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FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen (Gelesen: 19.567 mal)
Themen Beschreibung: Er Deutsch Sie Marokkanisch und lebt in Spanien, FZF wie am besten gemeinsam bewältigen?
reinhard
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Antwort #60 - 26.12.2017 um 17:05:48
 
Eine gleichzeitige Befragung der beiden ist für beide Behörden sehr aufwändig. Sie wird nur gemacht, wenn mindestens eine Behörde einen starken Verdacht hat.

Ohne begründeten Verdacht machen sie es nicht, weil dazu keine Zeit ist.
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Antwort #61 - 26.12.2017 um 17:10:41
 
Danke, mir geht es nur um das Verständnis, habe das schon einmal gehabt. Ich empfand das als absolut weltfremd und reine Schikane. Die Befragung ergab damals die sofortige Erteilung des Visums. Also positiv. Bock drauf nochmal hab ich jedoch nicht. Das waren 4 Std ohne auf Klo zu dürfen. Einfach Horror
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Antwort #62 - 26.12.2017 um 17:36:19
 
4 Stunden ist, soweit mir bekannt, völlig ungewöhnlich.
Und einen Klogang kann man einfordern, der darf auch nicht verwehrt werden.
Man sollte auch ggü. Behörden seine Bedürfnisse und Standpunkte klar und deutlich formulieren.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #63 - 26.12.2017 um 17:57:15
 
Gibt es denn dazu eine Rechtsgrundlage bezüglich der Befragung das diese beispielsweise nur bei hinreichend begründetem Verdacht zulässig ist oder so?
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Antwort #64 - 26.12.2017 um 18:03:45
 
Liegt imho im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Also wird wohl eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht werden müssen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #65 - 26.12.2017 um 19:35:47
 
Oneplus schrieb am 26.12.2017 um 17:57:15:
hinreichend begründetem Verdacht


Nein. Es befarf im konkreten Einzelfall tatsächlicher Anhaltspunkte.
Das ist erheblich niedrigschwelliger als ein "hinreichend begründeter Verdacht".
S. hierzu die AVwV zum Aufenthg, 27.1.8, 27.1a. ff

Da können mehrere zutreffende Abweichungen von der Norm in vorehelichem Beisammensein, in der aufenthaltsrechtlichen Historie Beteiligter, in Abläufen zur Herstellung der Voraussetzungen dann meiner Meinung nach schon mal nachvollziehbar einen "Anhaltspunkt" darstellen. Und den gilt es dann eben zu entkräften.

Gruß
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Antwort #66 - 26.12.2017 um 19:55:55
 
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.

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Antwort #67 - 26.12.2017 um 20:56:20
 
Das glaube ich nicht einmal, so plietsch sind ABHen schon noch, dass denen die EU-Länder geläufig sind.
Aber eben alle, einzeln betrachtet vielleicht unproblematische, in der Gesamtbetrachtung zuammen aber zum Aufmerken geeignete Umstände könnten einen solchen Anhaltspunkt in diesem Fall vielleicht begründen.

Wobei die getrennte Befragung hier im vorliegenden Sachverhalt ja noch überhaupt nicht von der ABH thematisiert wurde, falls ich den Überblick korrekt behalten habe.
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Antwort #68 - 26.12.2017 um 20:58:27
 
Aras schrieb am 26.12.2017 um 19:55:55:
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.


Das wird nur eins der Prbleme sein. Zwei Vorehen mit anschließender Handschuhehe, wahrscheinlich ohne Ehefähigkeitszeugnis.
Das muss erstmal aufgearbeitet werden. Dann wurde wie ich es lese ein bereits für die Ehefrau ein FZF-Visum erteilt aber keine AT beantragt. Wahrscheinlich musste das die ABH selber rausfinden oder gab es ein Begleitschreiben in dem die Sache erklärt wurde?

IMHO wird das Verfahren lange dauern, auch weil nun eine Scheineheverdacht vorliegt.

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Antwort #69 - 27.12.2017 um 02:24:47
 
T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 17:36:19:
4 Stunden ist, soweit mir bekannt, völlig ungewöhnlich.
Und einen Klogang kann man einfordern, der darf auch nicht verwehrt werden.
Man sollte auch ggü. Behörden seine Bedürfnisse und Standpunkte klar und deutlich formulieren.

Gruß

Moin, naja das war so ein typ,...ich sag ma genauso groß wie breit,...der hat alleine schon durch seinen körperbau für einschüchterung sorgen können Durchgedreht ist halt ne weile her schon alles und ich fand es wirklich unter aller sau...handy musste auf den tisch,...sichtbar...und dann ging es los....klogang würde zum abbruch führen laut ihm aber ich hab das damals einfach so durchgehalten und fertig. Einfach war es nicht ganz ehrlich, ich empfand das irgendwie als qual. Ergebniss war ja trotzdem zu meinen gunsten gewesen. Wieso die befragung bei meiner ex sein musste weiss ich nicht. Es kam einfach irgendwann der brief und fertig. Anhand des briefs konnte ich das nicht entnehmen, das sah wie ne normale einladung aus. Ist aber alles eh schnee von gestern.
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Antwort #70 - 27.12.2017 um 02:28:04
 
Aras schrieb am 26.12.2017 um 18:03:45:
Liegt imho im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Also wird wohl eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht werden müssen.


Verhältnissmäßig würde es schon aufgrund der entfernung meiner frau zur av nicht mehr sein. Für sie wäre das auf irgend eine art und weise eine unangemessene härte da alleine hin zu müssen,...Sind ca. 620 km!!!

Einfacher wäre es für uns wenn wir das beide gemeinsam in der av oder abh machen könnten...ich hab nen weg von 5 min zur abh. ob das überhaupt geht, keine ahnung. Aktuell hat jedoch niemand ein wort darüber verloren seitens der behörden. Ich informiere mich einfach nur und tausche mich im forum halt aus Smiley
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Antwort #71 - 27.12.2017 um 02:29:35
 
T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 19:35:47:
Nein. Es befarf im konkreten Einzelfall tatsächlicher Anhaltspunkte.
Das ist erheblich niedrigschwelliger als ein "hinreichend begründeter Verdacht".
S. hierzu die AVwV zum Aufenthg, 27.1.8, 27.1a. ff

Da können mehrere zutreffende Abweichungen von der Norm in vorehelichem Beisammensein, in der aufenthaltsrechtlichen Historie Beteiligter, in Abläufen zur Herstellung der Voraussetzungen dann meiner Meinung nach schon mal nachvollziehbar einen "Anhaltspunkt" darstellen. Und den gilt es dann eben zu entkräften.

Gruß


jo danke dir, perfekte antwort die ich gesucht habe. Wollte genau das wissen um juristisch quasi für mich persönlich beurteilen zu können wie hoch die gesetzlichen hürden für so ein interview überhaupt sind. Also es gibt keine hürden nach meiner interpretation. Durchgedreht ganz ehrlich, voll behindert Smiley
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Antwort #72 - 27.12.2017 um 02:31:00
 
Aras schrieb am 26.12.2017 um 19:55:55:
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.



OMG, ich bin da nicht mal selber drauf gekommen obwohl da natürlich auf jeden fall was dran sein kann...ausländer akte für nen spanier der in de lebt...hmmm nicht schlecht...danke für den tipp! ich weise auf jeden fall mal bei nächster vorsprache darauf hin Durchgedreht
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Antwort #73 - 27.12.2017 um 02:32:18
 
T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 20:56:20:
Das glaube ich nicht einmal, so plietsch sind ABHen schon noch, dass denen die EU-Länder geläufig sind.
Aber eben alle, einzeln betrachtet vielleicht unproblematische, in der Gesamtbetrachtung zuammen aber zum Aufmerken geeignete Umstände könnten einen solchen Anhaltspunkt in diesem Fall vielleicht begründen.

Wobei die getrennte Befragung hier im vorliegenden Sachverhalt ja noch überhaupt nicht von der ABH thematisiert wurde, falls ich den Überblick korrekt behalten habe.


