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Besuchsvisum um 2 Tage überzogen (Gelesen: 1.031 mal)
NRWlerin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.03.2017 um 17:04:22
 
Hallo zusammen!

Ich bitte für eine Bekannte um Rat.

Ein nicht EU-Ausländer hat sein Besuchsvisum um 2 Tage überzogen, da ihm nicht bewusst war, dass die vorgedruckte Dauer der Visumstage im Visum nicht überschritten werden darf.
Diese Angabe der Tage deckt sich nicht mit den Daten des Visums. Er ist also vor Ablauf der Gültigkeit ausgereist.
Es ist das 2. Besuchsvisum innerhalb 6 Monaten, insgesamt war er keine 90 Tage in Deutschland.
Er hat nun am Flughafen ein Schreiben bekommen, welches er unterschreiben musste, dass er 2 Tage illegal in Deutschland war.
Ihm wurde mitgeteilt, dass da wohl nichts weiter passiert.
Nun steht ein Visum zur Familienzusammenführung in Kürze an.
Soll er das Problem bei der Antragstellung thematisieren, oder abwarten, was passiert.
Was können die möglichen Folgen sein?
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Aras
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Antwort #1 - 07.03.2017 um 17:08:29
 
Das wird auf dem AntragsFormular für ein nationales Visum gar nicht gefragt.

Danach kräht wahrscheinlich auch keiner, da es bei FZF um einen Anspruch geht.

Falls es überhaupt angesprochen wird kann er es ruhig zugeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 09.03.2017 um 10:35:38
 
Aras schrieb am 07.03.2017 um 17:08:29:
Das wird auf dem AntragsFormular für ein nationales Visum gar nicht gefragt.

Danach kräht wahrscheinlich auch keiner, da es bei FZF um einen Anspruch geht.

Falls es überhaupt angesprochen wird kann er es ruhig zugeben.


Im Antragsforumlar werden sehr wohl die Voraufenthalte erfragt (Punkt 5). Diese sollten wahrheitsgemäß wiedergegen werden, da Falschangaben im Visumverfahren in der Regel zur Ablehnung führen.
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Aras
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Antwort #3 - 09.03.2017 um 10:44:17
 
Mir geht es um Frage 15. Die Überziehung ist unerheblich.
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