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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anzeige unzumutbarer Bedingungen II https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1091208340 Beitrag begonnen von Mario_Frankfurt am 30.07.2004 um 19:25:40 |
Titel: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 30.07.2004 um 19:25:40
Hallo, nach dem ich wohl das Regierungspräsidium davon überzeugen konnte, dass eine Antragsstellung beim Konsulat in Deutschland die Grenze von 1280 Euro übersteigen würde, hat man mir "empfohlen" den Antrag vor Ort in Bosnien zu stellen.
Nun habe ich nach einem Telefonat, mit einem merklich genervten Sachbearbeiter, der Sätze wie "Was wollen Sie nun überhaupt!!" nutzte, eine Auflistung über die Kosten die mir bei einer Antragsstellung in Bosnien entstehen würden getätigt. Unter anderem 2 Übernachtungen i.H.v. 90 Euro, Taxikosten i.H.v. 100 Euro etc. Was glaubt ihr, ob mein Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird? Wie entgegenkommend ist das Präsidium bei der Thematik? Übrigens, Entlassungsgebühren betragen 870 Euro nun bleiben 400 Euro für die Fahrt, die Unterkunft, Spesen etc übrig. Ist es nicht evident, dass der Betrag von 400 nie und nimmer ausreicht? |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 30.07.2004 um 20:28:51
Hallo!
Für die Berechnung der Zumutbarkeit sind die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren einschließlich der notwendigen Nebenkosten maßgeblich, mithin auch der (nachgewiesenen) Fahrtkosten. Außerdem ist klar geregelt, dass für die Entgegennahme von Entlassungsanträgen die Auslandsvertretungen zuständig sind. Der Hinweis mit der Antragstellung direkt in Bosnien kann daher tatsächlich allenfalls eine Empfehlung sein, aber keine Auflage, dies auch tatsächlich dort zu erledigen. Wenn dein anzurechnendes Brutto-Einkommen geringer ist als die geforderten Gebühren und diese den Betrag von 1.278 Euro übersteigen, dann ist diese Gebührenforderung unzumutbar und Mehrstaatigkeit hinzunehmen, an dieser Feststellung wird auch das Regierungspräsidium nicht vorbei kommen. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 30.07.2004 um 21:29:07
Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort.
Die Auslandsvertretung(bosnisches Konsulat in Stuttgart) verlangt neben der "regulären" Entlassungsgebühr die auch in Sarajevo/Bosnien zu entrichten wäre eine Konsulatsgebühr(Bearbeitungsgebühr die in Sarajevo nicht fällig wird), diese beträgt 461 Euro. Das wurde von mir dem Regierungspräsidium mitgeteilt. 870(Entlassungsgebühr) + 461(Konsulatsgebühr) = 1331 Euro Mein monatliches Einkomme ist relativ gering, da ich Studend bin. Das bedeutet, eine Antragsstellung in Deutschland übersteigt im Vorfeld die Zumutbarkeitsgrenze. Nach der Anzeige der 1331 Euro, bekann ich folgende antwort: "(..)Die Entlassungsgebühr bei Antragsstellung in Bosnien beträgt lediglich 870 Euro.(..)" Ist das nun als Empfehlung zu deuten? Wie dem auch sei. Ich habe kalkuliert und bin zum Ergebnis, wie zu erwarten war, gekommen dass eine Antragsstellung(in Bosnien) inklusive der 870 Euro Entlassungsgebühr über den 1278,23 Euro liegen würde. Mein Problem ist, dass der Sachberarbeiter sehr unfreundlich gewesen ist und ich nun befürchte, dass er meine Kallkulation der Kosten nicht akzeptiert. Er könnte ja behaupten, dass nur eine Übernachtung ausreicht und dass man nicht das Taxi benutzen müsste, sondern die öffentlichen Verkehrsmittel. etc. Kurz zur Verdeutlichung: Anreise = 153 € Unterkunft = 85 € Übersetzung der Einbürgerungszusicherung = 50 € Kosten für die Staatsbürgerschaftsbescheinigung = 20 € Kosten für den Auszug aus dem Geburtsregister = 20 € Kosten für die einzuholende Meldebescheinigung und deren Übersetzung = 37,50 € Taxikosten = 100 € Gesamtsumme = 465, 50 € 870 + 465,50 = 1335,5 Euro Wäre diese Auflistung für dich/euch in Ordnung? Nicht einkalkuliert wurden Verpflegungskosten und Verdienstausfall. Welche Schritte würden mir im Fall einer Ablehnung bleiben? Im Fall der Hinnahme der Mehrstaatigkeit, wie viel Zeit würde die Einbürgerung noch, erfahrungsgemäß, in Anspruch nehmen? An dieser Stelle, viele Dank für die Mühen! |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 31.07.2004 um 14:01:24
Hallo!
Wie bereits gesagt: Maßgeblich sind die Kosten für die Antragstellung bei der zuständigen Stelle, also dem Konsulat. Dies wird auch deiner Einbürgerungsbehörde bekannt sein. Auf etwas anderes solltest du dich gar nicht einlassen. Zur weiteren Dauer bei deiner Behörde kann ich nichts sagen, bei mir wären es ab dem Zeitpunkt, an dem festgestellt wird, dass die Einbürgerung erfolgen kann bis zur Ausfertigung der Urkunde normalerweise etwa 2-3 Wochen, wenn nichts besonderes wie z.B. jetzt die Urlaubszeit dazwischen kommt. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 07.08.2004 um 21:57:21
Hallo Ralfi, was sagst du denn zu meiner Kostenauflistung?
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 07.08.2004 um 22:01:28 schrieb am 31.07.2004 um 14:01:24:
Kannst du mir dazu bitte die einschlägige Norm geben? Es wundert mich schon, dass der Sachbearbeiter am Telefon darauf pochte mich nach Sarajevo schicken zu wollen. Was hat er eigentlich davon? |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 08.08.2004 um 11:38:42
Hallo!
Dies ergibt sich schlicht aus der Zuständigkeit. Für in Deutschland lebende Ausländer sind nun einmal die jeweiligen Auslandsvertretungen zuständig. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 08.08.2004 um 22:49:23 schrieb am 08.08.2004 um 11:38:42:
Kannst du mir sagen in welchem Gesetz diese Zuständigkeit geregelt ist? Scheinbar ergibt sich deine Auffassung nicht jedem Sachbearbeiter auf Anhieb [smiley=bash.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 09.08.2004 um 09:04:59
Es geht um die Zuständigkeitsregelungen des betreffenden Staates, hier also von Bosnien-Herzegowina. Nach der entsprechenden Vorschrift solltest du dich daher beim Konsulat erkundigen.
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 09.08.2004 um 12:35:27
Noch mal etwas deutlicher:
Wozu und für wen die deutschen Konsulate im Ausland zuständig sind, ist im Kosulargesetz geregelt, u.a. sind dort Staatsangehörigkeitangelegenheiten erwähnt. Deutsche Konsulate sind danach für deutsche Bürger zuständig, die im jeweiligen Konsularbezirk wohnen bzw. sich dort aufhalten. Dies wird bei anderen Staaten ähnlich geregelt sein. Es kommt hier also auf das bosnische Gegenstück zum Konsulargesetz an. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 09.08.2004 um 16:26:36
Vielen Dank für Deine Mühe.
Ich warte erstmal die Antowort vom Regierungspräsidium ab. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass mir das ganze Hickhack mit den deutschen Behörden doch langsam auf die Nerven geht. Spitzensportler wie Assamoah, die kaum ein Wort Deutsch können, oder andere, werden innerhalb von drei Wochen eingebürgert und Menschen wie ich, die über 15 Jahre in Deutschland leben und studieren müssen sich den Quatch antun. Ein Unding ist das! MfG |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 09.08.2004 um 16:42:30
Hallo!
Ich weiß jetzt gar nicht, ob Assamoah eingebürgert worden ist, wenn, dann sicherlich nicht nach 3 Wochen, aber in der Tat gibt es Ausnahmeregelungen für Spitzensportler, nachzulesen unter Nummer 8.1.3.5 der Verwaltungsvorschriften (StAR-VwV). Zitat:
Dies empfehle ich auch, dann kannst du ja hier mal posten, ob man dich weiterhin nach Bosnien schicken will. Hier noch ein Satz aus Ziffer 87.1.2.3.3 der Verwaltungsvorschrift: Zitat:
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Nilats_Fesoj am 09.08.2004 um 23:35:31
Wenn der Initiator dieses Threads eingebürgert werden möchte, dann sollte er wissen, was die Redensart "die Kirche im Dorfe lassen" bedeutet. (Wenn nicht, dann sollte er seine Deutschkenntnisse auf einen Stand bringen, der für eien Einbürgerung wohl erwartet werden kann.)
Ich kann den Sachbearbeiter recht gut verstehen, auch wenn er im Unrecht sein mag. Wieso sollen wir einen Studenten einbürgern, der keine 1331 Euro für die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft aufbringen kann oder will ? Vielleicht sollte der Student einfach warten, bis er einen gutbezahlten Job hat, der ihm diese Kostenlast leichter zu tragen hilft. Der (angeblich eingebürgerte) Spitzensportler droht im Gegensatz zu einem (fast) mittellosen Studenten eben mit Sicherheit nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen und zahlt nicht unerhebliche Steuern. In den meisten Staaten der Welt (vor allem auch der USA) ist es durchweg üblich, die Einbürgerung davon abhängig zu machen, dass sich der Bewerber selbst versorgen kann. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 09.08.2004 um 23:56:01 schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
Anwesende in der Drittenperson anzusprechen wird in der zivilisierten Welt als unhöflich betrachtet. schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
Obwohl diese unverschämte Frage keiner Antwort würdig ist, werde ich sie beantworten. Weil die fälligen 1331 Euro keinen Zweck, bzw. den Zweck der Schikane erfüllen. Welchen legitimen Zweck könnte die Zahlung des Betrages erfüllen? Ich habe nie einen Bezug zum Land Bosnien und nie einen tatsächlichen Nutzen dieser Staatsbürgerschaft gehabt. Welshalb sollte ich also einem fremden Land soviel Geld in den Rachen werfen? Die Gebühren, die auf deutscher Seite fällig werden, zahle ich hingegen sehr gerne. schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
Es war nicht die Rede von Mittellosigkeit, sondern von Zahlungsunwilligkeit. schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
In den USA sind auch ganz andere Handlungen, vorallem aber kriegerische, üblich, die Gott sei dank hier unüblich sind. Noch einmal für dich. Ich bin nicht Mittellos, ich möchte nur nicht 1331 Euro einem Staat schenken, von dem ich ohnehin nie was hatte. Ich glaube, dass ist sogar für einen Menschen mit deiner Geistigenkapazität verständlich genug formuliert. [disco=disco.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 09:27:25 schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
Ganz einfach deshalb, weil dies in den Verwaltungsvorschriften so geregelt ist: Eine für die Entlassung geforderte Verwaltungsbebühr ist unzumutbar hoch, wenn sie den Betrag von 1.278 Euro und das monatliche Bruttoeinkommen des Bewerbers übersteigt. Wenn nach dieser Berechnung die Gebühr unzumutbar hoch ist, dann ist Mehrstaatigkeit hinzunehmen. Geregelt ist dies in Nummer 87.1.2.3.2.1 StAR-VwV. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von eishennig am 10.08.2004 um 15:05:59
Hallo Mario_Frankfurt,
Deutschland darf von Einbürgerungsbewerbern einige Sachen erwarten, unter anderem dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben. Doppelstaatsbürgerschaften werden nur bei guten Gründen akzeptiert, bei unzumutbaren Entlassungsverfahren. Ich finde, dass Deine "Unwilligkeit, einem fremden(?) Land soviel Geld in den Rachen zu werfen" nicht das gleiche wie Unzumutbarkeit ist. Mit freundlichen Grüssen, eishennig |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 15:19:56
Hallo eishenning!