Ja, dein überblick ist "absolut korrekt" denn es hat bisher seitens der behörden noch keinen hinweis darauf gegeben das ein interview stattfindet. Ich gehe aber davon aus, bauchgefühl irgendwie.
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Antwort #74 - 27.12.2017 um 02:50:41
 
grisu1000 schrieb am 26.12.2017 um 20:58:27:
Das wird nur eins der Prbleme sein. Zwei Vorehen mit anschließender Handschuhehe, wahrscheinlich ohne Ehefähigkeitszeugnis.
Das muss erstmal aufgearbeitet werden. Dann wurde wie ich es lese ein bereits für die Ehefrau ein FZF-Visum erteilt aber keine AT beantragt. Wahrscheinlich musste das die ABH selber rausfinden oder gab es ein Begleitschreiben in dem die Sache erklärt wurde?

IMHO wird das Verfahren lange dauern, auch weil nun eine Scheineheverdacht vorliegt.


Hi,...

2 Vorehen, davon die letzte als Handschuhehe! die aktuelle auch als Handschuhehe!!!

von 3 ehen insgesammt sind also 2 eine Handschuhehe gewesen,...aktuelle und die davor! Ehefähigkeitszeugniss war nicht gefordert allerdings unsererseits dabei gelegt worden.

Den umstand mit der Erklärung bezüglich des Visa ohne folgenden AT wurde der AV und ABH in einem separaten schreiben von uns selbst aus als Anhang zum Antrag auf FZF beigelegt! In dem schreiben steht eine detailierte begründung mit allen details. Die AV fand das toll und hat uns gesagt danke das erspart viel recherche und kommunikation. ABH keine ahnung.

Ex Handschuhehe führte aufgrund von keine ahnung warum zum interview, wir habens aber locker geschafft. Warum ist ganz einfach, ist einfach keine Fake Ehe gewesen.

Aktuelle Handschuhehe mit laufendem FZF hat bisher noch niemand was gesagt bezüglich des interviews. Wir warten einfach nur noch aktuell. Selbst wenn interview, meine frau und ich meistern das locker undzwar im schlaf. Wir führen eine echte ehe und kennen uns mittlerweile seit 2014. Aufgrund meiner DE Bürgerschaft und Ihrem Schengen AT sehen wir uns natürlich auch und das ohne schwierigkeiten. Es liegen ja ohnehin für beide gültige aufenthalte vor.

Alternative kennen wir auch, 7 sachen packen, zu ihr ziehen,...eu freizügigkeit nach ner zeit und fertig.

Wir haben uns aber für den normalen fzf weg entschieden. Und darunter ein visum zu erhalten ist Ihr und mein gutes recht. Undzwar ganz grundsätzlich! Natürlich können abh und av herum doktorn usw usw weil sie es ohnehin müssen. Für uns jedoch kein thema! Ist halt nur nervig die warterei und wir sind beide einfach keine bürokratie freunde.

Meine ehemalige Handschuhehe mit positiv beschiedenem interview sollte man auch mal als begünstigend werten und nicht immer alles direkt negativ sehen. Es wurde unzählige male besprochen diesbezüglich, handschuhehen sind in vielen ländern normal! Bei uns war dies bürokratisch der einfachste weg so zu heiraten. Mit nötigem papierkram und marokkanischer id karte die wir beide besitzen biste in marokko in 3-4 tagen verheiratet undzwar rechtskräftig! Das geht hier nicht!!! Und für mich geht das sogar in abwesenheit wenn ich zb meinen papa bevollmächtige der eh grad da ist.

Die rechtskräftige Eheschließung dort hat für uns symbolisch keinen wert. Es ist für uns nur nötiger papierkram für eine fzf den wir machen müssen uns aber lieber ersparen würden wenn wir könnten.

Das wirklich symbolische besondere für meine frau und mich ist eigentlich erst das was nach der fzf kommt, das zusammen sein mit papierkram alles erledigt usw und dann der erste gemeinsame richtig fette urlaub auf den malediven  Cool

ich wette das jeder der sowas mal gemacht hat absolut nachvollziehen kann wie das ist sich mit ner fzf bürokratie herum schlagen zu müssen.

Für uns beginnt die ehe einfach erst ein bisschen später, wenn wir fertig sind...und bei uns ist es ja auch so das wir uns sehen können.

irgendwo hat ja letztens noch jemand geschrieben last minute über silvester ab nach spanien....genau so siehts aus, auch wenn nur für paar tage  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend glaub wir starten dann zusammen zurück nach de wenn es bei meiner frau zeitlich passt, sie hat ja rechtlich 90 tage zeit bei mir zu pennen Cool Augenrollen
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