Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes (Gelesen: 1.649 mal)
Einsweidrei
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Niedersachsen, Niedersachsen, Germany
Niedersachsen
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
08.07.2017 um 21:15:58
 
Hallo Forum,

ich bin neu hier bei euch und habe ein vermutlich nicht ganz einfaches Thema. Zudem hoffe ich, dass es hier richtig platziert ist, ansonsten kann es gerne verschoben werden und ich entschuldige mich für die damit entstandene Arbeit.

Folgende Situation möchte ich darstellen.
Meine Freundin aus Sibirien und ich wollen heiraten. Es mag sich naiv anhören, jedoch sind wir das perfekte Paar. Ich hoffe auch noch in 15 Jahren..
Sie bringt einen 9 jährigen Jungen mit, ich habe auch bereits schon ein Kind. Das Mindesteinkommen meinerseits ist ausreichend. Der Vater ist schwierig, kümmert sich gar nicht und wird vermutlich die Erlaubnis für den Sohn nicht unterzeichnen. Gefragt hat sie ihn noch nicht. Es lag schon mal eine Erlaubnis über 1 Jahr zur Ausreise nach Deutschland vor. Jedoch ist diese wieder abgelaufen. Meiner Ansicht nach durchaus positiv. Sie sieht es nicht so optimistisch wie ich.
Was können wir konkret tun, falls er diese Erlaubnis nicht unterzeichnet? Klar jeder ist käuflich und ich würde notfalls auch diesen Weg einschlagen.
Wie sieht es mit der alleinigen Sorge aus? Haben sich dahingehend in letzter Zeit die Gesetze geändert?
Da Russland offenbar ein Problem mit der permanenten Ausreise junger und intelligenter Menschen hat-viele versuchen sich eine permanenten Aufenthalt im Ausland zu sichern-wird ein Gericht  ihr sicherlich nicht ohne Weiteres die alleinige Sorge zugestehen.
Daher konkret die Frage, welche Möglichkeiten uns sonst noch bleiben und inwieweit sich ggf. die Gesetze in letzter Zeit geändert haben.

Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für eure Mühe

Edit: Generell finde ich die Gesetzte in Russland zu diesem Thema, als Vater der hier in Deutschland selbst dem Familienrecht ausgesetzt war, sehr gut. Jedoch geht es hier um einen Vater der sich um sein Kind absolut nicht kümmert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
Antwort #1 - 09.07.2017 um 08:05:02
 
Einsweidrei schrieb am 08.07.2017 um 21:15:58:
Was können wir konkret tun, falls er diese Erlaubnis nicht unterzeichnet?


Gerichtliche Feststellung zumSorgerecht in Russland machen...andere Möglichkeiten wird es wohl kaum geben. Aber warte mal ab, es gibt ja einige "Russland" Experten hier

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
Antwort #2 - 09.07.2017 um 12:12:41
 
deerhunter schrieb am 09.07.2017 um 08:05:02:
Gerichtliche Feststellung zumSorgerecht in Russland machen...

Gibt es nicht.

In RUS hat ein Elternteil entweder alle elterlichen Rechte oder gar keine.
Und sie können auch nur komplett durch Gericht entzogen werden.

Wenn der Vater die Voraussetzungen für einen Elternrechtsentzug erfüllt, also sich absolut nicht um sein Kind kümmert und auch keinerlei Alimente zahlt (das ist eine Kurzbeschreibung!), dann kann auf Entzug aller elterlichen Rechte geklagt werden.

Info: In RUS gibt es keine Freibeträge, man hat immer einen bestimmten Teil seines Einkommens zu zahlen - sei es auch noch so klein.

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, dann kann bei Gericht auf Feststellung geklagt werden, dass der Vater grundlos und entgegen dem Kindeswohl sein Einverständnis zur Ausreise der Kinder zur Wohnsitznahme mit der Mutter in einem anderen Land nicht gibt und dass das Gericht eine Ausreise auch ohne Zustimmung des Vaters als dem Kindeswohl entsprechend erkennt.

Ganz klar: Es geht bei einer solchen Entscheidung nicht um die Einreise nach Deutschland. Ein russisches Gericht kann nicht über die Einreise in ein anderes Land entscheiden - nur über die zulässige Ausreise aus dem eigenen zur Wohnsitznahme in ein anderes Land.

Zwei solcher Entscheidungen gab es bereits in der Praxis meiner Dienststelle, daher sehen wir keinen Anlass, "unterhalb einer Gerichtsentscheidung" eigenes Ermessen auszuüben und sich anschließend irgendwelchen Vorwürfen der Beihilfe zum Kindesentzug auszusetzen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Einsweidrei
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Niedersachsen, Niedersachsen, Germany
Niedersachsen
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
Antwort #3 - 09.07.2017 um 23:09:14
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Mir ist bewusst, dass dies kein Selbstläufer wird, aber wir möchten es versuchen. Übernächstes Wochenende bin ich wieder bei ihr. Dann wird es vermutlich ein Gespräche mit dem Vater des Kindes geben.

Wenn ich dich richtig verstanden habe und hier auch schon gelesen habe, genügt auch nicht einfach die Einverständniserklärung des Vaters. Ein russischer Gericht bzw. Urteil wird für eine erfolgreiche Anerkennung hier in Deutschland immer benötigt. Ist dies korrekt? Oder geht dies auch bei eienr Behörde dort vor Ort?

Also wenn wir diese Einverständniserklärung bekommen sollten ist so oder so der Gang zu Gericht notwendig, um erfolgreich die Wohnsitz nähme hier in Deutschland zu bekommen?

Ferner habe ich dich in deinem letzten Satz so verstanden, dass deine Dienststelle zwei Wohnsitznahmen, ohne Einverständniserklärung und Gerichtsurteil abgelehnt haben. Korrekt?

Besten Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
Antwort #4 - 10.07.2017 um 05:48:39
 
Nicht übertreiben!

Die Frage war klar und eindeutig:
Einsweidrei schrieb am 08.07.2017 um 21:15:58:
Was können wir konkret tun, falls er diese Erlaubnis nicht unterzeichnet?


Einsweidrei schrieb am 09.07.2017 um 23:09:14:
Ferner habe ich dich in deinem letzten Satz so verstanden, dass deine Dienststelle zwei Wohnsitznahmen, ohne Einverständniserklärung und Gerichtsurteil abgelehnt haben. Korrekt?

Falsch!
In den zwei Fällen, in denen vom Kindsvater keine Zustimmung gegeben wurde, wurden uns Gerichtsentscheidungen wie beschrieben vorgelegt.

Angesichts zweier solcher Beispiele sehen wir keinen Anlass, ...



Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Einsweidrei
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Niedersachsen, Niedersachsen, Germany
Niedersachsen
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlaubnis zur permanenten Ausreise des Kindes
Antwort #5 - 04.08.2017 um 13:08:26
 
Hallo,

also die Sache hat sich nun nachhaltig geklärt.
Wir bzw. meine Freundin konnte eine Regelung mit dem Vater des Kindes treffen. Ganz für lau war die Geschichte dann jedoch nicht. Dies ist in diesem Fall allerdings dann nicht von Bewandnis
Ich bedanke mich sehr herzlich für eure Hilfe und kompetente Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema