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Klage beim Verwaltungsgericht Berlin Visum FZF (Gelesen: 4.558 mal)
suitcase
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i4a rocks!


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24.10.2018 um 10:49:13
 
Mein Mann aus Ghana und ich haben im Januar in Ghana geheiratet. Vorheriges Besuchsvisum abgelehnt, wegen fehlender Rückkehrbereitschaft. Also haben wir das FZF Visum beantragt. Als im August noch immer keine Antwort da war, trotz Abschluss der Urkundenüberprüfung, haben wir Untätigkeitsklage eingereicht. Dann kam die Ablehnung......voll der Schock....wegen ungeklärter Identität....Ein Fehler im Geburtsdatum...nichts ungewöhnliches in Ghana....alles ehrlich vorgelegt und der Vertrauensanwalt meinte kein großes Problem, wir sollen das korrigieren lassen und die Botschaft würde uns dazu anrufen. Kein Anruf .....stattdessen die Ablehnung. Jetzt haben wir Klage eingereicht...Prognose 1 Jahr Dauer......Wir haben einen sehr guten Anwalt, der das alles schon vorher prophezeit hat. Das macht depressiv....das macht krank.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Verwaltungsgerichtverfahren?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 24.10.2018 um 13:06:06
 
suitcase schrieb am 24.10.2018 um 10:49:13:
Hat jemand Erfahrungen mit dem Verwaltungsgerichtverfahren? 


Auch hier wird es vermutlich zu einer Ablehnung kommen, da tatsächlich die Identität nicht geklärt ist und das VG dazu nichts beitragen kann!
Normalerweise müsstet ihr per Gericht / Behörde in Ghana die GU entsprechend ändern lassen und dieses dann alles entsprechenpend beglaubigen lassen! Dann per erneuter UP die Identität klären und mit neuen Daten erneut FZV beantragen
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fab87
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Antwort #2 - 24.10.2018 um 13:44:53
 
suitcase schrieb am 24.10.2018 um 10:49:13:
wir sollen das korrigieren lassen u


Habt ihr es korrigieren lassen?
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suitcase
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Antwort #3 - 24.10.2018 um 15:42:53
 
Ja, wir sind dabei alles korrigieren und beglaubigen zu lassen.
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deerhunter
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Antwort #4 - 24.10.2018 um 16:09:42
 
suitcase schrieb am 24.10.2018 um 15:42:53:
Ja, wir sind dabei alles korrigieren und beglaubigen zu lassen.

Und weshalb klagt ihr dann? Macht doch überhaupt keinen Sinn! Einfach korrigieren, beglaubigen lassen und vermutlich erneute UP...dann gibt es auch ein Visum!

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suitcase
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Antwort #5 - 25.10.2018 um 07:21:05
 
Nein. Die Botschaft hat ja offiziell abgelehnt per Bescheid. Somit bleibt nur die Klage.......
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PerikleZ
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Antwort #6 - 25.10.2018 um 08:55:17
 
suitcase schrieb am 25.10.2018 um 07:21:05:
Nein. Die Botschaft hat ja offiziell abgelehnt per Bescheid. Somit bleibt nur die Klage.......

Oder ein neuer Antrag oder die Remonstration...
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lottchen
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Antwort #7 - 25.10.2018 um 10:03:09
 
suitcase schrieb am 25.10.2018 um 07:21:05:
Nein. Die Botschaft hat ja offiziell abgelehnt per Bescheid........


Denen blieb doch nichts anderes übrig als abzulehnen. Die Entscheidung war doch offenbar völlig korrekt, da seine Papiere nicht stimmten. Da werdet Ihr wohl mit einer Klage auch keinen Erfolg haben.

Der normale Weg wäre doch gewesen, die Papiere korrigieren zu lassen und damit zu remonstrieren gegen die Entscheidung. Dann lägen neue Tatsachen vor die es erlauben, den Antrag (hoffentlich) doch noch zu genehmigen.
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Aras
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Antwort #8 - 25.10.2018 um 10:16:35
 
Wir kennen nur ihre Schilderungen. Vielleicht ist da noch mehr, was wir nicht wissen. Vielleicht brauchte man auch den Anwalt um überhaupt mal ne ernsthafte Akteneinsicht zu bekommen etc..
Oder man hat den Anwalt beauftragt, weil man einfach professionelle Hilfe wollte.

Ist doch alles ok.

@suitcase

Ich denke, das was uns "sauer" aufstößt ist die hier gestellte Frage bezüglich der Erfahrung zum Verwaltungsgerichtsverfahren. Du hast doch einen "sehr guten" Anwalt. Der ist deine Ansprechperson. Die schlimmsten Personen sind die, die von den Leuten die Zeit nehmen indem diese einen Rat geben, und anstatt diesen Rat zu befolgen oder anzunehmen, werden weitere Personen um Rat gebeten. D.h. unser Rat ist eh nicht relevant oder wird potentiell ignoriert.

Oder: "Gib einem Mann zwei Uhren und er weiß nie wie spät es ist."
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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suitcase
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Antwort #9 - 23.10.2018 um 14:06:26
 
Ich glaube die Beantragung eines FZF Visum ist von Land zu Land unterschiedlich. Auf den Phillipinen ist es wohl ähnlich wie in Ghana. Sehr schwierig......In unserem Fall ist in Ghana das Besuchsvisum vor 2 Jahren abgelehnt worden....fehlende Rückkehrbereitschaft.....Jetzt sind wir seit Januar verheiratet....Visum wieder abgelehnt.....man bekommt keine Antworten von der Botschaft, weder Email noch Telefon.....Untätigkeitsklage nach 6 Monaten, dann kam die Ablehnung, obwohl der Vertrauensanwalt gesagt hat kein Problem.
Ich weiß auch nicht warum das Visahandbuch nicht maßgelbich ist...alles ein Rätsel....jetzt Verwaltungsklage....
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Antwort #10 - 24.10.2018 um 18:05:17
 
suitcase schrieb am 23.10.2018 um 14:06:26:
das Besuchsvisum vor 2 Jahren abgelehnt worden....fehlende Rückkehrbereitschaft.....Jetzt sind wir seit Januar verheiratet....Visum wieder abgelehnt.


hattet Ihr da ein Besuchsvisum beantragt?
wenn ja: wenn man verheiratet ist, dann ist der Nachweis der Rückkehrbereitschaft noch wichtiger und u.U. auch schwieriger.

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DerRalf
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Antwort #11 - 24.10.2018 um 18:10:18
 
suitcase was für ein Visum wurde abgelehnt? Ein Schengen Visum oder ein Visum zur FZF? Und mit welcher Begründung wurde es abgelehnt?
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Antwort #12 - 25.10.2018 um 00:32:43
 
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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suitcase
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Antwort #13 - 25.10.2018 um 07:22:39
 
guck mal unter meinem neuen Beitrag Beitrag.....Verwaltungsgericht....
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suitcase
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Antwort #14 - 23.10.2018 um 11:16:53
 
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T.P.2013

Hallo,

mein Mann und ich haben das Visum im Februar beantragt. Nachdem alle Verfahren abgeschlossen waren, hat die Botschaft nicht mehr geantwortet und sich auch nicht mehr gemeldet, obwohl der Vertrauensanwalt gesagt hat, dass die Botschaft sich telefonisch die nächsten Tage melden wird. Aber nix. Dann haben wir Untätigkeitsklage eingereicht......daraufhin kam die Ablehnung.....jetzt liegt das Ganze beim Verwaltungsgericht.....Verfahrendauer ca. 1   Jahr.....
das macht depressiv....und krank....leider....
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