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Besuch mit Schengen Visa wenn Verfahren zur FZF bereits läuft (Gelesen: 2.505 mal)
Lanka17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch mit Schengen Visa wenn Verfahren zur FZF bereits läuft
13.06.2017 um 15:04:02
 
Hallo,

Wir haben Mitte Mai in der Dt. Botschaft in Sri Lanka das Visum zur FZF für meinen Mann beantragt. Dort hieß es, dass die Bearbeitung ca 8-10 Wochen dauern wird. Womit wir gerechnet hatten.

Nun habe ich bei der ABH hier in Berlin nachgefragt, ob die Papiere bereits vorliegen und eine Mail erhalten in der nun von min 3-4 Monaten die Rede ist, wenn denn dann mal alle Papiere im Original vorliegen und die "Bearbeitung ansteht". Momentan liegt der ABH nur der Vorabantrag vor. Wie lang dauert denn die Übersendung diplomatischer Post?

Unsere Ehe wurde in D bereits nachbeurkundet, sowie die Geburtsurkunde unseres Kindes. Kann das die Bearbeitung beschleunigen?

Ich verstehe natürlich das alles Zeit brauch und gerade in Berlin viel zu tun ist, daher haben wir überlegt ob mein Mann nicht wenigstens für 3 oder 4 Wochen zu uns kommt. Er hat ein multiple entry Schengen Visa mit dem er max 90 Tage im Land sein dürfte und welches bis 2018 gültig ist.
Dürfte er zu uns zu Besuch kommen auch wenn das Verfahren zur FZF bereits läuft?

Vielen Dank im Voraus an alle die sich die Mühe machen mir zu antworten!

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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2017 um 15:18:07
 
Ja, er kann mit dem Schengen-Visum einreisen während die Bearbeitung des nationalen Visums noch läuft; auch mehrfach, da multi-entry vermerkt ist.

Das Versenden der Post dauert abhängig vom Land unterschiedlich lange. Mit 2-3 Wochen solltest Du rechnen, das geht über das BVA Köln und wird dann auf die bundesweit verteilten ABHs verteilt.

Abgesehen davon solltest Du den Vorgang bei der ABH entsprechend priorisieren (lassen), eine solch lange Wartezeit wie 3-4 Monate ab Eingang ist (aus meiner Sicht) nicht akzeptabel.

Das gleiche haben wir im Prozess der Verpflichtungserklärung erst gestern gemacht. Laut telefonischer Auskunft können zur Zeit keine Termine für die Abgabe von VE`s in unserer ABH erteilt werden, wir würden auf einer Warteliste vermerkt und dann kontaktiert wenn es passt. War für uns nicht annehmbar, haben daher eskaliert bei der Führungskraft und für nächste Woche einen Termin erhalten.
Ähnlich konsequent solltest Du auftreten, wenn Du zeitnah zu Deinem Ziel (Visumserteilung) gelangen möchtest.
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« Zuletzt geändert: 13.06.2017 um 15:30:06 von Eins »  
 
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Lanka17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 15:30:29
 
Ok. Danke für die Info!

Ich finde 3-4 Monate auch sehr lang. Vorallem da ja die Personenstandsurkunden meines Mannes bereits geprüft worden sind als unsere Ehe nachbeurkundet wurde.

An wen sollte ich solch eine "Priotärisierung" richten?
Mir wird immer abgeraten Druck zu machen, da der Antrag sonst schnell im Stapel wieder nach unten rutschen könnte...Ich möchte ja nicht das es dann noch länger dauert.
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reinhard
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Antwort #3 - 13.06.2017 um 17:38:32
 
Manchmal ist es auch am besten, die Behörden in Ruhe arbeiten zu lassen. Das kann die schnellste Möglichkeit sein.

Beim Reisen im Antragsverfahren: Ihr müsst sicherstellen, dass Rückfragen ankommen und schnell beantwortet werden.
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Rosalia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.06.2017 um 17:56:12
 
Wenn die ABH 3-4 Monate schreibt, dann wird das stimmen. In anderen deutschen Großstädten sieht es im Moment genauso aus.

Siehe hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1491480579

und hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1491480579
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Petersburger
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Antwort #5 - 13.06.2017 um 17:58:18
 
Eins schrieb am 13.06.2017 um 15:18:07:
Abgesehen davon solltest Du den Vorgang bei der ABH entsprechend priorisieren (lassen), eine solch lange Wartezeit wie 3-4 Monate ab Eingang ist (aus meiner Sicht) nicht akzeptabel.

Klasse Idee. Der Ratschlag überhaupt.

Wir stellen uns jetzt mal eine unterbesetzte ABH vor.
Jede (!), wirklich ausnahmslos jede Bezugsperson schlägt in den nächsten vier Wochen auf, um "ihren" Antrag "zu priorisieren".

Dann haben alle ohne jede Ausnahme vier Wochen, in denen gar nichts läuft außer derlei Vorsprachen.

Viel Spaß.

Diese Vorgehensweise macht eine ohnehin schlechte Situation noch schlechter und hilft nur demjenigen, der da "priorisieren" kommt. Wenn überhaupt.

Lanka17 schrieb am 13.06.2017 um 15:04:02:
Dort hieß es, dass die Bearbeitung ca 8-10 Wochen dauern wird. Womit wir gerechnet hatten.

Das ist erfahrungsgemäß ein Mittelwert. Zudem einer, der schon vor der "Flüchtlingswelle" galt.

