deerhunter schrieb am 09.07.2017 um 08:05:02:Gerichtliche Feststellung zumSorgerecht in Russland machen...
Gibt es nicht.
In RUS hat ein Elternteil entweder alle elterlichen Rechte oder gar keine.
Und sie können auch nur komplett durch Gericht entzogen werden.
Wenn der Vater die Voraussetzungen für einen Elternrechtsentzug erfüllt, also sich absolut nicht um sein Kind kümmert und auch keinerlei Alimente zahlt (das ist eine Kurzbeschreibung!), dann kann auf Entzug aller elterlichen Rechte geklagt werden.
Info: In RUS gibt es keine Freibeträge, man hat immer einen bestimmten Teil seines Einkommens zu zahlen - sei es auch noch so klein.
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, dann kann bei Gericht auf
Feststellung geklagt werden, dass der Vater grundlos und entgegen dem Kindeswohl sein Einverständnis zur
Ausreise der Kinder zur Wohnsitznahme mit der Mutter in einem anderen Land nicht gibt und dass das Gericht eine Ausreise auch ohne Zustimmung des Vaters als dem Kindeswohl entsprechend erkennt.
Ganz klar: Es geht bei einer solchen Entscheidung nicht um die
Einreise nach Deutschland. Ein russisches Gericht kann nicht über die Einreise in ein anderes Land entscheiden - nur über die zulässige Ausreise aus dem eigenen zur Wohnsitznahme in ein anderes Land.
Zwei solcher Entscheidungen gab es bereits in der Praxis meiner Dienststelle, daher sehen wir keinen Anlass, "unterhalb einer Gerichtsentscheidung" eigenes Ermessen auszuüben und sich anschließend irgendwelchen Vorwürfen der Beihilfe zum Kindesentzug auszusetzen.