Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung (Gelesen: 2.911 mal)
Themen Beschreibung: FZf oder Eheschließung in Deutschland
Michel Kaiser
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
14.03.2017 um 11:06:48
 
Hallo ich heisse Michel Kaiser und bin 57 Jahre alt und Deutscher Statsbürger, und lebe in Deutschland.
Nun möchte ich im nächsten Jahr meine Thailändische Verlobte in Deutschland Heiraten, und mit Ihr und ihren 2 Kindern in Deutschland leben. Sie hat 2 Kinder 3 und 5 Jahre alt. Von der 3 Jährigen Tochter bin ich der Vater, und der 5 Jährige Sohn ist von einem Thai Mann.

Unsere 3 Jahre alte Tochter , hat durch die Geburt in Thailand automatisch die Deutsche Statsbürgerschaft erhalten, und lebt schon bei mir in Deutschland.

Das verfahren zur Heirat ist mir bekannt, aber wie hoch muss mein Einkommen sein, damit eine Grundsicherund für die Famielienzusammenführung /Aufenthaltstitel nicht abgelehnt wird.
Und wie groß muss der Wohnraum sein?

Im anfang werden wir bei meiner Schwester wohnen, wo ich und meine Tochter die obere Etage des Hausen bewohnen, ca 70 qm, zu 200 Euro im Monat, ohne Mietvertrag.

Ich selbst bin schon seit einigen Jahren Rentner, und beziehe eine Erwerbsminderungsrente  von 902,80 €, nicht auf Zeit, sondern dauerhaft. Zusätzlich beziehe ich Vlegeversicherung Stufe 2 monatlich 316,00€. Auch bekomme ich Kindergeld für meine Tochter in höhe von 192,00 Euro. Meine Mutter unterstütz mich mit Monatlich 100,00 Euro. Das macht zusammen 1510,80€ Netto.
Wenn die Familienzusammenführung geklappt hat, und auch der 5 Jährige Sohn in Deutschland zu Schule geht, denke ich das er auch Kindergeld bekommt, in höhe von 192€. Meine zukünftige Frau möchte auch so schnell es geht auf 400€ basis etwas zuverdienen.

Jetzt ist meine Verlobte in Thailand und wittmet sich dem Deutschkurs A1 beim Götheinstitut.
Frage ist das Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung aureichen, damit es klappt, oder sollte man das 5 Jährige Kind in einem gesonderten Verfahren später nachziehen lassen.
Für meine Tochter habe ich das alleinige Sorgerecht in Thailand erhalten, welchen übersetzt und legalisirt ist.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß Michel Kaiser
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.231

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #1 - 14.03.2017 um 13:05:40
 
Sie beantragt einfach ein Visum zur Familienzusammenführung zu ihrer 3-jährigen (deutschen) Tochter. Dafür braucht sie kein A1-Zertifikat, keine Sicherung des Lebensunterhalts, keine Mindestgröße der Wohnung (nur eine Anschrift).

Problem ist das größere Kind: Das zieht ja dann zur Mutter nach, hängt sich also an ihren Visumantrag. Eigentlich muss da (Ausländer zieht zu Ausländer) der Lebensunterhalt gesichert sein, die Wohnung groß genug sein (ca. 12 qm pro Person). Da sollte sie begründen, dass das nicht geht und es sich um eine Ausnahme handelt: Es ist ein ausländisches Geschwisterkind mit deutscher Schwester, das Kind kann bei Umzug der Mutter nicht zurückgelassen werden. Da muss die Botschaft (mit Zustimmung der Ausländerbehörde) das Visum auch ohne LU-Sicherung und ohne Wohnungsgrößen-Nachweis geben.

Das fünfjährige Kind sollte aber unbedingt mitreisen. Bleibt es zurück, wäre das ja ein Beleg dafür, dass es zurückgelassen werden kann.


Ob Ihr (später) heiratet oder nicht, ist für das Visumverfahren und die Aufenthaltserlaubnis komplett egal. Das wäre vielleicht wichtig für die Krankenversicherung oder anderes, aber nicht für die Einwanderung. Die erfolgt zum deutschen Kind.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #2 - 14.03.2017 um 13:35:06
 
Michel Kaiser schrieb am 14.03.2017 um 11:06:48:
Von der 3 Jährigen Tochter bin ich der Vater, und der 5 Jährige Sohn ist von einem Thai Mann.

Michel Kaiser schrieb am 14.03.2017 um 11:06:48:
Für meine Tochter habe ich das alleinige Sorgerecht in Thailand erhalten,

Wenn die beiden zitierten Aussagen korrekt  und auch so für den deutschen Rechtsbereich wirksam sind, dann hat die Mutter kein Sorgerecht mehr und reinhards Antwort ist leider falsch.

Ein nationales Visum zur Ausübung der Personensorge ist ohne das Sorgerecht nicht einfach zu begründen. Der Nachzug des 5jährigen Stiefbruders gar nicht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.231

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #3 - 14.03.2017 um 15:44:46
 
Das stimmt natürlich.

