Ich dachte bisher immer, dass Familienangehörige von EU-Bürgern grundsätzlich visafrei in andere EU-Länder reisen dürfen. Im Internetauftritte der Europäischen Union
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_de.h... scheint das aber nicht allgemein zu gelten:
Zitat:Auch wenn Ihre Familienangehörigen – anders als Sie – keine EU-Bürger sind, können sie Sie dennoch begleiten oder Ihnen in ein anderes EU-Land folgen. Hierzu müssen Ihre Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern immer einen gültigen Pass bei sich haben; je nachdem, aus welchem Land sie stammen, muss bei der Grenzkontrolle zusätzlich auch ein gültiges Einreisevisum vorgelegt werden.
Das heißt für mich, dass der Status als Familienangehöriger keinerlei Erleichterungen bietet.
Weiter unten steht immerhin:
Zitat:Befreiung von der Visumpflicht
Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau aus einem Nicht-EU-Land, Ihre (Groß)Eltern, Kinder oder Enkel benötigen kein Visum des Landes, in das sie einreisen möchten, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sie besitzen eine Aufenthaltskarte als EU-Familienangehörige, die gemäß europäischem Recht von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Landes, dessen Staatsangehöriger Sie sind) ausgestellt wurde, und sie reisen entweder mit Ihnen oder zu Ihnen in ein anderes EU-Land. Die Aufenthaltskarte sollte eindeutig belegen, dass der Inhaber Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist.
Ich stutze über die Einschränkung in der Klammer. Bedeutet das, dass die Nicht-EU Ehefrau eines Deutschen nicht visafrei nach Kroatien einreisen kann, wenn sie einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt, mit einem österreichischen dagegen schon?