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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat Deutscher - Jordanierin in Deutschland
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Beitrag begonnen von MichaelKoenig am 30.09.2018 um 19:37:08

Titel: Heirat Deutscher - Jordanierin in Deutschland
Beitrag von MichaelKoenig am 30.09.2018 um 19:37:08
Hallo zusammen,

ich möchte gerne meine langjährige Freundin heiraten. Sie ist eine Jordanierin, lebt und arbeitet seit über 2 Jahren hier in Deutschland, sie hat vorher auch hier studiert und hat nun eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Ich habe ihren Vater wiederholt vergeblich um sein Einverständnis gefragt. Da wir jedoch beide über 30Jahre alt und lange erwachsen und unabhängig sind, möchten wir uns - wohl überlegt - darüber hinwegsetzen und trotzdem (in Deutschland) heiraten.

Nun waren wir bei unserem Standesamt in Baden-Württemberg und uns wurde mitgeteilt, dass Jordanien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt und wir daher die Befreiung davon durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes brauchen.
Um diese zu bekommen benötigen wir neben Reisepass etc. die folgenden Unterlagen:

1.: Zivilregisterauszug
2.: Ledigkeit / Familienstandsbescheinigung, bei Moslems, ausgestellt durch das Sharia Gericht.
3.: Eheeinwilligung ihres Vaters

Nummer 1 haben wir.
Nummer 2 können wir nicht bekommen, da das Sharia gericht das nur auf Anfrage ihres Vormunds (Vaters) ausstellt und er ja nicht einverstanden ist. Genauso zu 3.

In den Anmerkungen steht, dass diese Bescheinigungen benötigt werden, damit die Ehe auch in Jordanien anerkannt wird. Da wir nicht vorhaben in Jordanien zu leben, ist es uns erstmal nicht wichtig, dass die Ehe dort anerkannt wird. Daher nun meine Frage:
Können wir auch mit nur dem Zivilregisterauszug über das Standesamt die Unterlagen beim Oberlandesgericht vorlegen (auf dem Zivilregisterauszug steht auch, dass sie ledig ist)? Haben wir da eine Chance dass sich das Oberlandesgericht damit zufrieden gibt, oder wird dieses darauf bestehen, dass die Ehe auch in Jordanien anerkannt wird?
Kann man gegen die Entscheidung klagen, oder macht das keinen Sinn? Sollten wir einen Anwalt hinzuziehen? Da die junge Dame beim Standesamt recht abweisend reagiert hat, wissen wir nicht was wir noch tun können (ausser in Dänemark zu heiraten, was wir wenn möglich gerne vermeiden würden)

Viele Grüße
Michael

Titel: Re: Heirat Deutscher - Jordanierin in Deutschland
Beitrag von Aras am 30.09.2018 um 21:11:39
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