Hallo liebe Forengemeinde,
Meine Freundin F (muslimische Iranerin wohnhaft im Iran) und ich (Deutscher in Deutschland) möchten (beide zum ersten mal) heiraten und dann in nicht allzu ferner Zukunft in Deutschland leben – die Ehe sollte allerdings auch im Iran ihre Gültigkeit haben. (Ich weiß, dass ich dafür konvertieren muss.)
Nach unserer Recherche gibt es die folgenden Möglichkeiten:
A:
Heirat im Iran; Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung
B: Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Eheschließung;
Heirat in D; Registrierung der Ehe in iranischer Auslandsvertretung
C:
Heirat in Drittland (z.B. Türkei oder Georgien); Registrierung der Ehe in iranischer Auslandsvertretung (oder im Iran); Einreise von F nach D via Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung
Variante A hat den Nachteil, dass wir auf das Einverständnis eines iranischen Ministeriums warten müssen (angeblich 2 bis X Monate). Ein (mehr oder weniger) zuständiger Beamter hat meiner Freundin vor Ort von diesem Weg abgeraten.
Bei Variante B entfällt dieser Punkt; bzw. er wird erst nachträglich via iranischer Botschaft in D angegangen (angeblich einfacher und schneller). Es bleibt aber dennoch bei der langen Wartezeit für einen Termin in der Botschaft in Teheran - laut Homepage - für unseren Fall von zur Zeit mindestens 6 Monate (angeblich vermitteln Anwälte frühere Termine gegen Bezahlung). + Dauer von Einreichung des Antrags bis Erteilung des Visums.
Variante C schafft da eventuell Abhilfe unter der Annahme, dass die Wartezeiten kürzer sind. Allerdings gibt es auch zusätzlichen Aufwand, da nun im Nachhinein die Ehe in D und Iran anerkannt werden muss.
Wie man an meiner vagen Ausführung sehen kann sind wir uns an einigen Punkten noch unsicher/unschlüssig. Ich freue mich über jegliche Anmerkungen, Ratschläge, Verbesserungen, Tipps und Tricks
. Im Folgenden noch ein paar konkretere Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann:
1. Gibt es etwas, das gegen die Erteilung eines Visums zum Zweck der Eheschließung spricht?
Details zu uns: Wir sind beide nicht vorbestraft. Sie verfügt über kein nennenswertes Vermögen im Iran spricht allerdings Deutsch auf A2-B1 Niveau. Ich verdiene zur Zeit als Promovierender etwas mehr als 2000€ netto und habe ein bescheidenes Vermögen im hohen 4-stelligen Bereich. Sollte das zu wenig sein könnte auch mein Vater (mit entsprechend höherem Einkommen+Vermögen) für sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
2. Ist es für uns möglich nach Variante C in (z.B.) Georgien zu heiraten und dann relativ zeitnah in der deutschen Botschaft dort für sie ein Visum zu beantragen?
3. Zu welcher Variante ratet ihr uns, bzw. von welcher ratet ihr uns ab?
Liebe Grüße,
Frühlingsliebhaber