AYW
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Düsseldorf Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo, hat hier irgendjemand eine Idee, wie folgender Fall zu lösen ist, um Kindergeld für ein in Spanien lebendes Kind zu bekommen?
- Vater (span. Staatsang.) lebt seit 2,5 Jahren in Dtl. und arbeitet hier - Mutter (auch span. Staatsang.) lebt mit Kind (6 J.) in Spanien (Teneriffa) und lebt dort von rel. niedriger Hilfe - beide sind seit über 2,5 J. getrennt, aber noch nicht offiziell geschieden (läuft) - der Vater zahlt monatlich ca. 200 EUR an das Kind (ist alles, was er momentan hat, muss sich langsam wieder als Ingenieur hocharbeiten) - Vater hat Anf. 2017 (derzeit in Festanstellung) Kindergeld beantragt, das ging nach Hof (Bayern Nord) . jetzt wurde SEIN Antrag abgelehnt mit der Begründung, da es ein überstaatlicher Fall sei, müsse nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 Verordng. (EG) Nr. 987/2009 die Situation der gesamten Familie berücksichtigt werden, als würde alle Beteiligten unter deutsches Recht fallen. Somit kann auch ein im Ausland lebener Elternteil die Voraussetzungen des & 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllen.... aber nur an eine Person (% 64 Abs. 1 EStG). Wenn beide Personen die Voraussetzungen erfüllen, wird das Geld an den Elternteil gezahlt, wo das Kind lebt. Da das Kind aber in Spanien bei der Mutter lebt, und nicht hier in Dtl beim Vater, kann kein Kindergeld an den Vater erfolgen (Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordng. (EG) Nr. 987/2009 I nVerbindug. mit § 64 EStG - es kann Einspruch hiergegen erhoben werden - beigefügt ist ein Schreiben an die Kindsmutter, in dem nochmal erwähnt wird, dass der Vater das Kidnergeld beantragt hat, was aber abgelehnt wird, weil keine Haushaltsaufnahme des Kindes. Daher prüft die Fam.kasse jetzt, ob die Kindsmutter Anspruch hat - die Mutter soll die beigefügten Vordrucke (in spanisch) ausfüllen und einreichen (mit Frist), andernfalls wird das abgelehnt
Was meint ihr dazu? (ich selbst verstehe die Logik nicht - hat es nicht viel weniger Erfolgsaussichten, wenn die weder hier lebende noch arbeitende Mutter in Spanien (!!!) den Antrag stellt???) Und: Würde, wenn die Mutter den Antrag stellt, das ihre Hilfe in Spanien irgendwie beinträchtigen bzw. reduzieren?
Habt ihr irgendeine Idee, wie das ganze hier best- und schnellstmöglich aufgelöst werden kann? Finanziell ist es an allen Enden knapp, deshalb wurde dem Bescheid entgegengehofft, um für das Kind monatlich einen festen Betrag zu haben, egal wie es mit der Arbeit hier weitergeht. Jetzt war das ein echter Schlag...
Danke im Voraus für eure Antworten und Hilfe!!!
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