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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers
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Beitrag begonnen von Dieter Hoffmann am 29.12.2017 um 19:14:12

Titel: Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers
Beitrag von Dieter Hoffmann am 29.12.2017 um 19:14:12
Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe mit meiner vietnamesischen Frau derzeit seit Mai 2017 in Polen. Sie ist im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers. Die Karte ist 5 Jahre gültig.

Wir möchten im Mai / Juni 2018 von Polen nach Tschechien ziehen. Jetzt meine Frage: Wenn wir nach Tschechien gezogen sind, wird dann das Jahr in Polen auf die Aufenthaltszeit angerechnet oder beginnt die 5 Jaresfrist bis zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung erneut?

Werden die unterschiedlichen Aufenthalte als ein Aufenthalt gewertet oder muss man die 5 Jahre am Stück in einem einzigen Land verbringen?

Vielen dank für Eure Einschätzung. Ich wünsche allen Beteiligten schon einmal einen Guten Rutsch und ein gesundes und Frohes Neues Jahr!

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers
Beitrag von Bayraqiano am 29.12.2017 um 19:18:38
Daueraufenthaltsrecht erwirbt man nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes in einem Aufnahmeland. Es müssen also fünf Jahre in Tschechien sein, die Zeiten in Polen werden nicht hinzugezählt.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht / Familienangehörige eines EU Bürgers
Beitrag von Dieter Hoffmann am 29.12.2017 um 19:25:06
Danke für die Info!
Guten Rutsch!

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