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Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers (Gelesen: 21.998 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen EU Staaten / Anrechnung
Dieter Hoffmann
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers
29.12.2017 um 19:14:12
 
Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe mit meiner vietnamesischen Frau derzeit seit Mai 2017 in Polen. Sie ist im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers. Die Karte ist 5 Jahre gültig.

Wir möchten im Mai / Juni 2018 von Polen nach Tschechien ziehen. Jetzt meine Frage: Wenn wir nach Tschechien gezogen sind, wird dann das Jahr in Polen auf die Aufenthaltszeit angerechnet oder beginnt die 5 Jaresfrist bis zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung erneut?

Werden die unterschiedlichen Aufenthalte als ein Aufenthalt gewertet oder muss man die 5 Jahre am Stück in einem einzigen Land verbringen?

Vielen dank für Eure Einschätzung. Ich wünsche allen Beteiligten schon einmal einen Guten Rutsch und ein gesundes und Frohes Neues Jahr!
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« Zuletzt geändert: 29.12.2017 um 19:25:54 von Dieter Hoffmann »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.12.2017 um 19:18:38
 
Daueraufenthaltsrecht erwirbt man nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes in einem Aufnahmeland. Es müssen also fünf Jahre in Tschechien sein, die Zeiten in Polen werden nicht hinzugezählt.
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Dieter Hoffmann
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.12.2017 um 19:25:06
 
Danke für die Info!
Guten Rutsch!
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