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Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung wieder? (Gelesen: 11.847 mal)
Themen Beschreibung: Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung
Lino96
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08.03.2017 um 15:14:26
 
Hallo Team,

Ich Kosovar bin mit eine Deutsche verheiratet, ich hate den Termin bei der Deutsche Botschaft in Prishtina und alles lief gut.

Nun nach 5 Wochen warten habe ich ein Anruf von meine Botschaft bekommen das ich vorbei kommen soll und 200 € (4 x 50 Euro Scheine) zahlen soll und ich ein Formular ausfüllen muss.

Bevor wir geheiratet haben, hatt meine Frau in Ihr Standesamt 200 euro bezahlt und wir müssten 6 Monate für die Ehefähigkeitszeugniss warten.

Meine frage ist: Was für eine Überprüfung ist das, was für ein Formular muss ich ausfüllen, und wie lange dauert das?

Sie haben doch schon meine Dokumente einmal überprüft!!

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg.
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Antwort #1 - 08.03.2017 um 16:49:43
 
Lino96 schrieb am 08.03.2017 um 15:14:26:
Meine frage ist: Was für eine Überprüfung ist das, was für ein Formular muss ich ausfüllen, und wie lange dauert das?

Das kann dir nur die DAV sagen...
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Antwort #2 - 08.03.2017 um 16:51:27
 
was ist DAV?
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Antwort #3 - 08.03.2017 um 16:57:54
 
Lino96 schrieb am 08.03.2017 um 16:51:27:
was ist DAV? 


Deutsche Ausländische Vertretung...also die Botschaft
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Antwort #4 - 08.03.2017 um 17:02:09
 
Hast du auch Urkunden mit der von der Botschaft eingetragenen Referenznummer abgegeben? Oder ganz neue Urkunden?
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Antwort #5 - 08.03.2017 um 17:32:01
 
Nachdem wir geheiratet haben, haben wir zwei Heiratsurkunden bekommen. Diese haben wir mit Apostille stempeln lassen und eine davon hat meine Frau in Deuschland abgegeben eins ich in der Botschaft. Die Urkunden sind 6 Monate gültig, das heisst ich habe neue Urkunden in mein Standesamt genommen und sie an die Botschaft geschickt.

Auf der Meldebescheinigung von meine Frau die ich der Botschaft geschickt habe stand immer noch das sie ledig sei, weil sie nicht rechtzeitig ein neues abholen konnte.
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Antwort #6 - 08.03.2017 um 17:53:18
 
Aras schrieb am 08.03.2017 um 17:02:09:
Hast du auch Urkunden mit der von der Botschaft eingetragenen Referenznummer abgegeben? Oder ganz neue Urkunden?


Ich habe neue Urkunden abgegeben.
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Antwort #7 - 08.03.2017 um 18:03:01
 
Da ist der Fehler. Ohne Referenznummern weiß die Botschaft nicht, dass die Urkunden überprüft wurden. Also Kontakt aufnehmen und Situation erklären und Referenznummern geben.
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Antwort #8 - 10.03.2017 um 14:07:36
 
Ich war heute bei der Botschafft und habe den Betrag bezahlt, die Dame meinte das dass die Ausländerbehörde verlangt an.

Vielleicht wollen sie jetzt die Aktuelle Heiratsurkunde überprüfen ob wir wirklich im Kosovo geheiratet haben.

Wie lang wird das wohl dauern?
Soweit ich weiß muss die Botschaft mir innerhalb 3 Monate eine antwort geben.
Wie siehts mit Klage aus?
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Antwort #9 - 10.03.2017 um 14:12:34
 
Für eine Klage braucht Du zunächst die Ablehnung, gegen die Du klagen willst.

