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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise?
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Beitrag begonnen von Mister Vahrerboy am 02.12.2017 um 08:25:07

Titel: Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise?
Beitrag von Mister Vahrerboy am 02.12.2017 um 08:25:07
meine Schwiegermutter ist gestern, also am 01.12.2017 aus Deutschland ausgereist, da ihr Visum auch bis zum 01.12.2017 lief.

Meine Frage lautet nun:
muss ich oder meine Schwiegermutter irgendeiner deutschen Behörde die Ausreise nachweisen?

Titel: Re: Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise?
Beitrag von Aras am 02.12.2017 um 08:46:00
Nein.

Titel: Re: Ausreise erfolgt - Nachweis der Ausreise?
Beitrag von reinhard am 03.12.2017 um 12:02:35
Für alle, die dies später lesen:

Der Nachweis einer Ausreise ist nur dann sinnvoll, wenn es vorher irgendwelche Probleme gab – z.B. schon mal überzogen und erwischt worden oder so.

Dann holt man sich vorher bei der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung. Diese gibt man beim Abflug bei der Bundespolizei ab, bei einer Ausreise über Land oder See kann man sie im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft abgeben (nur persönlich, Pass vorzeigen).

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