Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied? (Gelesen: 1.875 mal)
Axtimrucksack
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
14.11.2018 um 17:14:26
 
Hallo zusammen,


Nach langem stöbern und stillem mitlesen, wusste ich schon immer das irgendwann der Zeitpunkt kommen wird an dem meine Frage durch den Foreninhalt nicht mehr beantwortet werden kann.

Folgende ausgangslage:

Ich, deutsche Staatsangehörigkeit. Bekomme Arbeitslosengeld 2. Wohnung vorhanden. Meine Frau hat die serbische. Wir haben letztes Jahr in Dänemark über ihr Touristenvisum geheiratet. Danach haben wir den Termin für FZF in der deutschen Botschaft beantragt und nun gute 7 monate gewartet. Der Termin fand heute statt und alles verlief ganz gut laut meiner frau. Alle erforderlichen Unterlagen hatte sie dabei inklusive der Kopien. Meine Frau hat jedoch den A1 Test mit 56 Punkten nur knapp nicht bestanden, zu unserem Erstaunen wurde das Dokument von der Botschaft nicht verlangt. Ist das die Regel, und kann es sein das die ABH das A1 Zertifikat noch nachträglich verlangen wird ? Die erneute Ablegung des Tests stellt überhaupt kein Problem dar, es gibt noch genügend freie Termine und wir sind auch zuversichtlich das sie den Test besteht. Wir wollten erstmal nur wissen ob es normal ist das die Botschaft das Zertifikat nicht verlangt hat.


Dann kommen wir zu unserer kernfrage:

Ich bin 26, meine Frau ist 42. Wie hoch ist die Chance, das der Verdacht der Scheinehe aufkommt? Hat jemand Erfahrungswerte, ab was für einem Altersunterschied es relevant wird ? Ist das eine Art automatische Alarmbenachrichtigung in der Software der Botschaft, das jeder Fall, der einen Altersunterschied ab einer gewissen Grenze aufweist, rot aufleuchtet und dann überprüft werden muss ? Ist es so, weil wir unsere Ehe in Dänemark geschlossen haben, das wir dann unter einen Generalverdacht fallen ? Erhöht es die Chance einer Befragung?
Natürlich ist unsere Ehe echt, wir lieben uns sehr, aber bei den Fragen, die dort gestellt werden, wurde uns ganz mulmig.


Ich bin über Erfahrungen gespannt!


Dann noch eine weitere Frage. Bringt es etwas, wenn ich bei der Ausländerbehörde im Vorfeld (ab nächster Woche oder so) erscheine, alles ankündige etc ? Würde es das Verfahren beschleunigen ? Wie lange dauert es im Schnitt bis die Botschaft mit der ABH in Kontakt tritt ? Hat es eigentlich eine Auswirkung, das ich ALG 2 bekomme ?

Auf Ratschläge und Erfahrungsberichte freu ich mich mega!

Danke und besten Gruß

Axt im Rucksack
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
PerikleZ
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 103

Podgorica, Yugoslavia
Podgorica
Yugoslavia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #1 - 14.11.2018 um 17:59:07
 
A1 wird noch nachgefordert werden.
Es gibt keine Automatismen im System, vor allem nicht im Visaprogramm.

Vorsprache bei der ABH kann die Bearbeitung beschleunigen. ALG2-Bezug ist, zumindest für die Sicherung des Lebensunterhalts irrelevant.

Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn es eine Scheinehebefragung geben wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #2 - 14.11.2018 um 18:30:51
 
PerikleZ schrieb am 14.11.2018 um 17:59:07:
Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn es eine Scheinehebefragung geben wird.

Mich auch nicht.

Allerdings wäre ich genauso wenig verwundert, wenn es keine Scheinehebefragung gibt.
Der Altersunterschied allein wäre eine mechanische Denkweise. Und möglicherweise geht ja aus den vorgelegten Unterlagen und den bisher mündlich gehörten Aussagen genügend hervor, um das Wort "Scheinehe" gar nicht erst in den Gedanken groß werden zu lassen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Axtimrucksack
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #3 - 14.11.2018 um 18:56:43
 
Danke schonmal für die Antworten.

Wie ist das dann wenn sehr viele Fotos vorhanden sind, eben ganz normal beide haben Facebook und instagram ? Es sind auch sehr viele Fotos vorhanden wo viele oder teilweise auch die ganze Familie zu sehen ist, an Weihnachten, Ostern, Geburtstagen etc. Auch urlaubsfotos, ausflüge, Im Schwimmbad usw! Eben ein ganz normales Ehe Leben, nur der Altersunterschied wird so oft im Bezug  zur scheinehe erwähnt das wir da ganz oft dran denken müssen!

Also: wie sehr fällt es ins Gewicht, wenn wirklich sehr sehr viel an fotomaterial vorhanden ist ?
Natürlich ist mir bewusst, das aktuell noch nichts bei uns hinterfragt worden ist, und wir uns daher umsonst verrückt machen, aber so ist das nun mal und dazu ist das Forum bestimmt auch da um einem unbegründete Ängste zu nehmen!

