Eins schrieb am 13.06.2017 um 15:18:07:Abgesehen davon solltest Du den Vorgang bei der
ABH entsprechend priorisieren (lassen), eine solch lange Wartezeit wie 3-4 Monate ab Eingang ist (aus meiner Sicht) nicht akzeptabel.
Klasse Idee.
Der Ratschlag überhaupt.
Wir stellen uns jetzt mal eine unterbesetzte
ABH vor.
Jede (!), wirklich ausnahmslos jede Bezugsperson schlägt in den nächsten vier Wochen auf, um "ihren" Antrag "zu priorisieren".
Dann haben alle ohne jede Ausnahme vier Wochen, in denen gar nichts läuft außer derlei Vorsprachen.
Viel Spaß.
Diese Vorgehensweise macht eine ohnehin schlechte Situation noch schlechter und hilft nur demjenigen, der da "priorisieren" kommt. Wenn überhaupt.
Lanka17 schrieb am 13.06.2017 um 15:04:02:Dort hieß es, dass die Bearbeitung ca 8-10 Wochen dauern wird. Womit wir gerechnet hatten.
Das ist erfahrungsgemäß ein Mittelwert. Zudem einer, der schon vor der "Flüchtlingswelle" galt.
Zur Unzufriedenheit meiner Gesprächspartner nenne ich niemals "unseren" Mittelwert, sondern nenne die beiden extremsten Wartezeiten, die bei uns zwischen Versand der Antragsinfo und Eingang der (aktiven) elektronischen Zustimmung durch die
ABH beobachtet wurden: fünf Minuten und zweieinhalb Jahre.
Dazwischen lag noch jeder Antrag in diesem Jahrzehnt.
Aber keiner derjenigen, die mit mir sprachen, wird nach x Wochen unruhig wegen der noch nicht gekommenen Antwort/Entscheidung.
Lanka17 schrieb am 13.06.2017 um 15:04:02:Kann das die Bearbeitung beschleunigen?
Nein, kann es nicht.
Die "Bearbeitungsdauer" - hier korrekt: die "Liegedauer" - hängt in erster Linie davon ab, wann der Stapel über Eurem Antrag abgearbeitet ist.
Danach dürfte das ein unproblematischer Antrag sein, der keines langen Nachdenkens bedarf.
Die Länge der "Liegedauer" - das kann ich mir nicht verkneifen - hängt natürlich auch davon ab, wie viele da "priorisieren" kommen.