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Schwanger von illegalem Ex (Gelesen: 1.171 mal)
apfelkuchen1984
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i4a rocks!


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08.03.2017 um 23:14:57
 
Mein ex-Verlobter is abgelehnter Asylbewerber aus Ghana und hat nun seit Anfang Februar keine Duldung und nichts mehr. Wir wollten heiraten und hatten den Prozess schon begonnen aber seine Ausländerbehörde wollte, dass er nach Ghana reist und mit dem korrekten Visum wieder einreist. Nun ist er verschwunden, untergetaucht.
Am letzten Wochenende habe ich erfahren, dass ich nun in der 9. Woche von ihm schwanger bin. Ich möchte das Kind behalten aber möchte eigentlich nicht mehr mit ihm zusammen sein. Wie er mich jetzt hat sitzen lassen und sich nicht mal meldet kann ich nicht so einfach verzeihen.
Wie sieht es denn mit seinem Aufenthalt aus vor und nach der Geburt des Kindes? Ich werde AUF KEINEN FALL das Sorgerecht mit ihm teilen. Als Mutter eines unehelichen Kindes habe ich ja automatisch erstmal das alleinige Sorgerecht und das ist auch gut so und das soll auch so bleiben.
Ich vermute er wird irgendwann ankommen und möchte dann Aufenthalt durch das Kind oder schon durch die Schwangerschaft haben.
Was ist da möglich und was sind da seine Rechte und was kann er bekommen? Ich werde ihn zumindest nicht dabei unterstützen und werde auch zu keinen Ämtern usw. mit ihm gehen. Wenn, dann muss er das alles alleine machen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.03.2017 um 00:27:03
 
apfelkuchen1984 schrieb am 08.03.2017 um 23:14:57:
Wie sieht es denn mit seinem Aufenthalt aus vor und nach der Geburt des Kindes? Ich werde AUF KEINEN FALL das Sorgerecht mit ihm teilen. Als Mutter eines unehelichen Kindes habe ich ja automatisch erstmal das alleinige Sorgerecht und das ist auch gut so und das soll auch so bleiben.

Ohne Deine Einwilligung kann ER nicht als der rechtliche Vater Deines Kindes in's Geburtsregister eingetragen werden,
damit entfällt auch das Recht auf einen FZF-AT zum deutschen Kind.
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apfelkuchen1984
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.03.2017 um 00:30:51
 
Mach ich mich strafbar wenn er der leibliche Vater ist und ich diesem Eintrag ins Geburtenregister nicht einwillige? Und wie ist es wenn ich ihn zwar die Vaterschaft anerkennen lasse und der Vaterschaftsanerkennung zustimme, das Sorgerecht aber nicht mit ihm teile?
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Antwort #3 - 09.03.2017 um 00:44:33
 
apfelkuchen1984 schrieb am 09.03.2017 um 00:30:51:
Mach ich mich strafbar wenn er der leibliche Vater ist und ich diesem Eintrag ins Geburtenregister nicht einwillige? Und wie ist es wenn ich ihn zwar die Vaterschaft anerkennen lasse und der Vaterschaftsanerkennung zustimme, das Sorgerecht aber nicht mit ihm teile?

Nein, Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du der Vaterschaftsanerkennung NICHT zustimmst.

Solltest Du aber der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, dann halte ich es für eine sehr kluge Entscheidung, das Sorgerecht NICHT zu teilen.
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apfelkuchen1984
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Antwort #4 - 09.03.2017 um 00:46:13
 
Würde er alleine durch die Vaterschaftsanerkennung und ohne geteiltes Sorgerecht auch Aufenthalt durch das Kind bekommen?
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okatomy
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Antwort #5 - 09.03.2017 um 03:15:58
 
Wenn er rechtlicher Vater ist kann er das Sorgerecht jederzeit versuchen ohne deine Zustimmung einzuklagen. In letzter Zeit sind die Gerichte auch oftmals gewillt das geteilte Sorgerecht den Vätern zuzusprechen. Also Vorsicht.

Dann bekäme er auch eine AE wegen dem Kind. Manche ABH geben die AE auch wenn der Vater sein Umgangsrecht wahrnimmt ( ohne Sorgerecht ) obwohl das so nicht im Gesetz steht.

Wenn du nichts mehr von ihm wissen willst dann sage ihm nichts von der Schwangerschaft und lasse ihn auch nicht als Vater in die Geburtsurkunde Eintragen . Du musst keinen Vater angeben. Ob das die richtige Entscheidung für dein Kind ist müsst du selber einschätzen.
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Mick
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Antwort #6 - 09.03.2017 um 06:55:19
 
Lebensberatung dann bitte weiter im User oder per PN.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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