Eine Untätigkeitsklage hat nur Chancen, wenn die Botschaft untätig ist. Das ist sie bisher nicht, bisher geht es ja darum, dass Du die Unterlagen einreichen musst.
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Antwort #10 - 10.03.2017 um 14:28:53
 
Wurde die Heiratsurkunde bereits überprüft?
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Antwort #11 - 10.03.2017 um 14:53:47
 
Letzten Jahr wurde meine Heiratsurkunde überprüft, da stand das ich Single bin und war für das Ehefähigkeiszeugniss.
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Antwort #12 - 10.03.2017 um 14:57:55
 
Also wurde die Heiratsurkunde nicht geprüft. Ok, dann abwarten und Tee trinken .
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Antwort #13 - 10.03.2017 um 15:00:34
 
Was kommisch ist, ist das man meine Frau gesagt hat das meine Unterlangen immer noch nicht in die Ausländerbehörde angekommen sind, und heute sagt mir die Botschaft das hatt die Ausländerbehörde verlangt.

und ich dachte immer das die Deutschen behörden immer korrekt sind und nicht lügen. ich bin sehr enttäuscht.
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Antwort #14 - 10.03.2017 um 15:03:53
 
Soweit ich weiß, werden Legalisationen und Überprüfungen vor der Sendung der Akte an die Ausländerbehörden vorgenommen. Kann also gut sein, dass die Aussage, dass die Ausländerbehörde "es so will" sich auch auf die Vorarbeiten der Botschaft beziehen kann und nicht auf ein konkretes Ersuchen der Ausländerbehörde auf Urkundenüberprüfung.

Aber das ist alles spekulativ.

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Antwort #15 - 10.03.2017 um 15:15:35
 
Keine Ahnung wir wissen auch nicht mehr weiter. Das ist echt unverschämt von denen.
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Antwort #16 - 10.03.2017 um 15:18:54
 
Du hast doch oben geschrieben, dass Du heute erst die [richtigen] Unterlagen abgegeben hast. Noch weißt Du ja gar nicht, ob die Behörden, die heute mit der Prüfung starten können, unverschämt sein werden.
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Antwort #17 - 10.03.2017 um 15:34:22
 
und die Urkunden sind schon beglaubigt worden, mit diese apostille stempeln und jetzt wieder beglaubigen?
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Antwort #18 - 10.03.2017 um 16:48:47
 
Du hast die Unterlagen heute abgegeben. Fragen dazu musst Du stellen, wenn Du sie abgibst.

Wir haben sie ja nicht gesehen.

Hast Du heute gefragt, ob so alles in Ordnung ist? Oder ging das nicht?
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Antwort #19 - 30.03.2017 um 13:19:53
 
Hallo Leute ich hab hier im Forum ein Thema gefunden wo wie bei uns auch die Urkundenüberprüfung erneut verlangt wurden.

Qeulle : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1266758908

Und ich bin jetzt am Zweifeln ob ich oder auch meine Frau mal die ABH in Konstanz anrufen soll und dennen sagen das die Apostille Stempeln (Legalisation) auf die Rückseite von meine Heiratsurkunde stehen.

Ich hab die 200 Euro wegen Urkundenüberprüfung am 10.03.17 bezahlt und seitdem warte ich auf ein Anruf, die Damen in der Botschaft sagten mir das die ABH das verlangt hätte und ich mit 4 bis 5 Monaten wartezeit rechnen muss plus die wartezeit wegen Visumverfahren.
Wie kann das sein wen die Urkunde von einen Vertraunsanwalt der Botschaft in Prishtina durchgeführt wird?
Außerdem hat die ABH Konstanz von meine Frau nichts verlangt!
Jetzt die eigentliche frage, wer ist am lügen die Botschaft , die ABH Konstanz oder beide!!!!!

Danke für die Hilfe, ich hoffe das ich schnell mit meine Frau zusammenleben kann.
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Antwort #20 - 30.03.2017 um 13:29:42
 
Kommt darauf an, ob die Heiratsurkunde bereits überprüft worden ist oder nicht. Weil wenn ihr nur für das Erteilen des Ehefähigkeitszeugnisses die Überprüfung gab, dann ist ja die Eheschließung bzw. die Eheurkunde ja nicht überprüft worden sondern nur die Geburtsurkunde und mögliche Ledigkeitsbescheinigungen.

Wurde die Eheurkunde bereits überprüft, wäre es natürlich sinnvoll darauf hinzuweisen.

Aber davon auszugehen, dass die Botschaft irgendwie nachschaut ob die Urkunde bereits überprüft wurde ist imho illusorisch. Da wird keiner schauen ob die bereits überprüft wurde.

Wenn aber die Eheurkunde bereits überprüft wurde, dann bist du imho selber Schuld. Hätte dir ja schon vorher auffallen müssen, dass eine Überprüfung gab. Du kannst dann ggf. die 200 € abschreiben. Du könntest höchstens darauf hinweisen und dadurch das Verfahren beschleunigen, weil zweimaliges Überprüfen von Urkunden ist ja ungeeignet.
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Antwort #21 - 30.03.2017 um 13:45:18
 
Was verstehst du unter Überprüfung? Letzen Jahr wurden meine Urkunden überprüft obwohl ich sie Apostilisieren lies, da war ich noch ledig,und das Standesamt Konstanz hat das verlangt, meine Frau hat da 200 Euro bezahlt und wir mussten 6 Monate  auf Ehefähig. warten.

Nachdem wir geheiratet haben, habe ich alle Urkunden, auch die Heiratsurkunde (wo jzt verheiratet steht) apostillisieren lassen, und jetzt wollen sie wieder Überprüfen obwohl ich das im Innenministerium in Prishtina gemacht habe!!!!
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Antwort #22 - 30.03.2017 um 14:22:59
 
Kann mir jemand ein Rat geben?
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Antwort #23 - 30.03.2017 um 14:24:50
 
Kosovarische Apostillen werden nicht akzeptiert, weil die Bundesrepublik Deutschland in den Haag Einspruch eingelegt hat. Die Apostille ist also nix wert für Deutschland.

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Antwort #24 - 30.03.2017 um 14:58:06
 
Eine frage hätte ich, wird der Vertraunsanwalt in meine Stadt wo ich lebe kommen und nachfragen wegen die Ehe? Nur das ich bescheid weiß.

Wir sind wirklich verzweifelt und wißen nicht was wir machen sollen. Wir haben so lange fúr alles gewartet, 9 Monate für ein 10 minütiges Gespräch in der Botschaft. 6 monate wegen Ehefähig. und wir müssen immer noch warten. Bei anderen die Paaren die ich kenne bekommen alle schnell Ihr visum ohne prúfung, ohne nix obwohl beide Kosovaren sind. Ich war auch nie Asyl in De, wir wissen nicht mehr was zu machen ist. Das lässt wirklich spuren in die beziehung, die liebe meines lebens wegen ein stück zettel nicht zu sehen, das ist ein Alptraum Griesgrämig
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Antwort #25 - 30.03.2017 um 15:18:07
 
Naja, man hätte ggf. beim deutschen Standesamt fragen können ob die Nachbeurkundung der Eheschließung ohne Überprüfung ginge da man ja bereits einmal die Glaubwürdigkeit der Urkunden nachgewiesen habe.

Sie kann ja immernoch beim Standesamt nachfragen. Vielleicht sehen die das locker aufgrund des Ehefähigkeitszeugnisses. Dann zahlt sie 80 € für die Nachbeurkundung und 10 € für die deutsche Eheurkunde. Sie schickt dir das und du reichst die Urkunde bei der Botschaft nach und dadurch wird die Urkundenüberprüfung obsolet und das Visum kann dann weiter bearbeitet werden.
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Antwort #26 - 30.03.2017 um 15:32:33
 
Danke dir Aras, nachdem wir geheiratet haben ist sie dort gegsngen und hat dort extra nachgefragt aber die Leute im Standesamt sind wirklich gemein Griesgrämig. danke dir
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Antwort #27 - 31.03.2017 um 12:32:31
 
Das ist eine komische Konstellation.
Das Standesamt im Kosovo fordert ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis mit allem Primborium bei Beteiligung eines deutschen Staatsbürgers und im Gegenzug wird dann die Eheurkunde in Deutschland nicht anerkannt.
Ausser zu prüfen, ob die Ehe in das dortige Eheregister eingetragen wurde, bleibt zum prüfen eh nichts mehr übrig.
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Antwort #28 - 31.03.2017 um 16:02:04
 
Aras schrieb am 30.03.2017 um 14:24:50:
Kosovarische Apostillen werden nicht akzeptiert

Kosovo gehört zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen, deshalb ist eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Urkunden unerlässlich.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/2732624/Daten/7198642/Merkblatt_Kos...

