i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1499853142

Beitrag begonnen von AnjaTrLpz am 12.07.2017 um 11:52:22

Titel: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von AnjaTrLpz am 12.07.2017 um 11:52:22
Hallo, zwei Bekannte (Kurdinnen aus Syrien) haben in Bulgarien subsidiören Schutz erhalten. Da ihnen der Rausschmiss aus dem Camp in Harmanli droht und sie keinerlei Lebensperspektive in Bulgarinen haben, zudem Verwandtschaft in D, möchten sie gern nach Deutschland kommen. Leider ist es wohl derziet wo, dass die bulgarischen Grenzbeamten niemanden aus dem LAnd lassen. Sie haben versucht, mit dem Flugzeug nach Prag zu fliegen, sind aber leider zurück nach Harmanli geschickt worden. Weiuss jemand, auf welcher Grundlage dies beruht und was die beiden unternehmen können, um nicht in Bulgarien auf der Straße leben zu müssen?

Titel: Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.07.2017 um 12:24:55
Wenn sie Schutz in Bulgarien haben, müssen sie auch dort bleiben. Es liegt ja beim subsidiären Schutz keine eigentliche Asylberechtigung vor. Aus diesem Grund sind viele Rechte die andere "echte" Schutzbedürftige haben, eingeschränkt. In Deutschland bekommen diese "subsidären" fast immer eine Wohnsitzauflage...ähnlich wird es möglicherweise in Bulgarien auch sein! Man kann nicht einfach das Land wechseln, wie es einem gefällt und wo man besser, auch finanziell darsteht!
Ich sehe keinen Weg nach Deutschland

Titel: Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von AnjaTrLpz am 12.07.2017 um 18:58:08
Danke für die Antwort. Das Problem ist nur, dass ja momentan niemand nach Bulgarien zurückgeschoben wird, da dort die Lebensbedingungen sehr schlecht sind und die Betreffenden, sofern sie in Deutschland ankommen, einen Aufenthalt nach EMRK bekommen. Eine Wohnsitzauflage macht ja auch nur Sinn, wenn man eine Wohnung hat bzw. einen Ort zum Leben. Dies ist nicht der Fall. Auch Krankenversicherungsschutz ist leider nicht gegeben. Ist es denn gegenwärtig für Syrer in Bulgarien möglich, einen "internationalen Schutz" zu erhalten? Es handelt sich um zwei allein reisende Frauen (Yezidinnen),. Sie würden auch in Bulgarien bleiben, wenn es dort möglich wäre zu leben, aber dies ist leider nicht der Fall. Da sie dort nicht leben können, aber auch nicht ausreisen können, ist die Lage wohl ziemlich aussichtslos, oder?

Titel: Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 12.07.2017 um 19:19:37

AnjaTrLpz schrieb am 12.07.2017 um 18:58:08:
Sie würden auch in Bulgarien bleiben, wenn es dort möglich wäre zu leben, aber dies ist leider nicht der Fall. 

...und wieso ist es nicht möglich dort zu leben ?
m.W. leben dort etwa 8 Millionen Menschen und viele andere machen dort Urlaub.

Titel: Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.07.2017 um 20:14:32

AnjaTrLpz schrieb am 12.07.2017 um 18:58:08:
Da sie dort nicht leben können, aber auch nicht ausreisen können, ist die Lage wohl ziemlich aussichtslos, oder? 


Ist mir auch unverständlich! Ich war gerade erst für einige Tage in Bulgarien. Ein blühendes Land

Titel: Re: Einreise von subisdiär Schutzberechtigten Syrern aus Bulgarien nach Deutschland
Beitrag von reinhard am 12.07.2017 um 20:33:27
Sie dürfen als Besucher reisen, wenn sie einen bulgarischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) und einen syrischen Pass haben. Ansonsten ist das Reisen nicht möglich.

Wenn Sie fünf Jahre dort leben, bekommen sie einen Daueraufenthalt, damit dürfen sie auch umziehen. Sie müssen aber zuerst die Sprache lernen und einen Job suchen & finden, weil sie nicht in die Sozialhilfe umziehen dürfen.

"Einfach so" kommen und darauf hoffen, dass man Abschiebeschutz erhält, ist ein Risiko: Im Gegensatz zum Dublin-Verfahren (Leute im Asylverfahren) gibt es im "Sicherer-Drittstaat-Verfahren" (Asylverfahren beendet, Aufenthaltstitel) keine Fristen. Sie könnten ggf. eine Abschiebeschutz für ein paar Monate erhalten, dann das nächste Verfahren zur Rückkehr (mit Abschiebeandrohung). Sie könnten nicht sicher sein, hier bleiben zu dürfen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.