Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland (Gelesen: 2.031 mal)
AnjaTrLpz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
12.07.2017 um 11:52:22
 
Hallo, zwei Bekannte (Kurdinnen aus Syrien) haben in Bulgarien subsidiören Schutz erhalten. Da ihnen der Rausschmiss aus dem Camp in Harmanli droht und sie keinerlei Lebensperspektive in Bulgarinen haben, zudem Verwandtschaft in D, möchten sie gern nach Deutschland kommen. Leider ist es wohl derziet wo, dass die bulgarischen Grenzbeamten niemanden aus dem LAnd lassen. Sie haben versucht, mit dem Flugzeug nach Prag zu fliegen, sind aber leider zurück nach Harmanli geschickt worden. Weiuss jemand, auf welcher Grundlage dies beruht und was die beiden unternehmen können, um nicht in Bulgarien auf der Straße leben zu müssen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Antwort #1 - 12.07.2017 um 12:24:55
 
Wenn sie Schutz in Bulgarien haben, müssen sie auch dort bleiben. Es liegt ja beim subsidiären Schutz keine eigentliche Asylberechtigung vor. Aus diesem Grund sind viele Rechte die andere "echte" Schutzbedürftige haben, eingeschränkt. In Deutschland bekommen diese "subsidären" fast immer eine Wohnsitzauflage...ähnlich wird es möglicherweise in Bulgarien auch sein! Man kann nicht einfach das Land wechseln, wie es einem gefällt und wo man besser, auch finanziell darsteht!
Ich sehe keinen Weg nach Deutschland
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
AnjaTrLpz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Antwort #2 - 12.07.2017 um 18:58:08
 
Danke für die Antwort. Das Problem ist nur, dass ja momentan niemand nach Bulgarien zurückgeschoben wird, da dort die Lebensbedingungen sehr schlecht sind und die Betreffenden, sofern sie in Deutschland ankommen, einen Aufenthalt nach EMRK bekommen. Eine Wohnsitzauflage macht ja auch nur Sinn, wenn man eine Wohnung hat bzw. einen Ort zum Leben. Dies ist nicht der Fall. Auch Krankenversicherungsschutz ist leider nicht gegeben. Ist es denn gegenwärtig für Syrer in Bulgarien möglich, einen "internationalen Schutz" zu erhalten? Es handelt sich um zwei allein reisende Frauen (Yezidinnen),. Sie würden auch in Bulgarien bleiben, wenn es dort möglich wäre zu leben, aber dies ist leider nicht der Fall. Da sie dort nicht leben können, aber auch nicht ausreisen können, ist die Lage wohl ziemlich aussichtslos, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Antwort #3 - 12.07.2017 um 19:19:37
 
AnjaTrLpz schrieb am 12.07.2017 um 18:58:08:
Sie würden auch in Bulgarien bleiben, wenn es dort möglich wäre zu leben, aber dies ist leider nicht der Fall. 

...und wieso ist es nicht möglich dort zu leben ?
m.W. leben dort etwa 8 Millionen Menschen und viele andere machen dort Urlaub.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Antwort #4 - 12.07.2017 um 20:14:32
 
AnjaTrLpz schrieb am 12.07.2017 um 18:58:08:
Da sie dort nicht leben können, aber auch nicht ausreisen können, ist die Lage wohl ziemlich aussichtslos, oder? 


Ist mir auch unverständlich! Ich war gerade erst für einige Tage in Bulgarien. Ein blühendes Land
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Antwort #5 - 12.07.2017 um 20:33:27
 
Sie dürfen als Besucher reisen, wenn sie einen bulgarischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) und einen syrischen Pass haben. Ansonsten ist das Reisen nicht möglich.

Wenn Sie fünf Jahre dort leben, bekommen sie einen Daueraufenthalt, damit dürfen sie auch umziehen. Sie müssen aber zuerst die Sprache lernen und einen Job suchen & finden, weil sie nicht in die Sozialhilfe umziehen dürfen.

"Einfach so" kommen und darauf hoffen, dass man Abschiebeschutz erhält, ist ein Risiko: Im Gegensatz zum Dublin-Verfahren (Leute im Asylverfahren) gibt es im "Sicherer-Drittstaat-Verfahren" (Asylverfahren beendet, Aufenthaltstitel) keine Fristen. Sie könnten ggf. eine Abschiebeschutz für ein paar Monate erhalten, dann das nächste Verfahren zur Rückkehr (mit Abschiebeandrohung). Sie könnten nicht sicher sein, hier bleiben zu dürfen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema