängt alleine von deiner Qualifikation und dem Verdienst ab.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 27.06.2016 um 12:47:04
@ trixie

Nochmal vielen dank

Wenn Ich die Trennung nun offiziel machen will und mit einer anderen Adresse anmelden dann bekomme ich keine AE nach § 31 Abs. 1?
Muss ich bis ende des mein aufenthaltserlaubnis (17.06.2017) warten und dann für neu aufenthalt beantragen?
Darf ich während trennungsjahr vollzeit arbeiten?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 12:56:26

mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Wenn Ich die Trennung nun offiziel machen will und mit einer anderen Adresse anmelden dann bekomme ich keine AE nach § 31 Abs. 1?

Erst wenn die eheliche LG mindestens drei Jahre in Deutschland bestand, bekommst du eine AE nach § 31 Abs.1.


mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Muss ich bis ende des mein aufenthaltserlaubnis (17.06.2017) warten und dann für neu aufenthalt beantragen?

Du musst gar nichts machen. Du kannst warten, bis die ABH auf dich zukommt.


mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Darf ich während trennungsjahr vollzeit arbeiten? 

Ja.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von Aras am 27.06.2016 um 13:00:50

mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Wenn Ich die Trennung nun offiziel machen will und mit einer anderen Adresse anmelden dann bekomme ich keine AE nach § 31 Abs. 1?


Du kannst doch lesen? Erst nach vollendeten 3 Jahren Aufenthalt kann eine AE gemäß § 31 beantragt werden. Sind die 3 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt vollendet? Wir haben mit unseren krassen Matheskills festgestellt, dass die 3 Jahre noch nicht vollendet ist, sondern erst im August 2016.

Also lautet die Antwort: ja.


mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Muss ich bis ende des mein aufenthaltserlaubnis (17.06.2017) warten und dann für neu aufenthalt beantragen?

Nein. Du kannst auch gleich zur Ausländerbehörde gehen und eine AE für eine Arbeit beantragen.


mv_5378 schrieb am 27.06.2016 um 12:47:04:
Darf ich während trennungsjahr vollzeit arbeiten?


Solang die ABH nicht die AE widerruft, kannst du arbeiten.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 27.06.2016 um 13:02:47

Aras schrieb am 27.06.2016 um 10:49:56:
Die AE erlischt nicht mit der Trennung (contra Saxonicus).

Wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist, entscheidet die ABH:

Das Aufenthaltsrecht kann nachträglich befristet, d. h. durch die Ausländerbehörde beendet werden, wenn durch Trennung die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wird. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer, dass die eheliche Lebensgemeinschaft gelebt wird. Allein die Tatsache des Verheiratetseins ist hierfür nicht ausreichend. Das Aufenthaltsrecht kann nachträglich befristet, d.h. durch die Ausländerbehörde beendet werden, wenn eine Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft eintritt, es sei denn, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wurde bereits erworben.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 28.06.2016 um 20:50:42
@ Aras

Richtig, die 3 Jahre  ist noch nicht vollendet, sondern erst im August 2016.
Wenn ich jetz mit einer anderen Adresse anmelden dann was passiert? was kriege ich?
Kann ich nun mit anderen Adresse anmelden aber im August mache ich die Trennung offiziel? Oder Wenn ich anmelde dann fängt automatisch die Trennung an?
Vor der Heirat hatte ich studenten aufenthaltserlaubnis. ich bin mit studentenvisum nach Deutschland gekommen.


Aras schrieb am 27.06.2016 um 13:00:50:
Nein. Du kannst auch gleich zur Ausländerbehörde gehen und eine AE für eine Arbeit beantragen. 


z.B. melde ich an und eine AE für eine Arbeit beantragen?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von Aras am 28.06.2016 um 20:58:28
Was du kriegst? Beim Ausländerrecht kriegt man höchstens das was man beantragt. Beantragst du nichts dann kriegst du auch nichts. Ich glaube dass wurde dir hier auch ausführlich erklärt.

Also wenn du dich ummeldest kriegst du nix. Außer du beantragst was.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 28.06.2016 um 21:26:42
@ Aras

Ich melde mich und und eine AE für eine Arbeit beantrage

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 21:56:18

Aras schrieb am 28.06.2016 um 20:58:28:
Also wenn du dich ummeldest kriegst du nix. 

Doch, er kriegt Post neuen ABH, die vermutlich feststellen wird, das der TS alleine, also ohne seine Ehefrau sich am neuen Wohnort befindet. Sie wird nach dem "warum" fragen. Damit ist er bereits im Verfahren und muss sich entscheiden, welchen AE Antrag er stellen will.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von reinhard am 28.06.2016 um 22:00:16
Du kannst Dich einfach ummelden und nichts weiter machen. Die ABH bekommt die Nachricht von der Meldebehörde und nimmt das Meldedatum als Trennungsdatum.

Es kann sein, dass die ABH gar nichts macht, z.B. weil sie Wichtigeres zu tun hat. Dann teilt Sie Dir mit Ablauf der AE mit, dass sie diese nicht verlängern wird, weil die Voraussetzung (Zusammenleben in der Ehe) nicht mehr erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die AE nach § 31 sind auch nicht erfüllt. Also beantragst Du dann die AE für die Arbeit.
Es kann auch sein, dass die ABH Zeit hat, sich früher meldet und die AE z.B. zum Ende des Jahres "kündigt". Aber sie kündigt an, was sie will, und dann kannst Du aktiv werden.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von AnnaSchmidt am 29.06.2016 um 14:18:49
Ich würde auch erst mal abwarten. Die Tatsache, dass du einen Job in Vollzeit hast und dein Arbeitsvertrag offenbar auch noch verlängert wird, spricht ja für dich. Das könnte deine Chancen, hier bleiben zu können, eventuell erhöhen. Aber darauf verlassen kannst du dich natürlich nicht.

Sollte dir tatsächlich doch noch eine Ausweisung drohen, würde ich mir rechtliche Hilfe holen. Ich kenne einen Fachanwalt für Familienrecht aus Markt Schwaben, der dir eventuell helfen kann (https://www.xxxxxxxxxxxx ).

Alles Gute!

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 22.08.2016 um 15:05:24
Ich habe bis heute mit mein angemeldet bleiben. Das heißt, 3 jahre ist schon vorbei.
Soll ich für sicherheit angemeldet beleiben?
mein rechtsanwalt hat mir gesagt muss man 2 monaten mehr angemeldet bleiben.
die Ausländerbehörde Düsseldorf hat mir gesagt wenn die Voraussetzung (Zusammenleben in der Ehe) nicht mehr erfüllt sind dann muss ich nach deutschland ausziehen egal habe ich unbefristet arbeitsvertrag und auch habe ich mein master studium hier abgeschlossen. Deswegen habe ich angst dass in Düsseldorf ummelden.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von okatomy am 22.08.2016 um 15:44:53
Dann sollte eine AE nach §31 Abs 1 möglich sein, siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html


Es sei denn deine Frau hat die Trennung und deinen Auszug bereits der ABH kommuniziert.

Oder macht deine Frau mit und Ihr legt zusammen das Trennungsdatum z.b. in den September?

In der Gerichtsverhandlung bezüglich Scheidung wird das Trennungsdatum natürlich nochmal Relevanz haben.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 10.10.2016 um 11:14:12
Trennungsjahr hat am erste September angefangen.

mein sachbearbeiter hat mir gesagt dass eine AE nach §31 abs 3 möglich sein sollte wenn ich Arbeitsvertrag hat oder eine AE für eine Arbeit.

mein aufenthaltserlaubnis ist bis Juni 2017 gültig. Sie haben mir gesagt dass ich bis ende dieser gültigkeit warten dann für neue aufenthaltstitel beantragen oder jetzverändern.

Weißt jemand dass das §31 abs 3 auf mich zutreffen?
 

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 12.10.2016 um 14:30:06
Kein Antwort !

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von erne am 12.10.2016 um 20:03:52

mv_5378 schrieb am 12.10.2016 um 14:30:06:
Kein Antwort ! 


hast du eine NE oder DA-EG?
ist deine Frau Deutsche oder hat sie eine NE oder DA EG?

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 13.10.2016 um 07:52:32
@ erne

sie ist Deutsche.

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von erne am 13.10.2016 um 09:25:17

mv_5378 schrieb am 13.10.2016 um 07:52:32:
sie ist Deutsche. 


Voraussetzung für 31.3 ist dass der "stammberechtigte" Ehegatte eine NE oder DA-EG hat, der Status einer dt. Staatsangehörigkeit zählt mehr, m.E. sollte das greifen,

Titel: Re: Trennung / Scheidung
Beitrag von mv_5378 am 24.10.2016 um 12:33:38
Ausländerbhörde hat eine email geschickt dass Sie mein abgeschlossenen Studiums und  Beschäftigung  nach Arbeitsagentur geschickt haben und wenn positiver Rückmeldung der Arbeitsagentur ggf. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG erteilt werden.
ich erfülle alle voraussetzungen für blaue karte warum Arbeitsagentur muss antworten?!
und
Ich habe mich offiziel am 1.09 von meiner Frau getrennt und bis zu dem gennanten  Zeitpunkt, hat es schon eine gemeinsame Ehe gegeben.
Diese hat sie auch bei Auländerbehörde schriftlich bestätigrn lassen und unterschrieben. Somit habe ich die zeitliche Voraussetzung für ein eigenstängies Aufenthaltsrecht erfüllt.

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