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Heirat Deutscher - Jordanierin in Deutschland (Gelesen: 640 mal)
MichaelKoenig
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Deutscher - Jordanierin in Deutschland
30.09.2018 um 19:37:08
 
Hallo zusammen,

ich möchte gerne meine langjährige Freundin heiraten. Sie ist eine Jordanierin, lebt und arbeitet seit über 2 Jahren hier in Deutschland, sie hat vorher auch hier studiert und hat nun eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Ich habe ihren Vater wiederholt vergeblich um sein Einverständnis gefragt. Da wir jedoch beide über 30Jahre alt und lange erwachsen und unabhängig sind, möchten wir uns - wohl überlegt - darüber hinwegsetzen und trotzdem (in Deutschland) heiraten.

Nun waren wir bei unserem Standesamt in Baden-Württemberg und uns wurde mitgeteilt, dass Jordanien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt und wir daher die Befreiung davon durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes brauchen.
Um diese zu bekommen benötigen wir neben Reisepass etc. die folgenden Unterlagen:

1.: Zivilregisterauszug
2.: Ledigkeit / Familienstandsbescheinigung, bei Moslems, ausgestellt durch das Sharia Gericht.
3.: Eheeinwilligung ihres Vaters

Nummer 1 haben wir.
Nummer 2 können wir nicht bekommen, da das Sharia gericht das nur auf Anfrage ihres Vormunds (Vaters) ausstellt und er ja nicht einverstanden ist. Genauso zu 3.

In den Anmerkungen steht, dass diese Bescheinigungen benötigt werden, damit die Ehe auch in Jordanien anerkannt wird. Da wir nicht vorhaben in Jordanien zu leben, ist es uns erstmal nicht wichtig, dass die Ehe dort anerkannt wird. Daher nun meine Frage:
Können wir auch mit nur dem Zivilregisterauszug über das Standesamt die Unterlagen beim Oberlandesgericht vorlegen (auf dem Zivilregisterauszug steht auch, dass sie ledig ist)? Haben wir da eine Chance dass sich das Oberlandesgericht damit zufrieden gibt, oder wird dieses darauf bestehen, dass die Ehe auch in Jordanien anerkannt wird?
Kann man gegen die Entscheidung klagen, oder macht das keinen Sinn? Sollten wir einen Anwalt hinzuziehen? Da die junge Dame beim Standesamt recht abweisend reagiert hat, wissen wir nicht was wir noch tun können (ausser in Dänemark zu heiraten, was wir wenn möglich gerne vermeiden würden)

Viele Grüße
Michael
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Aras
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Beiträge: 3.775

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.09.2018 um 21:11:39
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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