Voraussetzung für meinen Vorschlag ist, dass sie das Sorgerecht für ihr deutsches Kind hat. Ohne funktioniert es nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Michel Kaiser
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #4 - 15.03.2017 um 13:11:23
 
Habe ich leider nicht so richtig verstanden.
Ich als Deutscher Statsbürger mit Deutschen Pass, möchte die Thailändische Mutter meiner Tochter in Deutschland Heiraten, und mit ihr und ihrem Thailändischen Sohn 5 Jahre , und meiner Deutschen Tochter, 3 Jahre, in Deutschland leben.
Das Sorgerecht habe nur ich für meine Tochter, Der Mutter, wurde das Sorgerecht im vorfeld entzogen, und allein mir Übertragen.
Allerdings habe ich das alleinige Sorgerecht noch nicht in Deutschland ins Familienregister eintragen lassen, in Deutschland ist das noch nicht Aktenkundig.
was ist jetzt der richtige Weg.???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.231

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #5 - 15.03.2017 um 13:30:00
 
Du hast ja gelesen: Es gibt mehrere Wege.

Was genau hast Du an den Antworten denn nicht verstanden?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #6 - 15.03.2017 um 15:46:38
 
Du leitest in die Wege dass das Sorgerecht mit der Mutter geteilt wird um so die Basis Eurer gemeinsamen Zukunft zu schaffen und erkundigst dich beim zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung und die Partnerin fängt an diese zu beschaffen. Zudem beantragt sie das Visum zur Personenfürsorge sobald du das mit dem Sorgerecht erledigt hast.

Oder ist ein Visum zur Eheschließung gewünscht?
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
Michel Kaiser
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #7 - 17.03.2017 um 16:09:41
 
Hallo und erst einmal danke für die Hilfe.

ich möchte nur ein Visa für die Eheschlisung, mit Einbürgerung meiner Braut und ihrem Sohn stellen.
Frage, warum soll ich ein Visa für Persohnenfürsorge stellen.

Auf der einen Seite bin ich mit meiner Deutschen Tochter,
und auf der anderen Seite meine Thailändische Braut, mit ihrem 5 Jahre alten Sohn.
Ich denke nicht , das das Sorgerecht da eine rolle spielt.
Frage, reichen meine Finanziellen mittel und der Wohnraum, (siehe oben) aus. ??
Danke und Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #8 - 17.03.2017 um 16:21:50
 
Besser wäre es die thailändische Mutter hätte auch Sorgerecht dann könnte Sie ganz unabhängig von einer Ehe mit dir zu Ihrem deutschen Kind nachziehen, ohne gesicherten LU und ohne A1 Deutschkenntnisse und ohne Ihren Sohn zurückzulassen.

Bei einem Visum zur Eheschließung in Deutschland wird normal eine VE grfordert werden, ob dein zusammengestückeltes Netto da ausreicht um eine VE abzugeben kann ich nicht beantworten, könnte aber eng sein.

Dann das Problem mit dem Nachzug des Sohnes der Thailänderin. Das ist vor der Ehe nicht möglich, er würde also erstmal zurückgelassen werden, und später wird dann ggf. noch eine VE für den Nachzug des Sohnes verlangt ( ob gerechtfertigt oder nicht mal dahingestellt, es kam schon vor beim Nachzug eines Stiefkindes) was zu weiteren Problemen und Verzögerungen führen kann.

Einbürgerung ist ein ganz anders Thema und ist als Ehefrau eines deutschen frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #9 - 17.03.2017 um 16:43:49
 
Michel Kaiser schrieb am 17.03.2017 um 16:09:41:
ch denke nicht , das das Sorgerecht da eine rolle spielt.


Aber natürlich. Mit gemeinsamen Sorgerecht kann die Frau direkt ein Visum zum deutschen Kind stellen, unabhängig von Ehe und A1 Sprachnachweis. Auch der Nachzug des Stiefkindes wird vereinfacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung
Antwort #10 - 18.03.2017 um 09:44:49
 
Wenn du ein Visum zur Eheschließung haben magst, dann hole bei dem zuständigen Standesamt die Info ein, welche Dokumente dieses zur Eheschließung haben möchte. Diese besorgt dann deine Partnerin und ggf auch du sofern von deiner Seite aus etwas nicht vorhanden sein sollte. Parallel zur Dokumentenbeschaffung besorgt sich deine Partnerin ihr A1-Sprachzertifikat sofern noch nicht vorhanden.

Ich mache hier aber nochmal deutlich das euch bewusst sein muss, dass das Kind der Dame wenn überhaupt erst nach der Hochzeit nachkommen darf.

Um hier Sicherheit zu haben, ob der Junge nachkommen darf, kannst du bei deiner Behörde vorsprechen und schauen lassen, ob der LU für diesen als gesichert gilt.

Wenn nicht (denn es könnte bei deinem Einkommen du raus knapp werden auf dem ersten Blick), scheitert sein Nachzug solange du kein entsprechendes Einkommen hast.

Entscheidend für den gesicherten LU ist nicht wie sparsam ihr Lebt oder wie kostengünstig ihr wohnt. Es darf rein theoretisch kein Anrecht auf öffentliche Unterstützung existieren (Wohn- und Kindergeld ausgenommen). Das ist sowohl Voraussetzung zur Einreise der Partnerin mit Eheschließungsvisum und gilt bis zur Verehelichung, als auch für den Nachzug des Sohnes.

Von einer Einbürgerung kann weder bei Partnerin noch bei ihrem Sohn noch lange nicht die Rede sein.

ironie Und ja, ich lege hier im Forum gerne mal vollkommen unsinnige Dinge aufn Tisch - einfach nur so als Spass. Der Aspekt mit dem Teilen des Sorgerechts spielt natürlich keinerlei Rolle und kann eure Zukunft zu viert auf keinen Fall einfacher gestalten im Vergleich zum Visum zur Eheschließung.
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema