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FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen (Gelesen: 19.574 mal)
Themen Beschreibung: Er Deutsch Sie Marokkanisch und lebt in Spanien, FZF wie am besten gemeinsam bewältigen?
fab87
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Antwort #45 - 22.12.2017 um 19:43:52
 
So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. Wurden im 2. Weltkrieg nämlich auch in Deutschland recht häufig abgeschlossen. Außerdem gibt es die international längst nicht nur in Marrokko. Diverse europäische Rechtsordnungen kennen diese nämlich auch, etwa Italien. In vielen amerikanischen Bundesstaaten ist diese Form der Eheschließung auch möglich, sowie in Mexiko und vielen islamischen Ländern.
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KaGe
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Antwort #46 - 22.12.2017 um 19:49:30
 
Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 11:40:27:
was soll ich nun machen ? einfach abwarten und garnix ???? 

Zumindest weisst du, dass die in deiner ABH nicht pennen.
Wenn man dir keine konkreten Aufgaben zur Beschaffung irgendwelcher alter Unterlagen gestellt hat, wirst du bis mindestens 2.1. tatsächlich einfach abwarten müssen.

Oder last minute nach Spanien fliegen und ablenken von der Warterei?
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Saxonicus
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Antwort #47 - 22.12.2017 um 20:26:32
 
fab87 schrieb am 22.12.2017 um 19:43:52:
So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. Wurden im 2. Weltkrieg nämlich auch in Deutschland recht häufig abgeschlossen.

Das ist mir nicht unbekannt, liegt aber inzwischen schon ein gutes Weilchen zurück. Inzwischen ist diese Art der Ferntrauung (zumindest in Deutschland) wieder etwas aus der Mode gekommen.
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Antwort #48 - 22.12.2017 um 23:11:14
 
T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 17:34:32:
Hallo,

möglicherweise hat die ABH folgendes Problem bzw. prüft:
- Ist die Vorehe Deiner Frau rechtsgültig geschieden,
- könnte es sich, angesichts Deiner Vorehe mit sehr kurzer Laufzeit, hier um eine Scheinehe handeln.

Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geshlossen wurde.

Da scheint mir perönlich der Anspruch, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsabgabe eine Entscheidung der ABH erzielen zu wollen, etwas weltfremd. Vielleicht macht es Sinn, der ABH erst einmal die Zeit zu geben, sich einen Überblick zu verschaffen.

Gruß

Hi,...also zu deinem post folgende infos von meiner seite...vorehe ist rechtsgültig geschieden mit legalisierung und allem drum und dran an stempel usw usw was dazu gehört...bei meiner eigenen scheidung ebenfalls...meine ist von hier (DE) und ich hab noch eine zusätzliche anerkennung dazu aus marokko. glaube das nennt sich legalisierung bzw anerkennung einer ausländischen scheidung da ich deutsch marokkaner bin. dieser part ist bei meiner frau und mir absolut im grünen bereich.

Bezüglich der kurzen laufzeit der Vorehe so haben wir (meine Frau und ich) dies beide hinter uns...wir haben beide einen ehemaligen gescheiterten FZF hinter uns mit kurzer ehe. Bei dem Thema Scheinehe versteh ich nicht ehrlich gesagt was das soll...ich habe meiner ex keinen raum an zeit ermöglicht der einen aufenthalt begründen würde....(6 monate zwischen einreise und trennung)

Bei meiner Frau ist es das selbe....sie kam hier hin damals und hat nicht mal nen Antrag auf Aufenthalt bei der ABH gestellt...Sie ist direkt zurück nach Marokko als sie erfahren hat das sie auf die nase gefallen ist bzw belogen wurde von ihrem ex.

Meine eigene kurze vorehe ist in jeglichem detail absolut nachvollziehbar und gerichtlich (bis OLG) dokumentiert mit Beschluss und allem drum und dran! All diese Details liegen dem Antrag auch bei!

Ich habe mich selbst damals von meiner Frau getrennt aufgrund eines Verdachts meinerseits das sie nicht "mich" möchte...beweisen konnte ich dieses nie....deswegen ging alles vor gericht und das mehrmals. Resultat war das alles zu meinen gunsten ausgegangen ist und es folgte hier in DE die scheidung! Auch dies kann ich anhand von urteilen belegen. Ich sehe hier persönlich anhand der Last an ich nenne es mal beweisen zu meinen gunsten keine chance für egal welche abh oder av bei jetziger ehe mich auf evtl fake ehe festzunageln. Ich bin auch davon überzeugt das die das wissen da die dokumente alle bei liegen.

Das thema der Ehe per bevollmächtigtem ist in "marokko" und auch anderen ländern beispielweise spanien was ganz normales. In deutschland geht das nicht. Das wurde bereits am anfang hier irgendwo besprochen.

Die Handschuhehe in Marokko und auch ganz besonders in meinem Fall war bei der kurzen Vorehe auch der Fall.

Es hat einen ganz einfachen nutzen den dieser mit sich bringt für die beteiligten. Dieser ist das mann und frau wenn sie im ausland leben nicht unbedingt nach marokko beide müssen um zu heiraten. In marokko ist die schließung einer rechtsgültigen ehe einfach nur ein formaler akt...mehr nicht! Traditionell wird dort die Hochzeit als das angesehen was wirklich die Heirat an sich betrifft. Alles andere ist papierkram und was soll dagegen sprechen es sich beim papierkram bequem zu machen wenn man die möglichkeit dazu hat????

Auch hier haben beispielsweise meine frau und ich uns auf viele private dinge geeinigt die eigentlich niemanden etwas angehen ausser uns selbst....ein beispiel wäre folgendes....

Ich wollte keine Hochzeitsfeier,...meine Frau aber schon....wir haben den kompromiss gefunden das ich keine party mache und sie in marokko mit ihrer familie die party sozusagen vollzieht und das in meiner abwesenheit.

sie lebt in spanien ich in deutschland....

natürlich kann man auch dies quasi als indiz oder sonstiges für einen fake betrachten,...allerdings halte ich selbst da ganz deutlich entgegen aus einem ganz einfachen grund...wieso sollten eheleute sich nicht miteinander beispielsweise auf solche dinge einigen...sich verständigen, sich arrangieren, entgegen kommen und kompromisse finden. Es war für uns das bequemste und einfachste das alle zufrieden waren und so haben wir dies dann auch gemacht.

Ich bin davon überzeugt das man wenn man möchte bei jeder fzf indizien für einen Fake finden kann...irgendwo ist aber der level erreicht wo das zu weit geht. Die Fake ehe ist nach meinem verständniss und sorry ich bin absolut kein jurist,...das ermöglichen eines aufenthalts durch vortäuschung einer ehe beispielsweise.....

die vorehen von mir und meiner frau haben beide nicht zu obigem geführt...eine vorzeitige beendigung, rückkehr, trennung sowie das nicht beantragen eines aufenthalts nach der einreise führen ja erst garnicht dazu das ein aufenthalt stattfinden kann!!! Oder sehe ich das falsch ?

Ich kenne das aus der Vorehe,...dieses interview in der abh,...horror!!!!! Aber bestanden ohne probleme,...warum ? ganz einfach!!!! Es war kein fake!

Meine Frau und ich hatten uns gewünscht silvester miteinander zu verbringen...ich habe nicht gedacht das sich dies alles nun so kompliziert gestallten würde...und das solche probleme auftreten würden und ich quasi für dinge mich rechtfertigen muss usw die der vergangenheit angehören und wo es auch erst recht nichts zum rechtfertigen gibt....alles details befinden sich ja in den scheidungen.

sorry für den langen text!
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Antwort #49 - 22.12.2017 um 23:42:50
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.


Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 23:11:14:
Meine eigene kurze vorehe ist in jeglichem detail absolut nachvollziehbar und gerichtlich (bis OLG) dokumentiert mit Beschluss und allem drum und dran! All diese Details liegen dem Antrag auch bei!


Das ist aber jeweils nicht der Punkt.

Der Punkt ist: Alle vorliegenden Umstände, auch zusammen mit denen der Vergangenheit und der nicht vorliegenden Akte des Ex-Ehemannes etc., veranlassen möglicherweise die ABH, aktuell eine Gesamtschau vorzunehmen und Ihrer Verantwortung insofern gerecht werden zu wollen.
Völlig ohne Wertung - nur als Erklärungsansatz.

Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 23:11:14:
Meine Frau und ich hatten uns gewünscht silvester miteinander zu verbringen...


Weshalb solltet Ihr das nicht können?
Ihr müsst nicht verheiratet sein, damit sie Dich in DEU oder Du sie in ESP besuchen kann/kannst. Deine Eigenschaft als EU-Bürger bzw. ihr schengenfähiger AT aus ESP ermöglichen das für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen völlig unproblematisch.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 22.12.2017 um 23:57:52 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Oneplus
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Antwort #50 - 23.12.2017 um 01:18:47
 
T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 23:42:50:
Das ist aber jeweils nicht der Punkt.