Aras schrieb am 08.03.2017 um 18:03:01:
Da ist der Fehler. Ohne Referenznummern weiß die Botschaft nicht, dass die Urkunden überprüft wurden. 

Wenn Du es versäumt hast, die Referenznummer der bereits überprüften Dokumente anzugeben, dann weiß doch die Botschaft gar nicht, dass bereits eine Überprüfung stattgefunden hat. Dort sitzen doch keine Hellseher.
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Antwort #29 - 31.03.2017 um 18:11:57
 
Wo soll bei einem deutsches Ehefähigkeitszeugnis eine Referenznummer aus einer Überprüfung herkommen?
Die Voraussetzungen für eine Eheschliessung im Kosovo mit deutscher Beteiligung kann man hier nachlesen:
http://www.pristina.diplo.de/ehe
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Antwort #30 - 24.04.2017 um 18:35:40
 
Hallo info4alien Team,

Ich war heute in mein Standesamt in Gjakovë, Kosova und die sagten mir das ein Anwalt aus der Botschaft da war und ein Register mitgenommen hat, aber für wen er sich interessiert hat wissen die nicht. Dazu sagten sie mir das es nicht erlaubt ist das zu machen, wie kann das sein!

Danke für euer Verständnis.
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Antwort #31 - 24.04.2017 um 18:50:54
 
Wie? Er hat ein "Register" mitgenommen?

Was ist ein Register?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #32 - 24.04.2017 um 18:59:16
 
Der Anwalt von der Botschaft hat das mitgenommen und laut mein Standesamt ist er den Tag entwischt!
Bestimmt der Register wo die Dokumente sind das ich geheiratet habe!

Kann ich den irgendwas tun, oder mein Frau in Deutschland! Das ist wirklich nicht normal solang zu warten!
Kann uns jemand ein Rat geben?
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Antwort #33 - 24.04.2017 um 19:58:18
 
Du meinst er hat die Akte oder das Registerbuch geklaut?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #34 - 24.04.2017 um 20:10:56
 
Nein, bestimmt wurde nichts geklaut, aber mein Standesamt hat das halt so gesagt! Keine Ahnung wie das gemeint war!

Hoffe auch das nichts geklaut wurde.
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Antwort #35 - 05.06.2017 um 19:14:27
 
Hallo Leute,

Ich habe von ein paar Tagen in der Botschaft in Prishtina angerufen, und die sagten mir das es eigentlich 2 bis 3 Monate dauert, aber das es möglich ist das man auch länger warten muss, und Sie war sehr unhöfflich zu mir, und sagte mit lauter stimme das sie mir das am Anfang schon gesagt haben!!
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Antwort #36 - 05.06.2017 um 20:04:38
 
Und?
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Antwort #37 - 20.06.2017 um 12:55:43
 
Hallo Team, heute hat meine Frau eine mail von Ihre Ausländerbehörde bekommen das die UP abgeschlossen ist.

"Sehr geehrte Frau ,

das Urkundenüberprüfungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Zur Prüfung des Visumsantrages benötige ich noch folgende Unterlagen:

·         Mietvertrag
Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Miete und der Nebenkosten
Arbeitsvertrag
·         Bescheinigung des Arbeitgebers, mit den Angaben, dass  ungekündigt ist und ob es befristet oder unbefristet ist (siehe Anlage)
aktueller Verdienstnachweis der letzten 3 Monate
Nachweis über zu zahlende Unterhaltsverpflichtungen und/oder -ansprüche soweit vorhanden
·         Nachweis über Versicherungen und Werbungskosten, wenn diese 100,00 Euro monatlich übersteigen
·         Nachweis über Kreditverpflichtungen soweit vorhanden

Gerne können Sie die Unterlagen in unserem Serviceschalter (Zimmer 1.24) zu den Servicezeiten (Mo, Mi, Do und Fr 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und am Mi auch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr persönlich abgeben oder uns diese bis zum 04.07.2017 per Post übersenden.