Zitat:
Z.B. dies, bzw. Entlassungsbedingungen. Die Gründe für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit sind abschließend in § 87 AuslG aufgezählt: Zitat:
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 16:19:06 schrieb am 10.08.2004 um 15:05:59:
Siehe die zutreffenden Ausführungen von ralfi! schrieb am 10.08.2004 um 15:05:59:
Der Gesetzgeber aber schon. Es versteht sich aber auch von selbst, dass irgendwo eine Grenze gezogen werden muss. Weil es mich persönlich betrifft, finde ich die 1280 Euro als noch immer zu hoch an. Man kann es aber auch ganz pragmatisch betrachten, ich begehre die Entlassung aus einer Staatsbürgerscaft die ich nie wollte und die mir eigentlich nur Ärger verursacht hat. Man bedenke, das Ausstellen eines bosnischen Passes kostet 120 Euro. Dies wird regelmäßig jede zwei Jahre fällig. Visapflicht etc. Um die Diskussion zum Ende zu bringen, ich bin der falche Adressat für Kritik am geltendem Recht. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 16:34:44 Zitat:
Na, das sind auch durchaus zweierlei Dinge, auch wenn sie oftmals gleichzeitig auftreten, wie hier wohl auch. Es gibt in der Praxis allerdings auch durchaus Personen, die ein überdurchschnittliches Einkommen haben und dennoch nicht bereit sind, diese Entlassungsgebühren zu zahlen, aus welchen Gründen auch immer. Wenn die Gebührenforderungen in diesen Fällen dann wegen des Einkommens eben nicht unzumutbar hoch sind, der Bewerber aber die Entlassung nicht beantragen will, wird der Einbürgerungsantrag zwangsläufig abgelehnt. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 16:43:59 Zitat:
Zitat:
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 18:07:38 schrieb am 10.08.2004 um 16:43:59:
Gut aufgepasst. Das ist mir auch aufgefallen, der Umrechnugsfaktor ist 1,95. Zumindest war die Umrechnung von Seiten der Verwaltung konsequent. Auch das hat der Euro teurer gemacht :-) schrieb am 10.08.2004 um 16:43:59:
Das Fragen wäre auch etwas unpraktikabel ;-) schrieb am 10.08.2004 um 16:43:59:
Nur kostet der Austritt aus der Religion i.d.R. nicht so viel Geld :-) Und wenn man nicht gerade in Deutschland lebt auch keine Steuer, wobei ich gerne Kirchensteuer zahle und zahlen werde. schrieb am 10.08.2004 um 16:43:59:
Wie schon geschrieben. Ein "komischer" Name hindern einen nicht in seiner Freizügigkeit. Ich habe z.B. erst kürzlich erfahren, dass ich als Bosnier nicht ohne Vizum nach Ungarn einreisen darf. Selbst für einen Büchereiausweis(Kontoeröffnung etc.) benötige ich eine 7,50 Euro teure Meldebescheinigung. Also als Ausländer macht das Leben nicht so viel Spass. Wobei Deutschland in der Tar ein traumhaftes Land zum leben ist. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 18:50:19 Zitat:
Zitat:
Zwar hattest du dein Einkommen noch nicht benannt, sondern lediglich einmal erwähnt, dass du als Student nur ein niedriges Einkommen hast. Zur Klarstellung muss ich daher noch mal sagen dass ich bei meinen Postings bisher davon ausgegangen bin, dass dein durchschnittliches Einkommen unter 1.331 Euro brutto liegt. Falls dies anders sein sollte, oder falls du verheiratet bist und deine Frau hat ein hohes Einkommen, sieht die ganze Angelegenheit natürlich ganz anders aus. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 19:04:48 schrieb am 10.08.2004 um 18:50:19:
Natürlich nicht. Es verwundert aber schon, dass bei all der Verwaltungsakribie, ein derart gearteter Fehler entstehen konnte. schrieb am 10.08.2004 um 18:50:19:
So habe ich dich auch verstanden. Mein Einkommen bewegt sich bei 1000 - 1100 Euro Brutto im Monat. Welche Auswirklungen hätte eigentlich ein Verlust meines Jobs auf das Einbürgerungsverfahren? Ich bin 23 Jahre alt und lebe zu Hause bei meinen Eltern die beide arbeitstätig sind. Vielen Dank. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 19:31:27
Die Höhe der von Bosnien geforderten Gebühr(en) und das Info-Blatt sind mir durchaus bekannt, vielen Dank.
Ein Job-Verlust hat insoweit Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren, als dass der Bewerber weder Arbeitslosen- noch Sozialhilfe beziehen darf. Im Bereich der Anspruchseinbüegerung (§ 85 AuslG) ist dies aber trotzdem unschädlich, wenn der Einbürgerungs-Bewerber den Grund für die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht selbst zu vertreten hat oder noch nicht 23 jahre alt ist. Bei einem Studenten, der noch zu Hause lebt und ggf. von seinen Eltern unterhalten wird, dürfte es aber kein Problem geben. Zitat:
Also nochmals zusammengefasst: Die von dir vom Konsulat geforderte Gebühr ist unzumutbar hoch, weil sie beide Grenzen übersteigt:
Als Folge davon ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, 2. Alternative, Mehrstaatigkeit hinzunehmen. Ich würde den Spieß mal umdrehen und die Einbürgerungsbehörde fragen, aus welchem Grunde sie meint, dich direkt nach Bosnien schicken zu können, um dort den Entlassungsantrag zu stellen. Immerhin muss dabei ja auch berücksichtigt werden, dass man bei der jeweiligen Stelle evtl. mehrmals vorsprechen muss. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 19:49:57 schrieb am 10.08.2004 um 19:31:27:
In der Tat, dies hätte ich tun sollen. Aus dem Schreiben des Sachbearbeiters geht folgendes hervor: --Anmerkung: Das Schreiben vom Sachbearbeiter ist die direkte Antwort auf meine Anzeige unzumutbarer Entlassungsbedingungen!-- Belehrung über 87.1.2.3.2.1 der Allgemeinen VerwV zum StaaR(..) "Die Entlassungsgebühr bei Antragsstellung in Bosnien-Herzegowina beträgt lediglich 1700 konvertierte Deutsche Mark, also ca. 870 Euro. Selbst wenn man die Anreisekosten dazuzählt (wobei allerdings auch die Stellung des Antrages über einen Bevollmächtigten möglich sein müsste), liegt der geforderte Betrag nach bisherigen Erkenntnissen insgesammt unter 1278,23 Euro. Falls Sie jetzt für Ihren Einzelfall die Überprüfung wünschen, dass die Gebühren bei Stellung des Antrages in BH höher sind als 1278,23 Euro, müssten Sie dies konkret nachweisen. Dazu wäre erforderlich: Bevollmächtigung eines Anwaltes(Kostenvoranschlag) Reisekosten Übernachtungkosten etc.... Was sagst du eigentlich dazu? Weiss der Bearbeiter es nicht besser, oder will er mich nur "ärgern"? Am telefon war er übrigens sehr unfreundlich und wimmelte mich mit der Bemerkung ab, dass er noch 1000 anderer Fälle zu bearbeiten hätte. schrieb am 10.08.2004 um 19:31:27:
Man muss auch berüchsichtigen, dass es Menschen gibt, die einfach die Landessprache nicht mehr sprechen und sich nicht so leicht in z.B. Bosnien durchschlagen könnten. Die haben dort noch andere Sitten. Naja, eine Antwort des Präsidiums kann nur noch Monate dauern ;-D |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 19:52:11
Sorry für die verhunzte Antwort, aber ich sehe keinen Edit-Knopf :-(
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von eishennig am 10.08.2004 um 20:25:21
Hallo Mario_Frankfurt und Ralfi,
StaR Vwv 87.1.2.3.2.1 Unzumutbare Bedingungen im Sinne von Satz 2 Nr. 3, zweite Fallgruppe liegen insbesondere vor, wenn a) die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie z.B. Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betragen (überhöhte Entlassungsgebühren) ***************************** Hier ist das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetz: http://www.legislationline.org/view.php?document=57587 Article 19 1. A citizen who has reached the age of 18, who habitually resides abroad and has acquired or has been guaranteed the citizenship of another state, has the right to renounce his or her citizenship of BiH. ... 3. The person in paragraph 1 and 2 of this Article ceased to have the citizenship of BiH once an authorized body has verified the existence of the required conditions under paragraphs 1 and 2 of this Article and delivered appropriate notification to that person. Article 32 Applications for acquisition or renunciation of the release from BiH citizenship must be directly submitted to the authority indicated under Article 30 or, if the applicant resides abroad, through a diplomatic-consular representation of BiH. ****************************** Die Entlassungsgebühren (in Berlin) wären 1700 +900 KM = 2600 Konvertible Mark > 2500 Deutsche Mark : http://www.botschaftbh.de/deu/index.htm ****************************** Zu den Nebenkosten der Entlassungsgebühren in Bosnien würde ich vielleicht noch Fahrtkosten (Bus + ÖPNV), jedoch keine Hotelkosten und andere Spesen in Deiner Grössenordnung zählen. Mit eurolines 124 euro hin+zurück Stuttgart-Sarajevo: http://www.deutsche-touring.de/index.html ****************************** > Ist es nicht evident, dass der Betrag von 400 nie und nimmer ausreicht? Nein. Deshalb wurde ja eine Auflistung gefordert. Rechtsanwaltliche Vertretung in Bosnien könnte aber recht teuer sein.... > Was glaubt ihr, ob mein Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird? Wie entgegenkommend ist das Präsidium bei der Thematik? Das hängt davon ab, ob Du nachweisen kannst, dass a) nur die Botschaft dich entlassen kann (das aber zu überhöhten Gebühren) oder b) Deine Entlassungskosten in Bosnien inklusive Nebenkosten (RA...) ebenfalls überhöht wären. Zu beiden Varianten kann man Textanalysen verfassen ("Nebenkosten", "or" ), die pro oder contra Unzumutbarkeit ausfallen. c) Deine "Zahlungsunwilligkeit" würde ich mal in der Argumentation weglassen... ;-D Mit freundlichen Grüssen, eishennig |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 10.08.2004 um 20:49:38
Hallo eishenning, vielen Dank für deine Beteiligung.
schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Das deckt sich doch mit meinen Ausführungen. Eine Antragsstellung in D wäre unzumutbar. Fraglich ist daher ob mich das Präsidium einfach an Sarajevo, wie ralfi schrieb, verweisen darf. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Die komplette Auflistung des Regirungspräsidiums umfaßt, was auch sinnvoll erscheint folgende Punkte: 1) schriftlicher Nachweis über die Kosten für Bevollmächtigung (Kostenvoranschlag eines Rechtsanwaltes) bzw. schriftliche Bestätigung der bh Behörden, dass eine Bevollmächtigung nicht möglich ist, 2) Nachweise über die Kosten für die günstigste Anreise nach BH, 3) Kostenvoranschlag über die Höhe der Übernachtungskosten, 4) schriftliche Stellungnachme (falls möglich mit Nachweisen) hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer des Aufenthaltes in BH, aus der ersichtlich sein muss, dass man nicht nur den Antrag selbst in BH stellen muss, sonderna auch die Entscheidung persönlich entgegen nehmen muss, 5) eidesstattliche Erklärung, dass Sie in der Nähe von Sarajevo keine Verwandten oder Bekannten haben, bei denen sie günstig bzw. kostenlos übernachten können, 6) aktuellste Verdienstbescheinigung Sofern gewünscht, bitte ich um Übersendung der Unterlagen. Die Bosnier verlangen dann noch: einige Dokumente die alle noch gezogen, bezahlt und übersetzt werden möchten. Das kostet natürlich auch eine gewisse Summe und natürlich Zeit. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Ich lebe aber in Frankfurt, von hier aus kostet es 150 Euro + 3 Euro für die Gepäckgebühr. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
So ist es. Wobei ich dies nicht ohne weitere nachweisen kann. Zumindest ist es klar, dass dies einge hundert, wenn nicht sogar 400 Euro kosten würde. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Wir sind uns doch einig, dass eine Entlassung in D "unzumutbar" sein würde. Welches, wenn nicht das "Konsulat" in Sarajevo könnte mich sonst entlassen? Sollte ich etwa prüfen ob es in Wien oder Paris billiger sein würde? :-) schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Ich finde es noch immer eindeutig klar, dass das Ganze mehr als 400 Euro in Anspruch nehmen würde. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Meine Auflistung ist wie schon geschrieben. Welche Punkte findest du den als "zu überzogen"? Sind die Übernachtungskosten als zu optimistisch kalkuliert? Sind die 100 Euro Taxikosten zu hoch? Irgendwann wird es dann halt lächerlich. Wenn man möchte, findet man doch immer etwas. schrieb am 10.08.2004 um 20:25:21:
Ebenfalls. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 21:11:46 Zitat:
