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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.972 mal)
Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.11.2018 um 20:08:50
 
Anscheinend Haft du über dieses Thema null wissen und meine Texte tust du auch nicht richtig lesen/verstehen Hunter.das sind keine Sonderrechte sondern Gesetze aber da du mit dem ersten Teil schon so reagiert hast, bist du nicht gerade *** freundlich!
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Melanny
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 20.11.2018 um 20:55:49
 
Ganz allgemein zum Lernen für A1.

Am besten wäre natürlich ein Kurs, allein wird es schwieriger, aber ist machbar. Es kommt auch darauf an, wie „begabt“ bezüglich auf Sprachen der Lernende ist und welche Hilfe der andere Teil leisten kann. Denn auch der Unterstützende braucht eine gewisse Strategie.

Zuerst braucht man geeignete Materialien. Kurz bevor das Forum zusammenbrach, gab es hier gute Vorschläge, die ich noch nutzen konnte. Wichtig ist ein Übungsbuch in Refernzsprache, denn da hat man die Aufgaben in Deutsch und der Muttersprache. Wir haben eins deutsch-englisch. Zusätzlich aber auch noch zwei A1/1 und A1/2 mit zwei Übungsheften nur auf Deutsch, die sich an die Prüfungsthemen halten.

Ein kostenloses online Portal wird ebenfalls genuzt.

Wichtig ist zuerst, dass dem Lernenden der Aufbau der Bücher erklärt wird und wie man damit umgeht, vor allem wenn wenig Erfahrung beim Lernenden besteht.
Ich bin alle Bücher mit meinem Mann einzeln durchgegangen und habe Hinweise in seiner Sprache hineingeschrieben, angemerkt, was für die einzelnen Teile besonders prüfugsrelevant ist. Bei Grammatik habe ich auch etwas "gekürzt".
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 20.11.2018 um 21:10:28
 
Wieso hindert deine MS deine Frau daran deutsch zu lernen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 20.11.2018 um 21:20:08
 
Nochmal:
Ich bin MS krank und keiner weiß wieviel Kraft ich in den letzten 2 Jahren verbraucht habe, so das ich mir mein eigenes Leben nehmen wollte.dazu kommt das im Land krieg herrschte und es Eskalatiert ist und es mehr als über 100 Tote und über 500 verletzte in einem Monat gab.man konnte Monate nicht raus.kein Strom kein Internet kein Netzempfang.jedesmal immer wieder Gefechte/Kidnapping/Explosionen.
Wie soll man da in Ruhe leben/essen/lernen/ können??????
Ich habe einfach keine Kraft mehr Griesgrämig
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 20.11.2018 um 21:33:17
 
Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 20:08:50:
das sind keine Sonderrechte sondern Gesetze


das Gesetz fordert aber einfache Deutschkenntnisse, bevor ein Visum zur FZF gegeben werden darf.

Ausnahme nur bei denjenigen, bei denen kein Erfolg abzusehen ist (Ältere Leute, psychisch oder physich derart Benachteiligte, dass selbst nach langem Lernen nix erlertn werden kann) oder wenn nach einem Jahr nachweisebarer Bemühungen totz dieser Bemühungen kein Erfolg da ist.

Trifft alles nicht zu, also keine Ausnahme in diesem Fall. So sieht das Gesetz es vor,

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Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 20.11.2018 um 22:00:43
 
Meine Frau hat bewiesen das sie sich seit über 1 Jahr um Deutschkenntnisse bemüht hat aber in diesem Land gibt es wie gesagt keine Ghoete oder andere Schule da die Lage extrem gefährlich ist.dazu kommt das man sehr sehr sehr eingeschränkt Internetzugang hat und wie in den vorigen Nachrichten erwähnt mehrere Tage kein Strom und kein Netzempfang.ist leider nicht wie in Deutschland oder Europa.durchgehend Strom/Internet/Netzempfang!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 20.11.2018 um 22:25:59
 
Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 22:00:43:
Meine Frau hat bewiesen das sie sich seit über 1 Jahr um Deutschkenntnisse bemüht hat


wie?
was hat sie dafür getan und wie hat sie das nachgewiesen?
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Mick
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Antwort #22 - 20.11.2018 um 22:32:58
 
Es reicht...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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