Mit freundlichen Grüßen aus der Konzilstadt Konstanz"

Meine Frau macht gerade eine Ausbildung zu Kauffrau und verdient nur 550 Euro ungefähr monatlich, und sie kriegt noch 180 Euro kindergeld monatlich, ihre Wohnung ist glaube ich weniger als 24 qm groß, miete hat sie diesen Jahr garnicht bezahlt da die Tickets nach Kosovo teuer sind, aber die Wohnung gehört mein Schwiegervater der Ihr eine Wohnung zugestellt hat.  ( miete 200 Euro).
Was sollen wir jetzt machen, welche möglichkeiten bestehen jetzt, meine Frau ist Deutsche und sie verlangen das trotzdem!!

Vielen dank für eure Antworten.


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Antwort #38 - 20.06.2017 um 13:21:44
 
Lino96 schrieb am 08.03.2017 um 15:14:26:
Nun nach 5 Wochen warten habe ich ein Anruf von meine Botschaft bekommen das ich vorbei kommen soll und 200 € (4 x 50 Euro Scheine) zahlen soll und ich ein Formular ausfüllen muss.

Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1812112/Daten/7527300/Merkblatt_Kosov...
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Antwort #39 - 20.06.2017 um 13:48:08
 
Hallo,

Die urkundenüberorüfung ist schon abgeschlossen aber die Ausländerbehlrde verlangt all diese Dokumente.
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Antwort #40 - 20.06.2017 um 17:27:14
 
Hallo,

Deine Frau muss weder zwingend einen Mietvertrag vorlegen, noch Gehaltsbescheinigungen.
Siehe hierzu die AVwV zum AufenthG, 28.1 ff, insbesondere 28.1.1.0.

Wenn sie es trotzdem macht, kann es aber keinesfalls schaden.

Gruß
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Antwort #41 - 20.06.2017 um 17:59:56
 
Vermutlich hat dort jemand übersehen, dass Deine Frau Deutsche ist. Ihr Einkommen ist unwichtig, aber Du musst nachweisen, dass Du nicht auf der Straße leben wirst und nicht mit ihr zusammen auf 5m². Daher wird die Vorlage eines Mietvertrages verlangt. Wenn der Schwiegervater einen Zweizeiler aufsetzt, dass er seiner Tochter und ihrem Mann seine Eigentumswohnung an der und der Adresse kostenlos zur Verfügung stellt reicht das völlig aus.
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Antwort #42 - 21.06.2017 um 15:44:25
 
lottchen schrieb am 20.06.2017 um 17:59:56:
Ihr Einkommen ist unwichtig, aber Du musst nachweisen, dass Du nicht auf der Straße leben wirst und nicht mit ihr zusammen auf 5m².


Da liegst du falsch. Nachweis über ausreichenden Wohnraum ist bei FZF zu Deutschen ebenfalls nicht relevant wie T.P.2013 schon richtig sagte. MMn dürtfe allenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt werden (Stichwort drohende Obdachlosigkeit). Wobei auch das eigentlich entbehrlich ist, da die ABH sowieso einen Blick ins Melderegister werfen muss/sollte.
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Antwort #43 - 21.06.2017 um 15:50:42
 
Ich kann auch irgendwo noch gemeldet sein und trotzdem dort nicht mehr leben sondern auf der Straße. Man kann es sich auch kompliziert machen und keinerlei Nachweis vorlegen, wo denn das Paar leben wird. Und abwarten, was die ABH dazu sagt. Ich halte das nicht für sinnvoll - aber jeder so, wie er mag.
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Antwort #44 - 21.06.2017 um 21:49:40
 
lottchen schrieb am 21.06.2017 um 15:50:42:
Ich kann auch irgendwo noch gemeldet sein und trotzdem dort nicht mehr leben sondern auf der Straße.


