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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Regeleinbürgerung und Renteinfo
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Beitrag begonnen von bia2berry am 23.01.2012 um 12:46:00

Titel: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von bia2berry am 23.01.2012 um 12:46:00
Hallo zusammen,
eine sehr Spezielle Frage für die Experten :
Perso A (Ausländier,Ehemann) ist mit B  (Deutsche,Ehefrau) seit über 3 Jahren verheiratet und lebt in Deutschland.  und seit mehr als 8 Jahren in Deutschland als Student.
Person A stellt einen Antrag auf Einbürgerung Gemäß §9 .(Regeleinbürgerung, 2 Jahre Ehe, insg. 3 Jahre Aufenthalt)
Alle Vorrassetzungen wie Sprachkenntnisse,Einbürgerungstest,gesichertes Einkommen (durch Ehefrau ca. 1900 euro Netto),erfüllt.
A und B haben aber noch keine vollen 60 Monatsbeiträge an Rente bezahlt. (sondern 3 bis 4 Jahre). der Antragssteller war und ist Ausländischer Student und bis jetzt keinen festen Job gehabt sondern nur nebenjobs.
bei der Antragsstellung meinte die Einbürgerungsbehörde dass der Antrag aufgrund fehlenden 60 Monaten abgelehnt werden könnte !! ist wirklich die 60 Monate Renteversicherung für die Regeleinbürgerung entscheidend? ich dachte es reicht wenn Lebensunterhalt gesichert ist !
danke für die Infos
ganz viele Grüße
Berry

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von schweitzer am 23.01.2012 um 13:12:25
Ich habe Dir zu der thematik mal einiges Interessantes zusammengestellt.

Klicke bitte:

hier

hier  und

hier.

So "klar" bzw. "unklar" ist die Sache nach wie vor ...


=schweitzer=

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von bia2berry am 23.01.2012 um 13:14:02
ich glaube ich habe meine Antwort selbst gefunden :

Sofern bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Das gleiche gilt, wenn es sich um eine Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG handelt.

Anders sieht dies aber aus, wenn es sich um eine Einbürgerung nach Ermessen nach § 8 StAG oder um eine Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher nach § 9 StAG handelt.

Eine gesetzliche Vorgabe besteht hier ebenfalls nicht. In den Verwaltungsvorschriften zu § 8 heißt es unter Nummer 8.1.1.4 allerdings, dass unter anderem auch für das Alter vorgesorgt sein muss, nicht mehr und nicht weniger. Im Rentenrecht ist dabei festgelegt, dass erst dann ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn wenigstens 60 Beiträge eingezahlt wurden. Daher wird dies auch bei der Einbürgerung nach § 8 StAG als Minimum angesehen. Ebenfalls ausreichend ist es, wenn eine private Rentenversicherung bescheinigt, dass bereits ein Anspruch auf eine Altersrente besteht. Da es bei den privaten Anbietern sehr unterschiedliche Modelle gibt, kann an dieser Stelle keine allgemein verbindliche Aussage zu diesem Thema getroffen werden.

Weiterhin ist es ausreichend, wenn bereits eine Absicherung über den Ehepartner besteht, auch wenn der Einbürgerungsbewerber selbst noch gar keine Beiträge eingezahlt hat.

""In den Fällen des § 9 gilt diese Regelung ebenfalls, weil § 9 auf die Voraussetzungen des § 8 verweist. Da hier allerdings lediglich eine erheblich kürzere Aufenthaltsdauer gefordert wird, wird hier in der Regel auch nur eine kürzere Dauer der Beitragszahlungen erwartet. Als Minimum kann man hier von 24 Monatsbeiträgen ausgehen, bei bereits längerer Aufenthaltsdauer ggf. auch mehr.""

also das heisst Rente ist ein Muss aber wie lange ist nicht festgelegt. wenn der Sachbearbeiter nen guten Tag hat, reicht für ihn auch 1 oder 2 jahre , wenn nicht besteht er auf 60 Monate !!  habe ich recht?

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von schweitzer am 23.01.2012 um 13:16:48

bia2berry schrieb am 23.01.2012 um 13:14:02:
habe ich recht?
           


Das ist wie mit den Anfragen an den Sender Eriwan: "Im Prinzip, ja ..."  ;)

Ich glaube, wir haben beide gerade parallel in den entsprechenden threads gewühlt ...

... und sind zum selben Ergebnis gekommen!  :)


=schweitzer=

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von katran76 am 23.01.2012 um 13:17:01

bia2berry schrieb am 23.01.2012 um 12:46:00:
und seit mehr als 8 Jahren in Deutschland als Student

In vielen Bundesländern werden die Studienzeiten auf den § 10 angerechnet. Wenn die Perso A jetzt einen nicht-§16 AE hat, sollte IMHO auch die Einbürgerung nach § 10 möglich sein.

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von bia2berry am 23.01.2012 um 13:17:25

schweitzer schrieb am 23.01.2012 um 13:12:25:
Ich habe Dir zu der thematik mal einiges Interessantes zusammengestellt. 



danke schweizer , du warst schneller .. ;)

kann ich da vielleicht irgendwelche Argumente bringen oder soll ich mich auf sein Bauchgefühl verlassen?
hast du welche Tipps für mich?


*


katran76 schrieb am 23.01.2012 um 13:17:01:
Wenn die Perso A jetzt einen nicht-§16 AE hat



ja §10 schlägt nicht ein. Perso A war mit §16 eingereist .der einzige weg momentag wäre §9
danke dir :)


schweitzers [edit] Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.[/edit]

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von schweitzer am 23.01.2012 um 13:21:47

bia2berry schrieb am 23.01.2012 um 13:17:25:
hast du welche Tipps für mich?


Nee, 'nen "Königstipp" gibt es da nicht. - Macht einen "Sondierungstermin" bei Eurer EBH bevor Ihr Euch in Richtung Antragstellung entscheidet. Sprecht ggf. das Thema mit den nachzuweisenden Rentenbeitragszeiten dabei selbst an.  Dann wisst Ihr woran Ihr seid und erlebt dann nach einer Antragstellung keine unliebsamen Überraschungen.


=schweitzer=

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von bia2berry am 23.01.2012 um 13:22:03
und  nur zur Info,
der Antragssteller wohnt im Badenwüttemberg.

*


schweitzer schrieb am 23.01.2012 um 13:21:47:
Macht einen "Sondierungstermin"



den Termin gabs schon mal.da mals hiess es ist alles ok. heute nach dem der Antrag gestellt wurde meinte er dass Renteinfo noch nachgereicht werden muss und sollte weniger als 60 Monate sein, könnte der Antrag abgelehnt werden.

[edit] Folgepost eingefügt.[/edit]

Titel: Re: Regeleinbürgerung und Renteinfo
Beitrag von schweitzer am 23.01.2012 um 13:30:42
Das wäre allerdings wahrlich gemein, wenn das am Ende zu einer Ablehnung führen würde, weil damit ja Kosten bei Euch hängen bleiben würden, die Ihr im Falle einer zutreffenden Beratung vorab ganz sicher nicht riskiert hättet.

Eine bloße Berufung darauf, dass Ihr seinerzeit von der Behörde anders informiert und beraten worden seid, dürfte allerdings wohl zu wenig "Munition" dagegen sein ...


=schweitzer=

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