Zur Unzufriedenheit meiner Gesprächspartner nenne ich niemals "unseren" Mittelwert, sondern nenne die beiden extremsten Wartezeiten, die bei uns zwischen Versand der Antragsinfo und Eingang der (aktiven) elektronischen Zustimmung durch die ABH beobachtet wurden: fünf Minuten und zweieinhalb Jahre.

Dazwischen lag noch jeder Antrag in diesem Jahrzehnt.

Aber keiner derjenigen, die mit mir sprachen, wird nach x Wochen unruhig wegen der noch nicht gekommenen Antwort/Entscheidung.

Lanka17 schrieb am 13.06.2017 um 15:04:02:
Kann das die Bearbeitung beschleunigen?

Nein, kann es nicht.
Die "Bearbeitungsdauer" - hier korrekt: die "Liegedauer" - hängt  in erster Linie davon ab, wann der Stapel über Eurem Antrag abgearbeitet ist.

Danach dürfte das ein unproblematischer Antrag sein, der keines langen Nachdenkens bedarf.

Die Länge der "Liegedauer" - das kann ich mir nicht verkneifen - hängt natürlich auch davon ab, wie viele da "priorisieren" kommen.
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Lanka17
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Antwort #6 - 13.06.2017 um 20:08:48
 
Vielen Dank an alle für die Antworten. Wir werden uns gedulden und definitiv einen Besuch planen. Erreichbarkeit gewährleisten werden wir in jedem Fall! Ich werde mal bei der Botschaft nachfragen ob ich meine Telefonnummer zusätzlich vermerken lassen kann.

Am meisten Sorgen macht mir tatsächlich die angesprochene "Liegedauer" des Antrages. Aber das lässt sich ja auch nicht beeinflussen und wir wollen definitiv keine Mitarbeiter der ABH nochmehr stressen als die es sicher eh schon sind.

In diesem Sinne, besten Dank nochmal und auf bald!
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Antwort #7 - 13.06.2017 um 22:00:24
 
Wartet einfach die von der AV genannte Zeit ab und danach kann dein Mann ( = Antragsteller) bei der AV nachhaken. Die ABH würde ich da nicht mit Anfragen nerven zumal das nichts bringt.

PS: Meiner Frau wurden beispielsweise 6 Wochen genannt für die Bearbeitung des Antrags. Sehr optimistisch wie ich finde. Mal sehen...
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Antwort #8 - 13.06.2017 um 22:41:16
 
frog schrieb am 13.06.2017 um 22:00:24:
Wartet einfach die von der AV genannte Zeit ab und danach kann dein Mann ( = Antragsteller) bei der AV nachhaken.

Als wenn die Kollegen in der AV vor Langeweile sterben würden.

Bitte versucht gar nicht erst mir den Sinn einer solchen Anfrage zu erklären.
Denn eine andere Antwort als "Bisher keine Rückmeldung der ABH" ist in keinem Fall zu erwarten angesichts der durch die ABH genannten Zeiten.


Glaubt wirklich irgendwer in diesem Forum, dass in den AV jemand mutwillig Vorgänge liegen läßt, die Antragsteller nicht informiert - nur um das Verfahren in die Länge zu ziehen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwo von den Kollegen anders gehandelt wird als:
Antwort kommt 'rein (was wenigstens einmal am Tag geprüft wird) - Vorgang raussuchen - bei positiver Antwort Info an den Antragsteller.
Alles andere schafft Zusatzaufwand.
Und wer nicht gerade in der kurzen Zeit zwischen Eingang der Antwort und Info an den Antragsteller anruft, der erfährt nur, dass bisher keine Antwort kam.

Äußerst sinnvoller Umgang mit anderer Leute Zeit ...
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Antwort #9 - 13.06.2017 um 22:58:33
 
Zumal man auch einfach bei den administrativen Kräften des BVA anrufen kann und unter Angabe der Antragsnummer und der AV auch die Information kriegt, dass die Antwort der ABH an die AV vorliegt oder eben nicht. Da muss ich nicht bei der den operativen Kräften der AV anrufen und deren Kraft rauben.
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Antwort #10 - 14.06.2017 um 06:06:14
 
Aras schrieb am 13.06.2017 um 22:58:33:
die Information kriegt, dass die Antwort der ABH an die AV vorliegt oder eben nicht.

Auf welcher Grundlage eine solche Information gegeben wird, erschließt sich mir nicht.

Erstens ist nicht klar, ob ein Verfahrensbeteiligter (am Visumvorgang) anruft oder irgendein Dritter ohne Vollmacht.

Zweitens ist das behördenintern und hat auch nicht durch die Verteilerstelle nach außen kommuniziert zu werden.

Und drittens ist nicht klar, was da für eine Antwort übermittelt wurde. Das kann dann noch mehr Ärger geben.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen die ABH nicht zustimmt und von der AV erst überzeugt wird zuzustimmen. Wenn mir dann gleichzeitig der Antragsteller auf die Nerven geht (! - die Verhaltensweise) wegen einer Info, die er nicht haben sollte, dann gehe ich auch schon mal auf seine Forderung (!) einer sofortigen Bescheidung ein. Allerdings nicht zu seiner Freude.

Was um alles in der Welt ist eigentlich so unerträglich am Warten? Von einer Standardbearbeitungszeit (schneller fast nie) von sechs Monaten wie anderswo sind wir noch weit weg!
Unter erwachsenen Menschen muss doch auch mal klar sein, dass manche Dinge unschön lange dauern.
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