Dann hab ich das mal erledigt. Das Forum ist so eingestellt, dass nur die jeweiligen Admins des Forums editieren können. Über die Forderung nach Antragstellung direkt in Bosnien habe ich bereits alles gesagt, ich halte dies für unzumutbar und rechtswidrig. Außerdem ist nach meiner Kenntnis die persönlche Antragstellung erforderlich, eine Antragstellung über einen Bevollmächtigten nicht möglich. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 21:16:22
Aus dem Posting von eishenning:
Zitat:
Na bitte, eindeutig, oder? |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von eishennig am 10.08.2004 um 22:09:52 schrieb am 10.08.2004 um 21:16:22:
Nee, nicht so ganz... "acquisition or renunciation OF the release from BiH citizenship" ? gemeint: OR? oder was? "OR, if the applicant resides abroad," if-> beide zuständig oder if -> nur diplomatic repr ? UND, wenn Entlassung in Bosnien, dann nach Art. 19 oder 21? Was sagt die deutsche Übersetzung? und das bosnische Original? Und, OFF TOPIC, was ist eigentlich mit Wehrdienst? und wie verlängert sich die Einbürgerung, wenn doch Ausbürgerung gefordert wird? eishennig |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 10.08.2004 um 22:45:41
Ok, dann seh' ich noch mal in meinen Länder-Unterlagen nach. Bin aber erst nächste Woche wieder im Büro.
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Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mick am 11.08.2004 um 08:35:36
Eigentlich wäre das bosnische Original wichtiger, hier die mir vorliegende dt. Übersetzung des Art. 32:
Zitat: Der Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit von BuH, auf deren Verzicht oder auf Entlassung aus ihr muss unmittelbar bei den in Art. 30 genannten Behörden gestellt werden oder, wenn der Antragsteller im Ausland lebt, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von BuH. Allgemein zum Thema "Anrechnung von Reisekosten bei der Ermittlung der Entlassungsgebühren": Nach einem Dienstbesprechungsprotokoll des IM NRW mit den Bezirksregierungen, welches ausdrücklich Erlass-Charakter hat, ist der Begriff "Nebenkosten" eng auszulegen. Die in dem Protokoll erwähnten Regelungen basieren auf einer Erörterung der Staatsangehörigkeitsreferenten des Bundes und der Länder am 02./03. Juni 2003. Es steht dort u.a.: Dagegen können die im Rahmen des Entlassungsverfahrens anfallenden allgemeinen Auslagen, wie z.B. Reise- und Portokosten nicht in Ansatz gebracht werden. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 11.08.2004 um 11:40:39
Komisch das bei so einem wichtigem Thema Uneinigkeit besteht.
Falls jemand die bosnische Fassung zur Hand hat, kann würde ich sie gerne übersetzen. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 11.08.2004 um 14:11:14
Hallo Mario!
Die deutsche und die englische Übersetzung stimmen ja insoweit überein. Danach ist der Entlassungsantrag von Bosniern, die im Ausland (also außerhalb von Bosnien, mithin auch in Deutschland) leben, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von BuH zu stellen. Eindeutiger gehts wohl kaum. Weise also deinen Sachbearbeiter mal auf Artikel 32 des bosnischen Staatsangehörigkeitsgesetzes hin. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 11.08.2004 um 14:24:59
Das werde ich machen. Vielen Dank für die Hilfe.
Eine abschließende Frage habe ich noch. Ist euch bekannt, ob es das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetzes(Deutschefassung) auch irgendwo im Netz gibt? Meine Recherchen blieben erfolglos. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 11.08.2004 um 14:30:16 schrieb am 11.08.2004 um 14:24:59:
Ist mir leider nicht bekannt. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 13.08.2004 um 12:25:27
Hallo,
habe heute Post vom Regierungspräsidium bekommen. "Ihrem Einbürgerungsantrag kann stattgegeben werden (..) Überweisung von 255 Euro(..)" An dieser Stelle vielen Dank an Euch alle. Ihr wart mir eine große Hilfe, auch wenn meine Auflistung der Kosten einer Antragsstellung in Bosnien wohl akzeptiert worden ist. [beifall=beifall.gif] Abschließend habe ich noch zwei Fragen. 1. Wie lange (cirka) wird es dauern bis ich die Einbürgerungsurkunden erhalte? 2. Werden zum Schluss noch Dokumente benötigt die ich vorweisen muss? [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 13.08.2004 um 14:43:08
Na dann Glückwunsch.