Ich kann auch einen Mietvertrag datiert auf 1.1.2017 zeigen und trotdem dort nicht mehr wohnen, sondern auf der Strasse.
Was soll also der unsinnige Vergleich?
(aber jeder so, wie er mag)
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Antwort #45 - 22.06.2017 um 01:04:35
 
Diese Dokumente werden für alle gleich erstellt (maschinell über ein Musterdokument zur FZF. Da werden nur Personaldaten entsprechend geändert + neue Referenznummer).
Erst beim Termin kann man dem SB höfflich hinweisen a la
" ... aber 8/10 der Dokument sollen eigentlich nicht von Deutschen verlangt werden".
Die Antwort ist meistens "ja, Sie haben Recht, aber ich mache Kopien trotzdem"

Das habe ich praktisch so erlebt/gemacht vor Kurzem.
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Antwort #46 - 04.07.2017 um 16:01:11
 
Hallo an alle,

erstmal bedanke ich mich für die Hilfe und die vielen Antworten.

Ich habe gestern mein Visum bekommen!!!

Nun hätte ich noch ein paar Fragen

1. Auf das Visum das ich bekommen habe, fehlt glaube ich ein Stempel. ( siehe Anhang)
2. Mein Pass läuft im Dezember ab, was soll ich machen?

Vielen Dank,
Grüß Lino.
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Antwort #47 - 04.07.2017 um 16:03:10
 
Hier ist ein Visum das ich vor zwei Jahren gekriegt habe, da steht der Stempel, und auf den Visum das ich gestern gekriegt habe steht kein Stempel.

Soll ich wieder zu Botschaft gehen, ist das ein Fehler oder haben sie es mit Absicht nicht drauf gemacht.
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Antwort #48 - 04.07.2017 um 16:58:15
 
Das ist mit Sicherheit nicht Absicht, sondern nur ein Fehler.

Hingehen, Stempel abholen, alles fein.
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Antwort #49 - 04.07.2017 um 19:02:36
 
Auf dem Visum meiner Frau steht "Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann xyz".
Auf dem des TE steht dies nicht.
Ist das nicht einheitlich geregelt und jede AV macht selbständig Smiley?
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Antwort #50 - 06.07.2017 um 14:00:03
 
tizedboy schrieb am 04.07.2017 um 19:02:36:
Auf dem Visum meiner Frau steht "Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann xyz".
Auf dem des TE steht dies nicht.


Auf dem Visum des TS steht doch "Familienzusammenführung".
Wo ist das Problem?

Ach, da steht nicht "... zum deutschen Ehemann"?
Liegt wohl daran, dass es keinen *deutschen* Ehemann gibt?!
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Antwort #51 - 06.07.2017 um 14:14:28
 
Es gibt imho keine Verordnung oder Verwaltungsanweisung die das Anmerkungen Feld regelt. Also ist die Botschaft darin frei etwas sinnvolles reinzuschreiben.
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Antwort #52 - 06.07.2017 um 17:16:08
 
Ich konkretisiere mal

"Auflagen und Hinweise im Visumetikett"

https://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/733442/publicationFile/2...
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Antwort #53 - 16.12.2017 um 17:54:12
 
Bin jetzt seit Juli in Deutschland bei meine Frau, habe im september eine Ausbildung angefangen. Aufenthaltstitel für drei jahre gekriegt. vielen Dank für alles.
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Antwort #54 - 16.12.2017 um 18:15:42
 
Ich würde gerne wissen was diese Paragrafe zu bedeuten haben.
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Antwort #55 - 16.12.2017 um 18:22:16
 
Glückwunsch.

Der Paragraph gibt die Erteilungsgrundlage der Aufenthaltserlaubnis an. Also warum man dir den Aufenthaltstitel gegeben hat. In deinem Fall also § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG.

Zitat:
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.      Ehegatten eines Deutschen,
[...]
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html

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