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Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise? (Gelesen: 955 mal)
Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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Bremen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise?
02.12.2017 um 08:25:07
 
meine Schwiegermutter ist gestern, also am 01.12.2017 aus Deutschland ausgereist, da ihr Visum auch bis zum 01.12.2017 lief.

Meine Frage lautet nun:
muss ich oder meine Schwiegermutter irgendeiner deutschen Behörde die Ausreise nachweisen?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.780

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.12.2017 um 08:46:00
 
Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beiträge: 15.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2017 um 12:02:35
 
Für alle, die dies später lesen:

Der Nachweis einer Ausreise ist nur dann sinnvoll, wenn es vorher irgendwelche Probleme gab – z.B. schon mal überzogen und erwischt worden oder so.

Dann holt man sich vorher bei der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung. Diese gibt man beim Abflug bei der Bundespolizei ab, bei einer Ausreise über Land oder See kann man sie im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft abgeben (nur persönlich, Pass vorzeigen).
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