Zitat:
Stand das denn nicht im Schreiben der Einbürgerungsbehörde? Im Prinzip kann die Urkunde jetzt wohl ausgestellt werden. Obder wird diese bei euch von einer anderen Stelle ausgefertigt? Zitat:
Wenn im Schreiben nichts weiter aufgeführt worden ist, vermutlich keine. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 13.08.2004 um 14:50:47 schrieb am 13.08.2004 um 14:43:08:
Vielen Dank. schrieb am 13.08.2004 um 14:43:08:
Dazu steht im Schreiben folgendes: (..) Sobald der Betrag hier eingegangen ist, wird die Eingürgerungsurkunde zu der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes gesandt. Von dort erhalten Sie dann weitere Nachrichten über den Aushändigungstermin der Einbürgerungsurkunde.(..) Da ich in Frankfurt wohne, werden die Unterlagen wohl erst von Darmstadt nach FFM geschickt. Vielleicht zur allgemeinen Info und die Suchmaschinen :-) Den Antrag auf Einbürgerung habe ich im Januar 2004 gestellt. Im August 2004 wurde ich dann wohl eingebürgert. Ziemlich fix wie ich finde. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von programmer am 13.08.2004 um 16:12:35 schrieb am 13.08.2004 um 12:25:27:
Ich habe das Geld am 19. Juni überwiesen und habe die Einbürgerungsurkunde am 26. Juli erhalten (Frankfurt am Main). Ich habe wegen der langen Bearbeitungszeit zweimal mit der Sachbearbeiterin beim RP telefoniert. Sie meinte, hier muss ein Fehler passiert sein, weil die Einbürgerungsurkunde noch beim RP lag, obwohl Einbürgerungsurkunden normalerweise sofort nach Geldeingang an die Stadt verschickt werden. Beim Standesamt meinte man aber, es dauert immer ca. 1 Monat. Irgendwann kam dann ein Schreiben vom Standesamt, dass die Einbürgerungsurkunde da ist und ohne Terminvereinbarung abgeholt werden soll. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 13.08.2004 um 18:41:09 Zitat:
Dann liegt es wohl haupsächlich an dir, wie schnell du die Gebühr bezahlst. Danach rechne mal etwa 1-2 Wochen. Ansonsten musst du noch deinen alten Pass mitnehmen, damit die Aufenthaltsgenehmigung ungültig gemacht werden kann. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 18.08.2004 um 22:56:17
Zum Thema Asamoah:
schrieb am 09.08.2004 um 23:35:31:
Nach dem heutigen Fussballspiel dürfte diese Frage wohl auch geklärt sein. |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 18.08.2004 um 23:04:22 schrieb am 18.08.2004 um 22:56:17:
Hab ich leider nichts von gesehen, aber als Nationalspieler wird er wohl Deutscher sein. ;-D |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 19.08.2004 um 01:02:48 schrieb am 18.08.2004 um 23:04:22:
Verstehe ich nicht. Asamoah war doch der einzige Farbige auf dem Platz, wie kannst du den nicht gesehen haben? :-) Also ich finde die DFB-Elf hat sehr gut gespielt. Weiter so! Btw. Sorry für das Offtopic, aber Lob muss sein [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 19.08.2004 um 07:56:06 Zitat:
Ganz einfach: Habe das Spiel nicht gesehen :rofl2: [lachen=lachen.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 04.09.2004 um 14:11:40
Habe vor wenigen Tagen meine Einbürgerungsurkunde erhalten.
Vielen Dank an Euch alle für die Unterstützung.[beifall=beifall.gif] MfG Mario |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von ralfi am 04.09.2004 um 14:52:15
Na bitte, geht doch ! [beifall=beifall.gif]
Glückwunsch! [i4a=i4a.gif] |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Mario_Frankfurt am 04.09.2004 um 14:54:12 schrieb am 04.09.2004 um 14:52:15:
greater than great, the greatest :-) |
Titel: Re: Anzeige unzumutbarer Bedingungen II Beitrag von Ralf am 14.05.2017 um 22:28:26
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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