Der Punkt ist: Alle vorliegenden Umstände, auch zusammen mit denen der Vergangenheit und der nicht vorliegenden Akte des Ex-Ehemannes etc., veranlassen möglicherweise die ABH, aktuell eine Gesamtschau vorzunehmen und Ihrer Verantwortung insofern gerecht werden zu wollen.
Völlig ohne Wertung - nur als Erklärungsansatz.


Weshalb solltet Ihr das nicht können?
Ihr müsst nicht verheiratet sein, damit sie Dich in DEU oder Du sie in ESP besuchen kann/kannst. Deine Eigenschaft als EU-Bürger bzw. ihr schengenfähiger AT aus ESP ermöglichen das für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen völlig unproblematisch.

Gruß

Ja da hast du recht,...das haben wir vorher ja auch so gehandhabt....ich war mehrmals in spanien bei ihr, mit ihr usw usw....genau gesagt haben wir sogar 2 urlaube miteinander verbracht gehabt da waren wir noch nicht verheiratet gewesen und ich noch nicht geschieden um es genau zu sagen. Ich befand mich im trennungsjahr was sich ewig hingezogen hat aufgrund von ging bis ans OLG usw.

Wenn abh und av ganz genau hinschauen wollen bei uns ist das auch für uns beide überhaupt nicht das problem...wir haben alles gemeinsam erledigt gehabt meine frau und ich. sogar den antrag und alles drum und dran. alleine ist das eh vom papier her wirklich sehr schwierig zügig alles zusammen zu bekommen.

ich hab der abh diese gemeinsamen aufenthalte gestern beim gespräch auch von meiner seite aus direkt mitgeteilt,...sowas wissen die natürlich nicht und hat uns auch niemand gefragt bisher.

Auch dies können wir anhand von Hotel, Mietwagen, Flüge, ca. 200 Quittungen,....und ungefähr 85 GB an Fotos und Videos belegen. Das ist nichtmal die Hochzeit sondern unsere gemeinsam verbrachte zeit von 2014 bis heute.

2x Spanien
1x Frankreich

Was mich heute tierisch genervt hat war die aussage der ABH,.....die war ungefähr so...."also ich denke das wird nichts bei Ihnen werden" danach kam sie dürfen sich ruhig setzen....

ich finde das ist ganz normal das einem die haare zu berge stehen oder?

Das wir aufgrund von ich deutsch und sie schengen normalerweise es nicht schwer haben uns zu sehen usw ist uns beiden schon klar...vielleicht war es ja auch ein bisschen wunschdenken von meiner frau und mir gewesen....hatten gehofft bis jahresende zusammen zu sein aber dies im sinne von alles fertig...damit ist nicht das räumliche gemeint sondern das alles erledigt und jetzt kann man anfangen zu leben mit allem drum und dran was sonst noch so gemacht werden muss.

Umzug in bessere Wohnung, Jobsuche, Integrationskurs ach es gibt wirklich ne menge was uns noch ansteht.

Wir scheuen uns aber nicht davor aus einem ganz einfachen grund. wir haben uns ja füreinander entschieden und dementsprechend gehen wir den weg egal wie steinig auch gemeinsam.

ein aspekt der mir auch grad noch eingefallen ist,...die bei ihr und mir gescheiterten vorehen sind eigentlich bei unserer gemeinsamen ehe jetzt die kernbasis dafür gewesen das wir zusammen gefunden haben...wir haben auf gut deutsch gesagt beide den selben scheiß hinter uns...sowas schweißt einfach zusammen und kaum jemand der nicht selbst davon betroffen ist/war kann sich die finanzielle, emotionale und auch geistige belastung vorstellen die mit sowas verbunden ist.

PS...danke für die antworten,...du erweiterst meine sicht der dinge Smiley
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Antwort #51 - 23.12.2017 um 01:25:11
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 18:14:20:
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln.



Ich finde das persönlich nicht weiter schlimm so eine ehe zu schließen...es gibt doch da so ein sprichwort...andere länder andere suppen...überall gibt es eigenheiten die andere verstehen und manche wieder nicht. für uns was diese art zu heiraten ein ding der bequemlichkeit was den papierkram betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Man darf sich das nicht wie hier auf einem Standesamt vorstellen...es ist eher so wie wenn man einfach in einem büro ne nummer zieht, man wird aufgerufen, unterschreibt im namen von "XYZ" und tschüß und fertig....paar tage danach hat man dann quasi das dokument und ist in marokko rechtlich juristisch absolut konform nach dem gültigen recht verheiratet....eine "Nicht Vertreter Ehe" wäre auch ebenfalls nicht viel anders...ehemann und ehefrau unterschreiben....tschüß....

es gibt hier keinen festlichen akt oder sonstiges,....

für uns zb ist der festliche akt auch keine feier!!! Es ist eher das wir haben allen papierkram erledigt...fzf ist durch...jetzt können wir durchatmen und das leben miteinander genießen. Zb dann einen gemeinsamen dicken urlaub. Alles andere kommt danach. und bis zu diesem punkt hat man auch wirklich viel zu tun bezüglich der fzf.
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Antwort #52 - 23.12.2017 um 01:27:34
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2017 um 18:57:31:
Die dafür zu beachtenden Verordnungen und Gesetze haben die sicher nicht sofort im Kopf.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Beamten da auch erst einmal schlau machen müssen, wie da zu verfahren ist. Schließlich dürften sie mit den Regelungen einer Handschuheheschließung auch nicht unbedingt auf Anhieb vertraut sein, das kommt doch nicht alle Tag vor.

Bei der beantragten Nachregistrierung, meiner, im Ausland erfolgten Eheschließung, gab die deutsche Standesbeamtin sofort unumwunden  zu, dass sie sich erst einmal schlau lesen müsste, weil sie von den dortigen Ehegesetzen keine Ahnung habe. Man kann doch wirklich nicht erwarten, dass sich jeder Standesbeamte mit allen Varianten der Eheschließung in allen Ländern der Welt sofort 100%ig auskennt. 



sowas finde ich selber auch absolut verständlich, das muss nichtmal peinlich oder unangenehm sein! Global betrachtet gibt es ohnehin gewaltige unterschiede sei es die handschuhehe oder andere dinge...ist auch völlig normal das man sowas nicht alles wissen kann...woher auch wenn man zuvor nie damit konfrontiert gewesen ist Smiley
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Antwort #53 - 23.12.2017 um 01:30:18
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2017 um 20:26:32:
Das ist mir nicht unbekannt, liegt aber inzwischen schon ein gutes Weilchen zurück. Inzwischen ist diese Art der Ferntrauung (zumindest in Deutschland) wieder etwas aus der Mode gekommen.


Obwohl ich diese eheschließung kenne hab ich bisher noch nie gehört das es sowas mal in DE sogar gab. aber ich kann es auch nicht oft genug sagen,...es ist in vielen anderen ländern so normal wie sich ne meldebescheinigung oder sonstiges zu holen...einfach normal halt...

damit meine ich nicht mal muslimische länder! die handschuhehe gibts überall bzw in wirklich vielen ländern egal welcher religion.
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Antwort #54 - 23.12.2017 um 01:32:34
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamten  ist als du es dir vorstellst.


Also ich vermute einfach mal das jeder beamte der damit vertraut ist,...dies auch kennt und in diesem sinne es wahrscheinlich auch nichts spektakuläres ist. Die einfache frage nach "warum" wird mit sicherheit bequemlichkeit als hintergrund sein. Das war es bei uns auch.
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Antwort #55 - 23.12.2017 um 03:01:41
 
Vielen Dank erstmal an alle die hier fleißig mit dabei sind. Das musste auch mal einfach gesagt werden finde ich.

Ich finde das forum wirklich toll, auch die User mit ihren manchmal teils auch differenzierten Ansichten helfen mir jedenfalls auch dabei manches bei meiner fzf von einem anderen Standpunkt aus betrachten zu können.

Ich hoffe mal einfach das sich das ganze bei mir Laufe der nächsten Zeit plausibel und dementsprechend auch für abh und av erklären wird. Vermisse es irgendwie mit der abh zusammen zu arbeiten um unterstützend offene Fragen zu beantworten und klären zu können. Vielleicht kommt aber dazu ja noch die Gelegenheit in 2018.

Was einen Anwalt usw betrifft so sehe ich hierzu noch lange keinen Anlass. Ich bin positiver Dinge das alles geklärt werden kann wenn man möchte Smiley

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Antwort #56 - 26.12.2017 um 04:58:24
 
Moin zusammen, was bedeutet eigentlich folgendes genau: kann mir jemand erklären wo das genau angewendet wird?

Bevor irgendwelche Belehrungen kommen zu meinem Thread, es geht mir nur um das "Verstehen"

Ich kann mir hierfür kein Anwendungsprozedere nämlich vorstellen bzw wo das genau benutzt wird...meine Frau und ich haben ja ohnehin schon die fzf angestoßen.

Paragraph 39 AufenthV Nr. 6
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Antwort #57 - 26.12.2017 um 07:16:17
 
Wirklich erklären kann Dir das wohl niemand - darüber gibt es auch hier im Forum immer wieder Auseinandersetzungen.

Ich darf mal eine Vermutung äußern:
Die ursprüngliche Idee war, die Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen (und besser, also NE, DA-EG ...) anderer Schengen-Staaten vom Visumverfahren zur Familienzusammenführung zu befreien.

Dann wurde das Ganze ungenau formuliert und von der Praxis/der Zeit noch ins Absurde geführt.

Ungenau, weil Aufenthaltstitel i.S.d. AufenthG auch ein Schengen-Visum ist - und die stehen bereits in § 39 Nr. 3.

Ungenau, weil es keinen AT eines anderen Schengen-Staates geben kann, der die Einreise zum Daueraufenthalt nach Deutschland gestattet. Und wenn die Einreise nicht gestattet ist, ist man auch nicht zum Aufenthalt berechtigt.

Solange man also nicht klar festlegt, dass Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen (und besser) anderer Schengen-Staaten auch zum Daueraufenthalt ohne deutsches nationales Visum einreisen dürfen, ist Nr. 6 inhaltsleer.

Dann kam dazu, dass zunächst einige Schengen-Staaten grundsätzlich für das erste Jahr des Daueraufenthalts nur nationale Visa mit einem Jahr Gültigkeit ausstellten. Aufgrund der bis 2010 geltenden Regelung, nach der solche Visa nur den Aufenthalt im Ausstellerstaat gestatteten (und den Transit dorthin), konnten solche Visa nicht zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen.

Seit 2010 sind die "schengenfähig" - und damit sind auch polnische Sprachkurs-Visa für vier Monate, spanische Studentenvisa für sechs Monate oder französische Au-pair-Visa für 12 Monate Dokumente, die zur Kurzaufenthalts-Einreise nach Deutschland berechtigen.
Es gab schon Fälle, in denen mit solchen Visa noch nicht mal zehn Tage im Ausstellerstaat verbracht wurden und es gleich nach Deutschland weiterging.
Offensichtlich wird in solchen Fällen der beantragte Aufenthaltszweck nie wahrgenommen und das wird auch noch mit Befreiung vom deutschen Visumverfahren honoriert?
Das wäre absurd.

Zum Vergleich:
Nach dem 01.01.2005 (Inkrafttreten des AufenthG) gab es hinreichend viele Fälle, wo mit Schengen-Visum eingereiste und zum Zeitpunkt der Vorsprache in der ABH deutschverheiratete Ausländer ohne jedes nationale Visumverfahren AE bekamen, "weil es ja einen Anspruch auf einen AT gibt".
Und es gab bis hin zu OLG-Rechtsprechung in diesem Sinne.
Bis dann das BVerwG am 16.11.2010 entschieden hat, dass es diesen Anspruch eben nicht gibt. Nachzulesen im angepinnten Beitrag dieser Forumskategorie.


Ich selbst vertrete konsequent den Standpunkt, dass niemandem geraten werden kann, mit Sack und Pack und Kind und Kegel, alle Brücken im Wohnsitzstaat hinter sich abreißend nach Deutschland zu kommen und auf eine AE-Erteilung im Bundesgebiet zu hoffen, weil es § 39 Nr. 6 AufenthV gibt.
Wenn die ABH da nicht mitspielt, gibt es deutlich mehr Probleme als ein Visumverfahren vom anderen Schengen-Staat aus gebracht hätte.

Deswegen rate ich es auch niemandem.
Wohl wissend, dass immer mal die eine oder andere ABH "mitspielt".
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #58 - 26.12.2017 um 14:16:31
 
Jo Petersburger, danke für die ausführliche Antwort, ich verstehe es dann wohl doch richtig obwohl ich zuerst dachte das kann doch nicht sein.

Dieser Absatz besagt ja irgendwie theoretisch und vielleicht auch manchmal sogar praktisch das man die ganze fzf aushebeln kann. Und je nach Auslegung und Betrachtung anderer §§ dann sogar zu recht.

Das ist wie russisch Roulette.

Ich war neugierig was damit genau gemeint ist. Naja, ich hab die abh ja hier mittlerweile kennengelernt. Niemals würde dort sowas gehen Durchgedreht nachdem ich da war wurde mir ohnehin unmissverständlich klar gemacht das ich unter Verdacht stehe. Unter Verdacht in einem anderen Land rechtmäßig mit meiner Frau verheiratet zu sein Durchgedreht

Bin gespannt Smiley locker lassen werden wir nicht Smiley und morgen muss ich wieder dahin Durchgedreht
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Antwort #59 - 26.12.2017 um 17:02:52
 
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