Grüße und danke für eure mithilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #4 - 14.11.2018 um 19:06:03
 
Axtimrucksack schrieb am 14.11.2018 um 18:56:43:
Also: wie sehr fällt es ins Gewicht, wenn wirklich sehr sehr viel an fotomaterial vorhanden ist ?


Das kann niemand wissen, leider ist meine "Kristallkugel" beschlagen! Einfach abwarten und entsprechend erklären. Wenn ihr euch so gut kennt, kann euch doch eine Scheinehebefragung nicht erschrecken, oder?
Ich kenne Scheinehebefragungen bei 10 Jahren Unterschied und keine bei 25 Jahren...also alles ist möglich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Axtimrucksack
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #5 - 14.11.2018 um 19:24:54
 
deerhunter schrieb am 14.11.2018 um 19:06:03:
Das kann niemand wissen, leider ist meine "Kristallkugel" beschlagen! Einfach abwarten und entsprechend erklären. Wenn ihr euch so gut kennt, kann euch doch eine Scheinehebefragung nicht erschrecken, oder?
Ich kenne Scheinehebefragungen bei 10 Jahren Unterschied und keine bei 25 Jahren...also alles ist möglich


In der Regel klingt bei wirklichen Ehen, also wo liebe und alles mit dabei ist, so eine Befragung natürlich erstmal harmlos, so nach dem Motto: was wollen die schon fragen, was wir voneinander nicht wissen könnten?
Okay, liest man dann aber n paar fragen die man sich so ergoogeln kann, wird einem ganz unbehagen... da Würden auch Ehepartner in einer Jahrenlangen Ehe durchfallen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #6 - 14.11.2018 um 19:30:41
 
Wenn Du vorhast, Dich verrückt zu machen, kann Dir das niemand ausreden.

Im Internet findest Du Hunderte Stories mit mehr oder weniger korrekten Informationen, die alles gemein haben: Es ist nicht Deine.

Nur die Ruhe.
Und so eine Befragung ist auch kein Teufelswerk. Schon gar nicht für Paare mit langer Vorgeschichte.

Es ist dort auch völlig normal, dass man bestimmte Dinge nicht weiß.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #7 - 14.11.2018 um 20:23:24
 
Axtimrucksack schrieb am 14.11.2018 um 18:56:43:
nur der Altersunterschied wird so oft im Bezugzur scheinehe erwähnt das wir da ganz oft dran denken müssen!


Moin,

meine afrikanische Frau und ich liegen 24 Jahre auseinander. Niemand bei AV oder ABH hat bei uns wegen dieser Tatsache rumgezickt.

Es sind oft die Gesamtumstände, die möglicherweise Skepsis in diesem Bereich aufkommen lassen. Aber nicht allein der Altersunterschied.

Zitat:
Also: wie sehr fällt es ins Gewicht, wenn wirklich sehr sehr viel an fotomaterial vorhanden ist ?


Es ist immer gut, wenn man belegen kann, dass die Beziehung nicht nur zum Schein konstruiert wurde. Fotomaterial, zumal über einen längeren Zeitraum, spricht im Falle eines Falles natürlich für Euch.
Du solltest Dir aber nicht schon vorab über ungelegte Eier soviel Gedanken machen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.125
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #8 - 14.11.2018 um 20:43:44
 
Mein Ex-Mann und ich: 17 Jahre. Nur andersherum  Augenrollen. Keine Befragung. Und keiner wollte irgendwelche Nachweise wie Fotos oder Chatprotokolle sehen. Komm übrigens nicht auf die Idee sowas ungefragt einzureichen. Nichts nachweisen wollen was überhaupt keiner fragt oder anzweifelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheinehe Befragung - wie ausschlaggebend ist der Altersunterschied?
Antwort #9 - 14.11.2018 um 22:05:27
 
Ich versuche dir auch mal die Angst zu nehmen. Ich 43 mein Verlobter von den Philippinen 21. Beantragt Visum zur Hochzeit in Deutschland und anschließender Daueraufenthalt. Einladungsschreiben verfasst, wo meine beiden Besuche bei ihm nachgewiesen wurde. Bei der Abgabe der VE bei der ABH hat die gute Dame sich schon mal alles notiert, da sie auch für die Zustimmung bei meiner ABH zuständig ist und hat nur gesagt, wir werden dem Visum zustimmen, sobald uns der Antrag von der Botschaft vorliegt.

Das war alles. Montags rief die Dame von der ABH bei mir an und sagte Antrag liegt vor. Wir haben zugestimmt. Am Dienstag bekam mein Verlobter Anruf der Botschaft er möge bitte seinen Pass einreichen, damit Visum eingeklebt werden kann. Er am Mittwoch Pass zur Botschaft geschickt und am Samstag Pass per Kurier mit Visum zurück bekommen.

Also mach dich nicht verrückt wegen Alter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema